Ich habe eine Beitragserhöhung erhalten. Wie kann ich den Beitrag verringern?
Sie können Ihren Vertrag in einen Tarif mit Werkstatt-Bindung bzw. Bonus umstellen.
Dieser bietet Ihnen folgende Vorteile:
VIP-Service: Wenn Sie sich den WerkstattBonus gesichert haben, wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs anderen Reparaturaufträgen vorgezogen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug vergleichsweise schneller wieder haben.
Hol- und Bringservice: Genießen Sie diesen Komfort und lassen Sie Ihr Auto von uns abholen und nach der Reparatur wieder zurückbringen.
Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während der Reparatur Ihres Autos bleiben Sie auf unsere Kosten weiterhin mobil.
Reparatur nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen: Die zertifizierten Werkstätten arbeiten nach Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Originalersatzteile.
Zahlungsabwicklung zwischen SV und Werkstatt: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Garantieverlängerung: Sie erhalten statt 2 Jahren 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.
Beitragsnachlass: Neben den zahlreichen Komfort-Leistungen erhalten bis Sie zusätzlich 20% Rabatt auf Ihren Vollkasko- & Teilkaskobeitrag.
Fahrzeugreinigung: Sie erhalten Ihr Fahrzeug gereinigt zurück.
Großes Werkstattnetz: Im Schadensfall können Sie auf eine Vielzahl ausgewählter TÜV- oder DEKRA-zertifizierten (Marken -) Werkstätten zugreifen.
Ich bin mit der Erhöhung der Beiträge nicht einverstanden. Kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?
Sofern sich Ihr Tarifbeitrag erhöht hat, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Sie können die Kündigung wahlweise auf alle für das Fahrzeug bestehenden Versicherungen aussprechen.
Oder auf die von der Erhöhung betroffene Versicherungsart beschränken. (Umwandlung VK in TK z. B.)
Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Versicherungsarten Voll- und Teilkasko sowie Insassenunfall nicht ohne die Kraftfahrthaftpflichtversicherung weitergeführt werden können.
Ein rückstufungspflichtiger Schaden zur Kfz-Haftpflicht- und oder Vollkaskoversicherung alleine führt nicht zu einem Kündigungsrecht.
Warum teilen Sie mir eine Jahresfahrleistung mit?
In Ihrem Vertrag ist eine bestimmte maximale jährliche Fahrleistung vereinbart.
Sollte sich diese geändert haben, teilen Sie uns bitte die neue jährliche Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand mit.
Wir passen Ihren Vertrag an, was zu einer Beitragserhöhung bzw. Beitragsverringerung führen kann.
Warum ändert sich die Schadenfreiheitsklasse für meinen Vertrag?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung ermitteln wir den Beitragssatz Ihres Vertrags anhand von Schadenfreiheitsklassen.
In welche Schadenfreiheitsklasse wir Sie einstufen können, hängt davon ab, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind.
Bei der aktuellen Beitragsrechnung sind Schadenmeldungen, die wir bis zum Tag der Rechnungserstellung, dem 23.10.2024 erfasst haben berücksichtigt.
Melden Sie uns noch bis zum 31.12.2024 einen Schaden, kann dies dazu führen, dass wir nachträglich die Schadenfreiheitsklasse anpassen müssen und sich Ihr Beitrag ändert.
Warum ändert sich die Typklasse für mein Fahrzeug?
Die Typklassenberechnung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen.
Dieser hat ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller Fahrzeuge des von Ihnen versicherten Typs geändert hat.
Dies kann zu einer höheren bzw. niedrigeren Typklasse führen.
Warum ändert sich bei meinem Vertrag für mein Fahrzeug die Regionalklasse?
Die Regionalklasseneinstufung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen.
Dieser hat ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge geändert hat.
Dies kann zu einer höheren bzw. niedrigeren Regionalklasse führen.