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Wichtige Informationen zu Schäden am Kraftfahrzeug

Sofortmaßnahmen bei Sturm- oder Hagelschäden

Minimieren Sie die Gefahren. Bringen Sie sich dabei nicht in Gefahr!

  • Wir werden den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten. Ort und Termin werden wir in den nächsten Tagen telefonisch mit Ihnen abstimmen.
  • Sie brauchen vorab nichts veranlassen, also keine Werkstatt aufsuchen und auch keinen Kostenvoranschlag einholen.
  • Wenn Ihre Windschutzscheibe beschädigt wurde, lassen Sie diese bitte reparieren. Denken Sie daran, vor der Reparatur Fotos von der Windschutzscheibe anzufertigen. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Glas-Partner. Die nächstgelegenen Partner finden Sie hier: Werkstattsuche Glaspartner 
  • Bitte bringen Sie zur Besichtigung den Fahrzeugschein mit.
  • Wenn ein Fahrzeug mit einem Moped- oder roten Kennzeichen beschädigt wurde, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater oder rufen Sie uns an.

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Schadenbearbeitung

Allgemein

Wie kann ich die Kraftfahrt-Schadenabteilung erreichen?
  • Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter +49711898100 erreichen. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen auch außerhalb der Servicezeiten unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.

    Außerdem können Sie uns per Mail unter auto-schaden@sparkassenversicherung.de, per Fax unter der +49711898403705 oder per Post an die SV SparkassenVersicherung in 70365 Stuttgart erreichen.

    Falls Ihnen Ihre Schadennummer bereits bekannt ist, geben Sie diese bitte an. Ansonsten geben Sie bitte die Vertragsnummer oder das bei uns versicherte amtliche Kennzeichen an.

    Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter +49711898100 erreichen. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen auch außerhalb der Servicezeiten unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.

    Außerdem können Sie uns per Mail unter auto-schaden@sparkassenversicherung.de, per Fax unter der +49711898403705 oder per Post an die SV SparkassenVersicherung in 70365 Stuttgart erreichen.

    Falls Ihnen Ihre Schadennummer bereits bekannt ist, geben Sie diese bitte an. Ansonsten geben Sie bitte die Vertragsnummer oder das bei uns versicherte amtliche Kennzeichen an.

Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher. Was kann ich tun?
  • Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an.

    Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen in den FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976

    Wenn Sie bei uns keinen Schutzbrief vereinbart haben, informieren wir Sie telefonisch gerne über Ihre Möglichkeiten.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an.

    Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen in den FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976

    Wenn Sie bei uns keinen Schutzbrief vereinbart haben, informieren wir Sie telefonisch gerne über Ihre Möglichkeiten.

Muss mein Fahrzeug besichtigt werden und wer übernimmt die Kosten für die Besichtigung?
  • Manche Beschädigungen sind mit bloßem Auge schwer zu erkennen. Da es uns wichtig ist, dass die Schadenhöhe vollumfänglich ermittelt wird, ist in bestimmten Fällen eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen notwendig.

    Weitere Informationen zur Notwendigkeit einer Besichtigung finden Sie in unseren FAQs zu Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Wählen Sie hier den zutreffenden Schadensfall aus, um detaillierte Informationen zu erhalten.

    Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug für die Besichtigung, damit die Schäden gut sichtbar sind und halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit. Der Besichtigungsort kann flexibel mit dem Sachverständigen vereinbart werden. Geben Sie uns hierzu bei der Schadenmeldung einen entsprechenden Hinweis.

    Die Kosten für einen Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder dieser zugestimmt haben.

    Manche Beschädigungen sind mit bloßem Auge schwer zu erkennen. Da es uns wichtig ist, dass die Schadenhöhe vollumfänglich ermittelt wird, ist in bestimmten Fällen eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen notwendig.

    Weitere Informationen zur Notwendigkeit einer Besichtigung finden Sie in unseren FAQs zu Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Wählen Sie hier den zutreffenden Schadensfall aus, um detaillierte Informationen zu erhalten.

    Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug für die Besichtigung, damit die Schäden gut sichtbar sind und halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit. Der Besichtigungsort kann flexibel mit dem Sachverständigen vereinbart werden. Geben Sie uns hierzu bei der Schadenmeldung einen entsprechenden Hinweis.

