Welche Personen sind versichert?
Firmeninhaber und ihre Arbeitnehmer
Selbstständige Unternehmer/Freiberufler (hauptberuflich) und deren Familienangehörige
Hauptberufliche Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige sowie die Arbeiter und Angestellte des versicherten landwirtschaftlichen Unternehmers
Welche Vorteile haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Vorteile für den Arbeitgeber
ein Bindungsinstrument für Mitarbeiter
die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens
die Beiträge können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
eine Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung
Vorteile für den Arbeitnehmer
die Deckungslücke in der gesetzlichen Unfallversicherung wird geschlossen
die preiswerte Absicherung des Unfallrisikos ist auch für den privaten Bereich möglich
wesentlich günstigere Beiträge gegenüber Einzelversicherungen
Welche Leistungen sind versichert?
Folgende Leistungsarten können im Einzelnen vereinbart werden:
Invaliditätsleistung: Voraussetzung ist, dass Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind (Invalidität). Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und spätestens nach 24 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns eingereicht werden. Die tatsächliche Invaliditätsleistung richtet sich nach der Gliedertaxe.
Unfall-Rente: Es muss eine Invalidität vorliegen und zwar mindestens in Höhe von 50 % (Bsp. Verlust einer Hand oder eines Auges). Wir zahlen die vereinbarte Unfall-Rente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, bis die versicherte Person stirbt oder eine Neubemessung einen Invaliditätsgrad von unter 50 % ergab.
Tagegeld: Sofern die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist, zahlen wir ein Tagegeld je nach Grad der festgestellten Beeinträchtigung für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr.
Erweitertes Unfall- Krankenhaustagegeld: Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung längstens für drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Bei ambulanten Operationen anstelle von vollstationären Behandlungen zahlen wir das Krankenhaustagegeld für fünf Kalendertage. Nach Entlassung der versicherten Person aus der vollstationären Krankenhausheilbehandlung zahlen wir für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld geleistet haben, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für 100 Tage.
Todesfallleistung: Eine Todesfallleistung wird geleistet, wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
Rehabilitationsleistungen: Wir zahlen die Rehabilitationsleistung einmalig je Unfall. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte Person einer Rehabilitationsmaßnahme (eine medizinisch notwendige Kur- oder Sanatoriumsbehandlung oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme) unterzieht. Die Rehabilitationsmaßnahme muss innerhalb von drei Jahren für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger durchgeführt werden.
Bergungskosten: Wir ersetzen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, soweit hierfür Gebühren berechnet werden. Ebenso leisten wir für den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus und für zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringungskosten bei Unfällen im Ausland (für mitreisende Kinder und Lebenspartner).
Kosmetische Operationen: Hier geht es um eine ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben. Die Operation muss innerhalb drei Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen: Wir zahlen bei schweren Verletzungen (Bsp. Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks oder Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche) eine einmalige Sofortleistung je Unfall. Der Anspruch erlischt mit Ablauf eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet.
Highlights für Firmeninhaber und deren Arbeitnehmer
Highlights für selbstständige Unternehmer/Freiberufler
Welche Ausschlüsse gibt es?
Leider können wir Sie nicht gegen alle denkbaren Fälle versichern. Hier die wichtigsten ausgeschlossenen Fälle:
Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter den Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren
Unfälle als Luftfahrzeugführer oder als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Ausgenommen sind Stern-, Orientierungs- und Zuverlässigkeitsfahrten
Gesundheitsschäden durch Strahlen. Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen, Röntgen- und Laserstrahlen, soweit sie nicht Folge von regelmäßigem Umgang mit strahlenerzeugenden Apparaten sind
Infektionen: Kein Versicherungsschutz, wenn durch Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht; aber: Versicherungsschutz besteht bei Zeckenstichen mit nachfolgender FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) oder Borreliose
Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund für versicherte Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Unabhängig vom Alter der versicherten Person versichert sind jedoch unfreiwillige Vergiftungen durch Lebensmittel
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden
Wenn die versicherte Person den Unfall vorsätzlich herbeiführt, besteht natürlich kein Versicherungsschutz
Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssummen der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung der SV sind individuell wählbar. Sie sollten so gewählt werden, dass sie eine ausreichende Absicherung für alle im Versicherungsschein genannten versicherten Personen bieten.