Für wen ist der Kfz-Agrartarif?
Für landwirtschaftliche Betriebe (Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau) und Mitglieder der BG Landwirtschaft mit Kfz-Flotten von 3 bis 50 Fahrzeuge (mindestens 3 Motorfahrzeuge, davon mindestens 1 PKW). Auch Fahrzeuge von Familienmitgliedern, die auf dem Hof wohnen, können zu den günstigen Konditionen des Agrartarifs mitversichert werden.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
Folgende Fahrzeuge können versichert werden:
Krafträder und Kraftroller
Personenkraftwagen
Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
LKW im Werkverkehr
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
Anhänger in Sonderausführung
Anhänger zu landwirtschaftlichen Zugmaschinen
Anhänger im Werk- und Privatverkehr
Hub- und Gabelstapler
selbstfahrende Arbeitsmaschinen Landwirtschaft
Welche Leistungen sind versichert?
Je Fahrzeug ist eine individuelle Absicherung möglich: Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro ab (begrenzt auf 15 Mio. Euro je geschädigter Person).
Die Teil- und Vollkasko zahlt die Schäden an Ihrem Auto.
Im Rahmen des Kfz-Agrar-Tarifs besteht auch Versicherungsschutz für Spritzschäden, Brauchtums- und Weinbergfahrten.
Weitere mögliche Leistungen:
Insassenunfallversicherung mit Todesfallleistung 35.000 Euro und Invaliditätsleistung 70.000 Euro
Topschutz (Pkw und Lieferwagen)
SV Schutzbrief
SV Copilot (Pkw)
GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeuge
Brems- Betriebs- und Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen
Auslandschadenschutz (Pkw)
Fahrerschutz (Pkw)
BBB-Schäden
WerkstattBonus (Pkw)
Welche Schäden sind in der Kfz-Versicherung für Landwirte nicht versichert?
In der Kfz-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz zum Beispiel bei Schäden, die
vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt wurden
bei einer Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt verursacht wurden
durch Kernenergie verursacht wurden
Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
Für die Voll- und die Teilkaskoversicherung können Sie den Selbstbehalt je Fahrzeug in unterschiedlichen Varianten wählen oder nur eine Teilkaskoabsicherung vereinbaren:
Vollkasko 300 EUR / Teilkasko 150 EUR
Vollkasko 500 EUR / Teilkasko 150 EUR
Vollkasko 100 EUR / Teilkasko 500 EUR
oder
Teilkasko 150 EUR
Teilkasko 300 EUR
Wann kann ich meine Familienmitglieder mitversichern?
Sie können Ihre Familienmitglieder mitversichern, wenn diese ihre Wohnadresse auf dem versicherten landwirtschaftlichen Betrieb haben.