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Ein Mann steht telefonierend vor einer Auto Flotte.

Verkehrs-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

Zur Beratung

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz

Je größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen schützt Sie bei Problemen mit Kauf, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitfällen im Straßenverkehr. Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz für Firmen – inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz. In diesem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihre*n (Ehe-Partner*in, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige bereits enthalten! Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Beispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz

Klärung von Ansprüchen bei Unfällen

Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Die gegnerische Partei bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.

Rückabwicklung durchsetzen

Sie erwerben für Ihren Betrieb einen neuen Lieferwagen. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.

Geblitzt worden

Ihre Mitarbeiterin wird bei der Fahrt zu einem Kunden mit überhöhtem Tempo geblitzt. Es drohen Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sie zweifelt den Vorwurf an und möchte sich dagegen zur Wehr setzen.

Fremdes Fahrzeug beschädigt

Sie sollen mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.

Firmenwagen falsch eingestuft

Ihr Firmenwagen wurde bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg blieb, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen.

Berufsgenossenschaft lehnt Kostenübernahme ab

Ihr Mitarbeiter erleidet auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme für eine erforderliche Reha-Maßnahme ab.

Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Versicherte Personen und Objekte

Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in) als: Eigentümer*in Halter*in Mieter*in Leasingnehmer*in Erwerbende*r und Veräußernde*r Fahrer*in Carsharing-Nutzer*in   Außerdem: berechtigte Fahrer*innen und Insass*innen (z. B. Mitarbeitende) der auf die Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in Alle Firmenfahrzeuge¹ Mitversicherung nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen ¹ Nur gültig in Kombination mit dem Arbeitgeber- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz; ist nur der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen, ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug).
Zur Beratung
Immer inklusive: MEINRECHT Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de. Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
 
Telefonische Rechtsberatung: Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
 
Kanzlei-Empfehlung: Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
 
Mediation: Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.
 
Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Rechtsschutzfall?
Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.
0211 529-5555
MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
meinrecht.de

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG
Firmen-Rechtsschutz Broschüre
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