Was ist versichert?
Versichert werden können alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) des bezeichneten Gebäudes (z.B. Wohnhaus, Verwaltungsgebäude, Schulen etc.). Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadensfall und Altbauten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.
Die Grunddeckungen für Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten sind im Tarif enthalten.
Welche Gefahren sind versichert?
Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, die zulasten des Bauherren oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Diese können z.B. verursacht werden durch:
Höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse (Hochwasser, sofern vereinbart)
Böswillige Handlungen dritter
Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material und Ausführungsfehler (nur Folgeschäden!)
Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile
Glasbruchrisiko (bis Bauende)
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Im Schadensfall übernehmen wir alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätten aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist - unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts.
Bei Schäden, die zulasten eines versicherten Unternehmers gehen, werden 90 % der vereinbarten Preise für Baustoffe und für Lohnkosten der ortsübliche Satz ersetzt.
Was ist nicht versichert?
Folgende Sachen sind beispielsweise nicht mitversichert:
Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
Kleingeräte und Handwerkzeuge
Fahrzeuge aller Art
Akten, Zeichnungen und Pläne
Gartenanlagen und Pflanzen
Welche Schäden sind nicht versichert?
Bestimmte Schadenereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen
Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, die entstehen durch:
Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder dessen Repräsentanten
Normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (hierfür ist eine separate Feuerrohbauversicherung abzuschließen)
Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Als Versicherungssumme gelten die Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Einrichtungsgegenstände zählen nur zur Versicherungssumme, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen. Nicht zur Versicherungssumme gehören Grundstücks-, Erschließungskosten und Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.