
Vorsorge für Ihr Unternehmen
Ausfinanzierung / -lagerung von Pensionsverpflichtungen
Die Herausforderungen als Arbeitgeber sind vielfältiger denn je - die SV hilft Ihnen, diese erfolgreich zu meistern
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Vorsorge für Ihr Unternehmen: Alle Informationen im Überblick
Trotz der Zinsdiskussion sind Direkt- oder Pensionszusagen nach wie vor die wichtigste und flexibelste Form der betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere bei Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen.
Allerdings wird oft aus den Augen verloren, dass hinter der Zusage auch eine Verpflichtung steht. Die Rentenzahlungen gelten steuerlich als nachträglich entrichteter Arbeitslohn. Wirtschaftlich stellen die Rentenzahlungen demnach als Lohnstundung eine Verbindlichkeit dar. Die dafür gebildete Pensionsrückstellung ist letztendlich der Kapitalwert einer lebenslangen Zahlungsreihe. Diese Zahlungen müssen von den Unternehmen zum Zeitpunkt X geleistet werden können.
Um aufzuzeigen, wie sich der Rechnungszins auf die Höhe des Erfüllungsbetrages (Rückstellungswert in der Handelsbilanz) auswirkt, gehen wir von einem vereinfachten Beispiel aus:
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, geboren 1965, hat sich vor einigen Jahren eine Pensionszusage erteilt. Mit 65 Jahren wird diesem eine Altersrente von 4.000 EUR gezahlt. Der Altersrentenbarwert nach Heubeck 2005G mit 6 % beträgt für diese Zusage 544.944 EUR. Der Erfüllungsbetrag hat am Jahresende 2014 620.256,00 EUR bei einem Zinssatz von 4,53 % betragen. Zum Jahresende 2015 beträgt er bei einem Zinssatz von 3,81 % 663.936,00 EUR. Die Pensionsrückstellungen erhöhen sich innerhalb eines Bilanzjahres um 43.680,00 EUR – also um über 7 %!
Die hohe Zuführung reduziert den Gewinn in der Handelsbilanz mit entsprechenden Auswirkungen z. B. auf gewinnabhängige Vergütungen oder Ausschüttungen an Gesellschafter. Da der Jahresüberschuss Schwankungen unterliegt, kann die Pensionsrückstellung unter Umständen das operative Ergebnis zunichtemachen und in der vorliegenden Form nicht darstellbar sein. Weiterhin erhöht sich der Fremdkapitalanteil. Der negative Einfluss auf die Eigenkapitalquote kann sich erheblich auf den Unternehmenserfolg auswirken.
Alternativ können die Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger (z. B. einen Pensionsfonds) ausgelagert werden.
Welche Maßnahme für Sie die Beste ist, ermitteln wir gerne in einem gemeinsamen Termin!