Welche Tiere können über eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht versichert werden?
Hunde und Pferde, die gewerblichen Zwecken dienen, zum Beispiel Wachhunde. Einschränkungen gibt es bei als gefährlich eingestuften Hunderassen. Informieren Sie sich hier bitte bei Ihrem Berater.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Bei der SV gibt es drei Abstufungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Basis-Schutz: 3 Millionen Euro, Komfort-Schutz: 5 Millionen Euro, Top-Schutz: 10 Millionen Euro
Wer ist mitversichert?
Versichert sind Tierhalter sowie Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Es besteht also Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine andere Person auf den Hund oder das Pferd kurz aufpasst.
Sind Jungtiere geschützt?
Ja, Hundewelpen und Fohlen sind mindestens für sechs Monate mitversichert.
Sind Mietsachschäden mitversichert?
Schäden an gemieteten und gepachteten Immobilien sind bei der SV ab der Komfort- und Top-Deckung mitversichert. Bei Pferden sind auch gemietete Stall- oder Pferdeboxen im Top-Schutz versicherbar.
Ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten?
Im Top-Schutz der SV sind Tierarztkosten bis 1.500 Euro für den eigenen Hund abgedeckt, wenn dieser von einem fremden Hund verletzt wurde und Sie vom Halter des fremden Hundes keinen Ersatz erlangen können.
Ist die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur Tierhalterhaftpflicht können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.