    Die Kosten für einen Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder dieser zugestimmt haben.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
  • Jeder Schadensfall ist individuell und benötigt eine angepasste Abwicklung. Um Ihnen in dieser besonderen Situation eine entsprechende Abwicklung zu ermöglichen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Fiktive Abrechnung:

    Die fiktive Abrechnung ist eine Auszahlung auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags - ohne dass eine Reparatur erfolgt. Die Abrechnung umfasst nach der gesetzlichen Regelung nicht die Umsatzsteuer, da diese nicht anfällt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen.

    Unsere Partnerwerkstätten erstellen gerne einen Kostenvoranschlag. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Falls Sie dieses Angebot nutzen möchten, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

    Eine nachträgliche Reparatur ist selbstverständlich möglich. Sie können bei einer Reparatur die Vorteile unserer Partnerwerkstätten für sich nutzen.

    Reparatur:

    Bei einer vollständigen und fachgerechten Reparatur zahlen wir die erforderlichen Kosten, wenn Sie uns diese durch eine Reparaturrechnung nachweisen. Wenn Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, rechnen wir direkt mit der Werkstatt ab.

    Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigungsleistung abgezogen. Bitte zahlen Sie die Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt.

    Wir arbeiten im Schadensfall mit TÜV- und DEKRA-zertifizierten Werkstätten zusammen. Diese garantieren hochwertige Reparaturarbeiten. Gerne informieren wir Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter +49711898100 über unsere Partnerwerkstätten. Sie können sich auch in unseren FAQ über das Angebot informieren.

    Wenn Sie das Angebot nutzen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung für Sie.

    Totalschaden:

    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Es erfolgt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.

    Die Werte werden durch unsere KFZ-Sachverständigen ermittelt und Ihnen in einem Gutachten zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Notwendigkeit einer Besichtigung finden Sie in unseren FAQs zu Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Wählen Sie hier den zutreffenden Schadensfall aus, um detaillierte Informationen zu erhalten.

    Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigungsleistung abgezogen.

    Jeder Schadensfall ist individuell und benötigt eine angepasste Abwicklung. Um Ihnen in dieser besonderen Situation eine entsprechende Abwicklung zu ermöglichen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Fiktive Abrechnung:

    Die fiktive Abrechnung ist eine Auszahlung auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags - ohne dass eine Reparatur erfolgt. Die Abrechnung umfasst nach der gesetzlichen Regelung nicht die Umsatzsteuer, da diese nicht anfällt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen.

    Unsere Partnerwerkstätten erstellen gerne einen Kostenvoranschlag. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Falls Sie dieses Angebot nutzen möchten, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

    Eine nachträgliche Reparatur ist selbstverständlich möglich. Sie können bei einer Reparatur die Vorteile unserer Partnerwerkstätten für sich nutzen.

    Reparatur:

    Bei einer vollständigen und fachgerechten Reparatur zahlen wir die erforderlichen Kosten, wenn Sie uns diese durch eine Reparaturrechnung nachweisen. Wenn Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, rechnen wir direkt mit der Werkstatt ab.

    Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigungsleistung abgezogen. Bitte zahlen Sie die Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt.

    Wir arbeiten im Schadensfall mit TÜV- und DEKRA-zertifizierten Werkstätten zusammen. Diese garantieren hochwertige Reparaturarbeiten. Gerne informieren wir Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter +49711898100 über unsere Partnerwerkstätten. Sie können sich auch in unseren FAQ über das Angebot informieren.

    Wenn Sie das Angebot nutzen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung für Sie.

    Totalschaden:

    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Es erfolgt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.

    Die Werte werden durch unsere KFZ-Sachverständigen ermittelt und Ihnen in einem Gutachten zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Notwendigkeit einer Besichtigung finden Sie in unseren FAQs zu Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Wählen Sie hier den zutreffenden Schadensfall aus, um detaillierte Informationen zu erhalten.

    Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigungsleistung abgezogen.

Wo kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
  • Sie haben die freie Entscheidung, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch unsere Partnerwerkstätten.

