• Partygäste an Silvester

    Ein gutes und sicheres Neues!

So bleibt Silvester sicher

Um Punkt Mitternacht begrüßen wir das neue Jahr. Für viele Menschen in Deutschland gehören Raketen und Knaller einfach dazu. Bitte informieren Sie sich vorher, wo geböllert und ein Feuerwerk gezündet werden darf. Viele Städte und Gemeinden sprechen ein Feuerwerksverbot für ihre Innenstädte aus, auch vor bestimmten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser darf nichts gezündet werden. Bitte beachten Sie auch unsere Sicherheitstipps.

8 Tipps für mehr Sicherheit an Silvester

Diese Tipps gelten weiterhin:

  • Schützen Sie Ihre Wohnung vor Brandgefahren: Achten Sie auf offene Flammen und entfernen Sie ggfs. brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen und halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Lassen Sie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit Feuerwerk hantieren.
  • Verwenden Sie Feuerwerk nicht in geschlossenen Räumen.
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie nicht auf Menschen und Tiere. Zünden Sie Blindgänger niemals noch einmal.
  • Brennen Sie keine Böller in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ab. Das gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
  • Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.

Welche Versicherungen kommen für einen Silvester-Schaden auf?

  • Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

  • Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

  • Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

  • Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

  • Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davon trägt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

                                                                            13.12.2023

Andrea Ott und Stefanie Rösch

Kontakt in die Redaktion

Die Autorinnen: Andrea Ott (links) und Stefanie Rösch aus der Unternehmenskommunikation der SV

onlinemagazin@sparkassenversicherung.de

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