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Ein Mann steht mit einem Klemmbrett in einer großen Lagerhalle.

Arbeitgeber-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

Zur Beratung

Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden? Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin entspannt zurücklehnen. Übrigens: Wenn Sie den Arbeitgeber-Rechtsschutzes und einen weiteren Baustein abschließen, ist der Rundum-Schutz für Ihren privaten Bereich bereits enthalten. Für Sie, Ihren (Ehe-)Partner oder Ihre (Ehe-)Partnerin, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige!
Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.
Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz für Firmen. Dieser enthält einen Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum- und Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz

Klage gegen Kündigung

Die Leistungen einer Mitarbeiterin sind nicht mehr zufriedenstellend. Viele Kunden beschweren sich. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Die Mitarbeiterin klagt gegen die Kündigung.

Aberkannte Spesenabrechnungen

Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Außerdem soll auch die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt sein. Sie klagen vor dem Finanzgericht.

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ihr Unternehmen soll Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Hiergegen wollen Sie klagen.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Weil ein Mitarbeiter nicht aufpasst, wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sie möchten sich gegen den Vorwurf wehren.

Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher erheben

Ihre Mitarbeiterin fällt nach einem Unfall für mehr als 6 Wochen aus. Sie hat keine Schuld am Unfall. Sie möchten sich das Geld für die Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher zurückholen.

Vorwürfe der Ordnungsbehörde

Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.

Urheberrechtsverletzung

Sie sollen unerlaubt ein Foto auf Ihrer Homepage verwendet haben. Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Hierfür werden Sie abgemahnt. Die ÖRAG zahlt Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 €.

Rufschädigende Behauptungen

Über Social-Media-Kanäle werden über Ihren Betrieb falsche Behauptungen verbreitet. Die Aussagen sind schlecht für den Ruf Ihres Betriebs. Für die Strafanzeige bei der Polizei übernehmen wir Ihre Anwaltskosten.

Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin:
(Mit-)Inhaber oder (Mit-)Inhaberin
Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin
Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz sind Sie rechtlich bereits gut abgesichert. Aber was ist, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Ihren Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht? Ergänzend zum Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie zwischen dem Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte¹ und dem Firmenvertrags-Rechtsschutz¹ wählen.

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.
Beispiele: Ihr Telefon- und Internetanschluss fällt aus. Dadurch verlieren Sie zahlreiche Aufträge. Sie möchten vom Telekommunikationsunternehmen Schadenersatz fordern. Sie haben für Ihre Werkstatt eine neue Maschine angeschafft. Diese ist defekt. Der Händler verweigert jedoch die Rücknahme. Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte sowie den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kund*innen, Lieferant*innen und Dienstleistungsunternehmen. Beispiele: Die neue Ware, die Sie gekauft haben, ist defekt. Ihre Lieferantin oder Ihr Lieferant weigert sich, die Ware auszutauschen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte wegen eines angeblichen Mangels eine Rechnung nicht begleichen. ¹ Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung. Wartezeit: drei Monate.
Zur Beratung SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir übernehmen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall Wir prüfen sofort , ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. Telefonische Rechtsberatung Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Erstberatung.* Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. *Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.   Kanzlei-Empfehlung Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen. Mediation Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator oder eine Mediatorin für eine friedliche Konfliktlösung. Forderungsservice Sie bleiben auf unbezahlten Rechnungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen zuverlässigen Forderungsservice.

Rechtsschutzfall?

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter der Rufnummer 0211 529-5555 oder online unter meinrecht.de. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. 0211 529-5555

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG
Firmen-Rechtsschutz Broschüre

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