    Wir arbeiten im Schadensfall mit TÜV- und DEKRA-zertifizierten Werkstätten zusammen. Diese garantieren hochwertige Reparaturarbeiten und bieten Ihnen zusätzliche Leistungen:

    • kostenloser Ersatzwagen während der Reparatur
    • kostenloser Hol- und Bringservice durch die Werkstatt
    • kostenlose Außen- und Innenreinigung Ihres Fahrzeugs
    • rasche und unkomplizierte Schadenkalkulation mit Bildern
    • zügige Reparaturfreigabe durch unsere Schadenabteilung
    • keine Vorleistungspflicht - direkte finanzielle Abwicklung der Werkstatt mit uns (Sie müssen sich um nichts kümmern)
    • erweiterte Garantie auf sechs Jahre für alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie

    Sie möchten dieses Angebot nutzen? Rufen Sie uns einfach unter +49711898100 an. Wir nennen Ihnen eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe und übernehmen die weitere Vermittlung für Sie.

    Haben Sie einen Vertrag mit WerkstattBonus-Tarif abgeschlossen, vermitteln wir Sie in eine Partnerwerkstatt. Rufen Sie hierfür unter +49711898100 bei uns an. Wir nennen Ihnen die nächstgelegenen Werkstätten und Sie können hieraus Ihre bevorzugte Partnerwerkstatt auswählen. Wenn die Werkstatt Kapazitäten zur Verfügung hat, vermitteln wir Sie gerne in Ihre Wunsch-Partnerwerkstatt.

    Sie haben die freie Entscheidung, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch unsere Partnerwerkstätten.

    Wir arbeiten im Schadensfall mit TÜV- und DEKRA-zertifizierten Werkstätten zusammen. Diese garantieren hochwertige Reparaturarbeiten und bieten Ihnen zusätzliche Leistungen:

    • kostenloser Ersatzwagen während der Reparatur
    • kostenloser Hol- und Bringservice durch die Werkstatt
    • kostenlose Außen- und Innenreinigung Ihres Fahrzeugs
    • rasche und unkomplizierte Schadenkalkulation mit Bildern
    • zügige Reparaturfreigabe durch unsere Schadenabteilung
    • keine Vorleistungspflicht - direkte finanzielle Abwicklung der Werkstatt mit uns (Sie müssen sich um nichts kümmern)
    • erweiterte Garantie auf sechs Jahre für alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie

    Sie möchten dieses Angebot nutzen? Rufen Sie uns einfach unter +49711898100 an. Wir nennen Ihnen eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe und übernehmen die weitere Vermittlung für Sie.

    Haben Sie einen Vertrag mit WerkstattBonus-Tarif abgeschlossen, vermitteln wir Sie in eine Partnerwerkstatt. Rufen Sie hierfür unter +49711898100 bei uns an. Wir nennen Ihnen die nächstgelegenen Werkstätten und Sie können hieraus Ihre bevorzugte Partnerwerkstatt auswählen. Wenn die Werkstatt Kapazitäten zur Verfügung hat, vermitteln wir Sie gerne in Ihre Wunsch-Partnerwerkstatt.

Bekomme ich für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug?
  • Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur benötigen, stellen Ihnen unsere Partnerwerkstätten gerne kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung. Die Informationen über unsere Partnerwerkstätten und die Leistungen finden Sie unter: FAQs Partnerwerkstätten

    Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher sein und Sie einen Mietwagen benötigen, informieren wir Sie gerne telefonisch über Ihre Möglichkeiten.

    Weitere Informationen finden Sie außerdem unter den FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

    Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur benötigen, stellen Ihnen unsere Partnerwerkstätten gerne kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung. Die Informationen über unsere Partnerwerkstätten und die Leistungen finden Sie unter: FAQs Partnerwerkstätten

    Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher sein und Sie einen Mietwagen benötigen, informieren wir Sie gerne telefonisch über Ihre Möglichkeiten.

    Weitere Informationen finden Sie außerdem unter den FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

Ich habe die Reparaturrechnung von der Werkstatt erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
  • Haben Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, erfolgt die Abwicklung direkt zwischen der Werkstatt und uns.

    Sollten Sie in der Werkstatt keine Abtretungserklärung unterzeichnet haben, leiten Sie die Rechnung bitte weiter. Wir benötigen dann den Hinweis, ob die Rechnung an Sie oder direkt an die Werkstatt erstattet werden soll.

    Haben Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, erfolgt die Abwicklung direkt zwischen der Werkstatt und uns.

