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Älteres Paar auf einem Jetski

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Nur kein Neid! Können Sie auch haben: mit der Betriebsrente der SV.

Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % Sicherung des Lebensstandards im Alter Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge in der Betriebsrente Zur Beratung

Betriebliche Altersvorsorge: Das Wesentliche zusammengefasst

Sichern Sie Ihre Zukunft mit der betrieblichen Altersvorsorge ab – für ein sorgenfreies Alter.

Stellen Sie sich vor, wie es wäre, wenn Sie im Alter finanziell abgesichert sind, ohne sich um Ihren Lebensstandard Sorgen machen zu müssen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen die Möglichkeit, durch regelmäßige Einzahlungen Ihres Arbeitgebers und durch eigene Beiträge eine solide Grundlage für Ihre Rente zu schaffen. Profitieren Sie von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge und gestalten Sie Ihre Zukunft sicher und planbar.

Zur Beratung

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter Profitieren Sie doppelt: Förderung vom Staat und Ihrem Arbeitgeber Flexible Zuzahlungen möglich Erreichte Ansprüche bleiben bei Arbeitslosigkeit erhalten Bei Arbeitgeberwechsel übertragbar Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft zu Top-Konditionen ab Sie haben die Wahl: einmalige Kapitalauszahlungen oder lebenslange Rente Gestalten Sie Ihre Rente flexibel bereits ab dem 62. Lebensjahr

Im Video: Die Betriebsrente der SV

Titel: Die Betriebsrente der SV Länge: 1:09 Minuten Sprache Untertitel: Deutsch Video zur betrieblichen Altersvorsorge der SV. Der Film zeigt, wie Arbeitgeber und Staat gemeinsam beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützen, um die finanzielle Zukunft abzusichern.

Wie sich eine bAV für Sie auszahlt

Der Arbeitgeberzuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher, wie unser Beispiel zeigt: Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen von derzeit 30.000 Euro. Er spart monatlich 115 Euro in seine bAV. Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Steuerlich spart der Arbeitnehmer 20,42 Euro, in der Sozialversicherung nochmals 21,75 Euro.

Das heißt: Obwohl insgesamt 115 Euro monatlich in den Aufbau der Betriebsrente fließen, hat der Arbeitnehmer netto nur 57,83 Euro weniger im Portemonnaie.
Steuertarif 2026, Steuerklasse I, Lohnsteuer wurde berücksichtigt, ohne Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,75 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld + Zahnersatz – angenommen 2,9 %), Pflege: 2,4 %

Die verschiedenen Gestaltungsvarianten der bAV

Unterstützungskasse

Ihr Arbeit­­geber meldet Sie als Ver­­sorgungs­­be­rechtigten an und zahlt die regel­mäßig ver­einbarten Bei­träge an die Unterstützungs­kasse Die zugesagten Leistungen werden durch die Rück­deckung bei der SV SparkassenVersicherung garantiert Unter­schied zur Direk­tversicherung und Pensions­kasse: Die Unterstützungskasse ist unbegrenzt steuerfrei Varianten: SV Unterstützungs­kasse oder SV Unterstützungskasse IndexGarant

Direktversicherung

Entspricht weitest­gehend einer klassischen privaten Renten­ver­sicherung Unter­schied zur privaten Renten­ver­sicherung: Ihr Arbeit­geber ist der Ver­sicherungs­nehmer und Bei­trags­zahler, Sie sind die ver­sicherte Person Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei: in 2026 monatlich 338 Euro Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch weitere 338 Euro monatlich in 2026 (4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei Varianten: SV Direktversicherung oder SV Direktversicherung IndexGarant

Pensionskasse

Versorgungsträger ist eine Pensionskasse anstatt einer Lebensversicherungsgesellschaft Permanente Kontrolle erfolgt durch die deutsche Versicherungsaufsicht Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei: in 2026 monatlich 338 Euro Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch weitere 338 Euro monatlich in 2026 (4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei Variante: Sparkassen Pensionskasse
Zur Beratung

Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungs­pflichten

Die gesetzlich durch die Offenlegungsverordnung vorgeschriebenen nachhaltigkeitsbezogenen Produktinformationen für diese Versicherung finden Sie hier.
Weitere Informationen

Auszeichnungen der SV

Focus Money

Fairste Kundenberatung

Das komplette Ratingergebnis und die Bewertungsrichtlinien finden Sie hier.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge der SV

Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick

Wie kann mich mein Arbeitgeber unterstützen?
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in den bAV-Vertrag. Dadurch profitieren Sie doppelt: Denn die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Das bedeutet: Sie zahlen dafür nur die Hälfte an Beitrag.
Was hat sich zum 01.01.2019 geändert?
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird Ihre Betriebsrente nun besonders gefördert. Sofern Ihr Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 %. Für bereits bestehende Verträge durch Entgeltumwandlung gilt diese Regelung seit 2022.
Kann ich auch vermögenswirksame Leistungen in meine Betriebsrente einzahlen?
Ja, wenn es der Tarifvertrag zulässt, können Sie auch vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das Prinzip der Entgeltumwandlung funktioniert hier genauso und bringt Ihnen einen zu­sätzlichen Turbo für Ihre Alters­vorsorge.
Was bekomme ich am Ende der Laufzeit ausbezahlt?
Zum fest­gelegten Renten­beginn erhalten Sie eine garantierte lebens­lange Rente. Alternativ können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag aus­zahlen lassen. Zusätzlich be­steht bei der Direkt­versicherung die Möglich­keit, sich bis zu 30 % des Kapitals auf einmal aus­zahlen zu lassen und das restliche Kapital wird dann lebenslang ver­rentet.
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Ihre betriebliche Altersvorsorge können Sie zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen (gilt für Direktversicherung / Pensionskasse). Alternativ besteht bei der Direktversicherung die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen. Sie können Ihre Betriebsrente beitragsfrei stellen.
Kann ich den Vertrag unterbrechen z.B. wegen Elternzeit?
Ja
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Das angesparte Kapital ist geschützt vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher).
Ist meine Betriebsrente sicher, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?
Ja, wenn die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar (Unverfallbarkeit) sind, wird Ihre Betriebsrente aus der Insolvenzmasse ausgesondert und an Sie übertragen.
Werden zum Rentenbeginn Abgaben auf die Leistungen aus der Betriebsrente fällig?
Ja, sie werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert – in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten. Das gilt auch für freiwillig Versicherte.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Versicherungsleistungen im Alter.
Was passiert, wenn ich sterbe?
Im Falle Ihres Todes in der Anspar­phase sind Ihre Hinter­bliebenen mit einer Rente ab­gesichert – Ehe­gatten und ein­getragene Lebens­partner lebens­lang, Kinder beziehen sie längstens bis zum 25. Lebens­jahr. Auch in der Renten­phase er­halten Hinter­bliebene eine Leistung im Todes­fall. Sind keine Hinter­bliebenen (Ehe­gatten, ein­getragene Lebens­partner, Kinder bis zum 25. Lebens­jahr) vorhanden, wird das nach dem Tod vor­handene Kapital, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten, als Sterbe­geld an die Erben bzw. an den hierfür benannten Bezugs­berechtigten gezahlt und die Ver­sicherung erlischt. Den Betrag der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten bestimmt die Aufsichts­behörde (derzeit 8.000 Euro für Direkt­versicherung / Pensions­kasse, 7.669 Euro für Unterstützungs­kasse).

Wichtigste Versicherungen

Kfz-Versicherung Wohngebäudeversicherung Mopedversicherung Private Haftpflichtversicherung Altersvorsorge Hausratversicherung

Services

Meine SV OnlineServices Persönliche Daten ändern Schaden melden Bescheinigungen anfordern Services rund ums Auto Services rund um Vorsorge & Vermögen

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