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Person montiert Photovoltaikanlage

Photovoltaik­versicherung

Nachhaltige Energieversorgung zuverlässig abgesichert

Absicherung gegen Unwetter, Beschädigungen, Diebstahl, und Nutzungsausfall Übernahme der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten bei Schäden, einschließlich Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungs-, Bewegungs- und Schutzkosten Entschädigung bei Nutzungsausfall für die Dauer der Instandsetzung (bis zu 12 Monate) Zur Beratung

Photovoltaikversicherung: Das Wesentliche zusammengefasst

Photovoltaikanlagen sind täglich den Naturgewalten ausgesetzt, und schon kleine Unachtsamkeiten oder extreme Wetterereignisse können zu erheblichen Schäden führen. Solche Schäden können nicht nur die Effizienz Ihrer Anlage beeinträchtigen, sondern auch hohe Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten nach sich ziehen. Damit Ihre Investition in eine nachhaltige Energieversorgung langfristig gesichert bleibt, ist ein umfassender Schutz unerlässlich. Mit der SV PhotovoltaikPolice sind Sie bestens gegen finanzielle Risiken wie Bedienungsfehler, Naturgefahren und Vandalismus abgesichert. Die SV ersetzt den Neuwert bei Totalschäden und übernimmt die Reparaturkosten bei Teilschäden. Zur Beratung

Wie sich eine Photo­voltaik Versicherung für Sie auszahlt - Fall­beispiele aus der Praxis

Auf der Fabrik­halle ist eine Photo­voltaik­anlage installiert. Aufgrund fehlerhafter Kabel­verbindungen kommt es durch Feuchtig­keit zum Kurzschluss, in dessen Folge eine große Anzahl von Modulen und die Wechsel­richter beschädigt werden. Schaden: Sach­schaden 18.000 Euro, Ertrags­ausfall 3.000 Euro.

Auf dem Hotel­gebäude ist eine Photo­voltaik­anlage installiert. Aufgrund der besonderen Witterung kommt es zum Bruch mehrerer Module durch Eis und Schnee­ablagerungen. Schaden: Sach­schaden 5.000 Euro, Ertrags­ausfall 800 Euro.

Photo­voltaik Versicherung: Alle Informationen im Über­blick

In der SV PhotovoltaikPolice ist die im Antrag näher bezeichnete und auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage bestehend aus Photovoltaikmodulen, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, Akkumulatoren, Wechselrichter, Bezugs- und Einspeiseregler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten, Hausanschlüsse (sofern Sie hierfür die Gefahr tragen) sowie sonstige Peripheriegeräte versichert. Mitversichert ist auch der Ertragsausfall der Photovoltaikanlage. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Diese können z. B. verursacht werden durch: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler (nur Folgeschäden) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser, Feuchtigkeit Sturm, Hagel, Frost, Eisgang oder Überschwemmung Marderbiss, Ratten- und Mäusefraß Bei elektronischen Bauelementen (Bauteile) ist Voraussetzung für unsere Ersatzpflicht, dass eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet. Zudem sind eine ganze Reihe von Kosten mitversichert:   Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Kosten für die Wiederherstellung von Daten Und soweit vereinbart auf Erstes Risiko: Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Luftfrachtkosten Bergungskosten Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums Feuerlöschkosten De- und Remontagekosten sowie Ertragsausfälle aufgrund von Gebäudebeschädigungen Durch Schäden an der Photovoltaikanlage begründete Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden Im Teilschadensfall werden die schadenbedingten Wiederinstandsetzungskosten ersetzt. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für die Ersatzteile, die notwendig sind, um den früheren, betriebsfertigen Zustand der beschädigten Sache wiederherzustellen. Hierzu gehören auch zusätzliche Kosten wie Aufwendungen für Überstunden, Eil- und Expressfrachten. Im Totalschadensfall werden die Wiederbeschaffungskosten (Neuwertentschädigung) ersetzt. Erfolgt keine Wiederbeschaffung, ist die Entschädigungsleistung auf den Zeitwert begrenzt. Die Ersatzleistung wird jeweils um den Wert des Altmaterials und den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Bei einem versicherten Sachschaden erhalten Sie für die Dauer der Instandsetzung (maximal für 6 Monate) eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihrer Anlage. Bei einem versicherten Sachschaden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie durch Sturm oder Hagel sogar bis zu 12 Monaten. Die Entschädigung beträgt pro Tag bis zu 2,50 EUR je kWp installierter bzw. ausgefallener Leistung. Folgende Gegenstände sind beispielsweise nicht mitversichert: Wechseldatenträger Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel Werkzeuge aller Art Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen haustechnische Anlagen, Stromzähler und das zur Hausinstallation gehörende Stromleitungsnetz Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch: Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Kernenergie Erdbeben Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten Betriebsbedingte, normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
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