    Sollten Sie in der Werkstatt keine Abtretungserklärung unterzeichnet haben, leiten Sie die Rechnung bitte weiter. Wir benötigen dann den Hinweis, ob die Rechnung an Sie oder direkt an die Werkstatt erstattet werden soll.

Was ist eine Abtretungserklärung?
  • Eine von Ihnen in der Werkstatt unterschriebene Abtretungserklärung bevollmächtigt die Werkstatt zur direkten Abrechnung mit uns.

    Eine von Ihnen in der Werkstatt unterschriebene Abtretungserklärung bevollmächtigt die Werkstatt zur direkten Abrechnung mit uns.

Benötigt die SV originale Dokumente/Unterlagen?
  • Eine elektronische Übersendung der Dokumente und Unterlagen oder Kopien ist ausreichend.

    Eine elektronische Übersendung der Dokumente und Unterlagen oder Kopien ist ausreichend.

Wohin kann ich meine Unterlagen senden?
  • Ihre Unterlagen können Sie per Mail an auto-schaden@sparkassenversicherung.de, per Fax an die +49711898403705 oder per Post an die SV SparkassenVersicherung in 70365 Stuttgart senden.

    Falls Ihnen Ihre Schadennummer bereits bekannt ist, geben Sie diese bitte an. Andernfalls geben Sie bitte die Vertragsnummer oder das bei uns versicherte amtliche Kennzeichen an.

    Ihre Unterlagen können Sie per Mail an auto-schaden@sparkassenversicherung.de, per Fax an die +49711898403705 oder per Post an die SV SparkassenVersicherung in 70365 Stuttgart senden.

    Falls Ihnen Ihre Schadennummer bereits bekannt ist, geben Sie diese bitte an. Andernfalls geben Sie bitte die Vertragsnummer oder das bei uns versicherte amtliche Kennzeichen an.

Ich habe einen Schaden im Ausland. Was muss ich beachten?
  • Sie haben Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

    Bei einem Schaden im Ausland oder mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug bietet Ihnen das Grüne-Karte-Büro Unterstützung. Dieses ermittelt für Sie die deutsche Korrespondenzversicherung, welche die Abwicklung mit der ausländischen Versicherung übernimmt.

    Das Grüne-Karte-Büro erreichen Sie telefonisch unter +4903020205757 oder Online unter Gruene Karte (gruene-karte.de)

    Sofern Sie sich über die Grüne Karte informieren möchten oder eine Grüne Karte für Ihre Reise ins Ausland benötigen, informieren Sie sich gerne in den FAQs der Kfz-Versicherung. Dort können Sie die Grüne Karte schnell und unkompliziert anfordern.

    Wussten Sie schon, dass der Kfz-Schutzbrief Ihnen auch Pannen- und Unfallhilfe im Ausland bietet? Gerne informieren Sie die Kollegen des Schutzbriefteams über den Leistungsumfang. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs zum Kfz-Schutzbrief unter oder telefonisch unter +4921153638976.

    Für Schäden im Ausland oder mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug können Ihnen unsere 'Tipps im Schadensfall' behilflich sein. Informieren Sie sich gerne dort.

    Sie haben Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

    Bei einem Schaden im Ausland oder mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug bietet Ihnen das Grüne-Karte-Büro Unterstützung. Dieses ermittelt für Sie die deutsche Korrespondenzversicherung, welche die Abwicklung mit der ausländischen Versicherung übernimmt.

    Das Grüne-Karte-Büro erreichen Sie telefonisch unter +4903020205757 oder Online unter Gruene Karte (gruene-karte.de)

    Sofern Sie sich über die Grüne Karte informieren möchten oder eine Grüne Karte für Ihre Reise ins Ausland benötigen, informieren Sie sich gerne in den FAQs der Kfz-Versicherung. Dort können Sie die Grüne Karte schnell und unkompliziert anfordern.

    Wussten Sie schon, dass der Kfz-Schutzbrief Ihnen auch Pannen- und Unfallhilfe im Ausland bietet? Gerne informieren Sie die Kollegen des Schutzbriefteams über den Leistungsumfang. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs zum Kfz-Schutzbrief unter oder telefonisch unter +4921153638976.

    Für Schäden im Ausland oder mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug können Ihnen unsere 'Tipps im Schadensfall' behilflich sein. Informieren Sie sich gerne dort.

Tipps zum Schaden

Bitte fertigen Sie in jedem Schadensfall Bilder an.
  • Wir empfehlen Bilder der Beschädigungen am eigenen Fahrzeug und Bilder vom Unfallort anzufertigen. Wenn andere Fahrzeuge beteiligt sind und/oder Objekte beschädigt wurden, machen Sie bitte auch Bilder der anderen Fahrzeuge und/oder der Objekte.

    Bei der Beteiligung mit anderen Fahrzeugen machen Sie bitte Bilder der Endstellung der Fahrzeuge. Wenn Vorschäden an den Fahrzeugen vorhanden sind, dokumentieren Sie diese ebenfalls.

    Die Dokumentation hilft uns bei der Prüfung des Schadenfalls und bei der schnellen Abwicklung für alle Beteiligten.

    Wir empfehlen Bilder der Beschädigungen am eigenen Fahrzeug und Bilder vom Unfallort anzufertigen. Wenn andere Fahrzeuge beteiligt sind und/oder Objekte beschädigt wurden, machen Sie bitte auch Bilder der anderen Fahrzeuge und/oder der Objekte.

    Bei der Beteiligung mit anderen Fahrzeugen machen Sie bitte Bilder der Endstellung der Fahrzeuge. Wenn Vorschäden an den Fahrzeugen vorhanden sind, dokumentieren Sie diese ebenfalls.

    Die Dokumentation hilft uns bei der Prüfung des Schadenfalls und bei der schnellen Abwicklung für alle Beteiligten.

Bitte tauschen Sie die Daten aus.
  • Bitte tauschen Sie die Daten mit den Unfallbeteiligten aus. Hierzu zählen: Unfallgegner, Insasse/n, neutrale Zeuge/n.

    Wir benötigen die Daten für die Kontaktaufnahme und Abwicklung. Hierzu zählen:

    • Vollständiger Name
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mail Adresse

    Bitte notieren Sie außerdem das Kennzeichen, sowie die Marke und das Modell des Fahrzeuges und den Schadenbereich. Informieren Sie uns, wenn Vorschäden am Fahrzeug vorhanden sind.

    Bitte tauschen Sie die Daten mit den Unfallbeteiligten aus. Hierzu zählen: Unfallgegner, Insasse/n, neutrale Zeuge/n.

    Wir benötigen die Daten für die Kontaktaufnahme und Abwicklung. Hierzu zählen:

    • Vollständiger Name
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mail Adresse

    Bitte notieren Sie außerdem das Kennzeichen, sowie die Marke und das Modell des Fahrzeuges und den Schadenbereich. Informieren Sie uns, wenn Vorschäden am Fahrzeug vorhanden sind.

Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
Wann soll ich die Polizei verständigen?
  • Bei einigen Sachverhalten ist es sinnvoll die Polizei zu verständigen. Hierzu zählen:

    • die Schuldfrage oder die Verursachung der Beschädigung ist unklar
    • der Geschädigte und/oder der Verursacher sind unbekannt
    • eine öffentliche Einrichtung (Leitplanke, Straßenschilder oder Ähnliches) wurde beschädigt
    • die Unfallstelle ist ungesichert (durch einen Wild- oder Tierschaden, durch lose Fahrzeugteile, durch Betriebsmittel)

    Bei einigen Sachverhalten ist es sinnvoll die Polizei zu verständigen. Hierzu zählen:

    • die Schuldfrage oder die Verursachung der Beschädigung ist unklar
    • der Geschädigte und/oder der Verursacher sind unbekannt
    • eine öffentliche Einrichtung (Leitplanke, Straßenschilder oder Ähnliches) wurde beschädigt
    • die Unfallstelle ist ungesichert (durch einen Wild- oder Tierschaden, durch lose Fahrzeugteile, durch Betriebsmittel)

Teilkaskoschäden

Was muss ich bei einem Brand- oder einem Explosionsschaden beachten?
  • Wenn ein Brand- oder ein Explosionsschaden vorliegt, rufen Sie uns bitte unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Bitte verständigen Sie bei einem Brand / einer Explosion immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

    Wenn ein Brand- oder ein Explosionsschaden vorliegt, rufen Sie uns bitte unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Bitte verständigen Sie bei einem Brand / einer Explosion immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

Was muss ich bei einem Diebstahlschaden beachten?
  • Wenn eine Vollentwendung des Fahrzeugs vorliegt:

     Bitte verständigen Sie bei einer Vollentwendung immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Dies gilt auch, wenn Ihr Fahrzeug wieder aufgefunden wurde.

    Wenn eine Teilentwendung oder ein Einbruch-Diebstahlschaden vorliegt, dann:

    Verständigen Sie bei einer Teilentwendung oder bei einem Einbruch-Diebstahlschaden immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

    Fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Einbruchspuren an. Diese helfen uns einen Eindruck über den Schadenumfang zu gewinnen. Dies gilt auch für Fahrzeugteile, die beschädigt oder entwendet wurden.

    Zusätzlich benötigen wir eine Liste aller entwendeten Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut waren, sowie die Belege hierzu.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund der Teilentwendung oder des Einbruch-Diebstahlschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung.

    Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief .

    Wenn Sie dringend Unterstützung benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976

    Wenn eine Vollentwendung des Fahrzeugs vorliegt:

     Bitte verständigen Sie bei einer Vollentwendung immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Dies gilt auch, wenn Ihr Fahrzeug wieder aufgefunden wurde.

    Wenn eine Teilentwendung oder ein Einbruch-Diebstahlschaden vorliegt, dann:

    Verständigen Sie bei einer Teilentwendung oder bei einem Einbruch-Diebstahlschaden immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.

    Fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Einbruchspuren an. Diese helfen uns einen Eindruck über den Schadenumfang zu gewinnen. Dies gilt auch für Fahrzeugteile, die beschädigt oder entwendet wurden.

    Zusätzlich benötigen wir eine Liste aller entwendeten Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut waren, sowie die Belege hierzu.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund der Teilentwendung oder des Einbruch-Diebstahlschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung.

    Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief .

    Wenn Sie dringend Unterstützung benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976

Was ist im Allgemeinen bei einem Unwetterschaden zu beachten?
  • Unwetterschäden werden meist durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unwetterschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Unwetterschäden werden meist durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unwetterschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

Was muss ich bei einem Hagelschaden beachten?
  • Hageldellen sind häufig mit bloßem Auge schwer zu sehen. Da es uns wichtig ist, dass die Schadenhöhe vollumfänglich ermittelt wird, ist eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen notwendig. Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug für die Besichtigung, damit die Schäden gut sichtbar sind und halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit.

    Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nicht notwendig.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt oder bei einem unserer Hagelschadenzentren repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Hageldellen sind häufig mit bloßem Auge schwer zu sehen. Da es uns wichtig ist, dass die Schadenhöhe vollumfänglich ermittelt wird, ist eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen notwendig. Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug für die Besichtigung, damit die Schäden gut sichtbar sind und halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit.

    Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nicht notwendig.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt oder bei einem unserer Hagelschadenzentren repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

Was muss ich bei einem Sturmschaden beachten?
  • Ein Sturmschaden liegt vor, wenn eine Windstärke von acht Beaufort vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können. Je nach Umfang des Schadens ist die Besichtigung durch einen KFZ-Sachverständigen notwendig. Gerne können wir Sie auch an eine unserer Partnerwerkstätten vermitteln, sofern eine Besichtigung nicht notwendig ist. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Ein Sturmschaden liegt vor, wenn eine Windstärke von acht Beaufort vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können. Je nach Umfang des Schadens ist die Besichtigung durch einen KFZ-Sachverständigen notwendig. Gerne können wir Sie auch an eine unserer Partnerwerkstätten vermitteln, sofern eine Besichtigung nicht notwendig ist. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

Was muss ich bei einem Überschwemmungsschaden beachten?
  • Überschwemmungsschäden werden grundsätzlich durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Überschwemmungsschäden werden grundsätzlich durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

Was muss ich bei einem Schaden durch Blitzschlag, durch Muren, durch Lawinen oder Dachlawinen beachten?
  • Wenn ein Schaden durch Blitzschlag, Muren, Lawinen oder Dachlawinen vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Wenn ein Schaden durch Blitzschlag, Muren, Lawinen oder Dachlawinen vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

Was muss bei einem Wildschaden oder bei einem Tierschaden beachten?
  • Bitte verständigen Sie bei einem Wildschaden oder bei einem Tierschaden die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Sie erhalten eine Wildschadenbescheinigung, die für uns zur Prüfung des Schadens erforderlich ist.

    Bitte fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Wild- oder Tierspuren (Haare, Blut, etc.) an. Gerne können Sie auch Bilder vom Unfallort anfertigen.

    Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug auch in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Wild- oder Tierschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Bitte verständigen Sie bei einem Wildschaden oder bei einem Tierschaden die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Sie erhalten eine Wildschadenbescheinigung, die für uns zur Prüfung des Schadens erforderlich ist.

    Bitte fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Wild- oder Tierspuren (Haare, Blut, etc.) an. Gerne können Sie auch Bilder vom Unfallort anfertigen.

    Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug auch in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Wild- oder Tierschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

Was muss ich bei einem Glasschaden beachten?
  • Wenn Ihr Fahrzeug einen Glasschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Liegt ein Glasbruch an der Windschutzscheibe, an der Heckscheibe oder an einer Seitenscheibe vor, dann können Sie den Schaden direkt reparieren lassen.

    Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigung ein. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?

    Sie können den Glasschaden auch in einer unserer Partnerwerkstätten oder bei einem Glaspartner reparieren lassen um Ihre Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die nächste Werkstatt finden Sie unter Werkstattsuche | SV SparkassenVersicherung.

    Wenn ein Steinschlag an der Windschutzscheibe mit dem Einsatz von Spezialharz repariert werden kann, verzichten wir auf den Abzug der Selbstbeteiligung.

    Wenn Ihr Fahrzeug einen Glasschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Liegt ein Glasbruch an der Windschutzscheibe, an der Heckscheibe oder an einer Seitenscheibe vor, dann können Sie den Schaden direkt reparieren lassen.

    Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigung ein. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?

    Sie können den Glasschaden auch in einer unserer Partnerwerkstätten oder bei einem Glaspartner reparieren lassen um Ihre Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die nächste Werkstatt finden Sie unter Werkstattsuche | SV SparkassenVersicherung.

    Wenn ein Steinschlag an der Windschutzscheibe mit dem Einsatz von Spezialharz repariert werden kann, verzichten wir auf den Abzug der Selbstbeteiligung.

Was muss ich bei einem Kurzschlussschaden an der Verkabelung und bei einem daraus entstandenen Folgeschaden beachten?
  • Wenn ein Kurzschlussschaden an der Verkabelung oder ein daraus entstandener Folgeschaden vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Kurzschlussschadens an der Verkabelung oder eines Kurzschluss Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Wenn ein Kurzschlussschaden an der Verkabelung oder ein daraus entstandener Folgeschaden vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Kurzschlussschadens an der Verkabelung oder eines Kurzschluss Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

Was muss ich bei einem Tierbissschaden und bei einem daraus entstandenen Folgeschaden beachten?
  • Wenn Ihr Fahrzeug einen Tierbissschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Sie können den Schaden direkt reparieren lassen. Wir informieren Sie telefonisch, welche Teile versichert bzw. nicht versichert sind.

    Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigungen ein oder bewahren Sie die beschädigten Teile auf. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?

    Ihr Fahrzeug kann in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Wenn Ihr Fahrzeug einen Folgeschaden hat, der durch einen Tierbissschaden entstanden ist, wird das Fahrzeug vor der Reparatur durch unsere KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns für die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bitte unter +49711898100 an.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Tierbissschadens oder eines Tierbiss-Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Wenn Ihr Fahrzeug einen Tierbissschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Sie können den Schaden direkt reparieren lassen. Wir informieren Sie telefonisch, welche Teile versichert bzw. nicht versichert sind.

    Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigungen ein oder bewahren Sie die beschädigten Teile auf. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?

    Ihr Fahrzeug kann in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.

    Wenn Ihr Fahrzeug einen Folgeschaden hat, der durch einen Tierbissschaden entstanden ist, wird das Fahrzeug vor der Reparatur durch unsere KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns für die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bitte unter +49711898100 an.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Tierbissschadens oder eines Tierbiss-Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

Was muss ich bei dem Austausch der Fahrzeugschlösser beachten?
  • Die Kosten für den Austausch oder die Umcodierung von Tür- und Lenkradschlössern sowie der dazugehörigen Schlüssel ist versichert, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - jedoch nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Die Kosten für den Austausch oder die Umcodierung von Tür- und Lenkradschlössern sowie der dazugehörigen Schlüssel ist versichert, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - jedoch nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

Vollkaskoschäden

Was muss ich bei einem Unfallschaden beachten?
  • Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch äußere Einwirkungen beschädigt wird.

    Hierzu zwei Beispiele:

    Beispiel 1:

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen kommt.  

    Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie Alleinverursacher*in des Unfalls sind, können Sie eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Ist die Verursachung unklar, schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.

    Beispiel 2:

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Objekt (z.B. einem Gebäude, einer Mauer, einer Leitplanke, einem Baum usw.) kommt.

    Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie nicht Eigentümer des beschädigten Objekts sind, liegt ein Kraftfahrt-Haftpflichtschaden vor. Schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.

    Für Informationen zum weiteren Vorgehen zu Ihrem Kaskoschaden, schauen Sie ebenfalls bei unseren FAQs Allgemein nach oder rufen Sie uns unter +49711898100 an. Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Kein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch innere Einwirkungen beschädigt wird.

    Hierzu zwei Beispiele:

    Beispiel 1:

    Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn Sie das Fahrzeug falsch Betanken.

    Beispiel 2:

    Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn die alleinige Ursache der Beschädigung an einer Materialermüdung, an einer Überbeanspruchung oder an einer Abnutzung liegt.

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch äußere Einwirkungen beschädigt wird.

    Hierzu zwei Beispiele:

    Beispiel 1:

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen kommt.  

    Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie Alleinverursacher*in des Unfalls sind, können Sie eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Ist die Verursachung unklar, schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.

    Beispiel 2:

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Objekt (z.B. einem Gebäude, einer Mauer, einer Leitplanke, einem Baum usw.) kommt.

    Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie nicht Eigentümer des beschädigten Objekts sind, liegt ein Kraftfahrt-Haftpflichtschaden vor. Schauen Sie bei unseren Tipps und/oder FAQs Allgemein nach. Wir haben Ihnen dort einige Hinweise zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch unter +49711898100 anrufen, damit wir Sie beraten können.

    Für Informationen zum weiteren Vorgehen zu Ihrem Kaskoschaden, schauen Sie ebenfalls bei unseren FAQs Allgemein nach oder rufen Sie uns unter +49711898100 an. Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Kein Unfallschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch innere Einwirkungen beschädigt wird.

    Hierzu zwei Beispiele:

    Beispiel 1:

    Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn Sie das Fahrzeug falsch Betanken.

    Beispiel 2:

    Es liegt kein Unfallschaden vor, wenn die alleinige Ursache der Beschädigung an einer Materialermüdung, an einer Überbeanspruchung oder an einer Abnutzung liegt.

Was muss ich bei mut- oder böswilligen Handlungen beachten?
  • Wenn ein Schaden durch Mut- oder böswillige Handlungen wie zum Beispiel Vandalismus vorliegt, rufen Sie uns bitte unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Verständigen Sie bei einem Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und ggf. auch der Örtlichkeit an.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund von mut- oder böswilligen Handlungen nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

    Wenn ein Schaden durch Mut- oder böswillige Handlungen wie zum Beispiel Vandalismus vorliegt, rufen Sie uns bitte unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Verständigen Sie bei einem Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und ggf. auch der Örtlichkeit an.

    Ist Ihr Fahrzeug aufgrund von mut- oder böswilligen Handlungen nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.

    Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.

Was muss ich bei einem Hacker- und Cyberangriff beachten?
  • Ein Hacker- und Cyberangriff liegt vor, wenn durch Manipulation der Fahrzeugsoftware ein Unfallschaden verursacht wird.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Ein Hacker- und Cyberangriff liegt vor, wenn durch Manipulation der Fahrzeugsoftware ein Unfallschaden verursacht wird.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

Was muss ich bei einem Schaden beachten, welcher beim Transport auf Schiffen entsteht?
  • Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff entstehen.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich. Zusätzlich benötigen wir den Nachweis, dass sich Ihr Fahrzeug auf einem Schiff befunden hat (z.B. durch ein Ticket, eine Buchungsbestätigung, etc.).

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff entstehen.

    Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich. Zusätzlich benötigen wir den Nachweis, dass sich Ihr Fahrzeug auf einem Schiff befunden hat (z.B. durch ein Ticket, eine Buchungsbestätigung, etc.).

    Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.

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