Das sollten Ehrenamtliche über ihren Versicherungsschutz wissen
Rund 31 Millionen Menschen in Deutschland sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Sie arbeiten als Trainer in Sportvereinen, in Elternvereinen in Schulen und Kindergärten, gestalten Konzerte und Ausstellungen, löschen Feuer, verteilen Essen an Alte und Kranke, sie schlichten Streit und schützen die Umwelt. Durch ihr Engagement sorgen sie für eine lebendige Gemeinschaft und eine lebenswerte Gesellschaft. Die Menschen engagieren sich, weil sie anderen helfen wollen und weil sie einfach Spaß daran haben. Der internationale Tag des Ehrenamts am 5. Dezember ist genau diesen Menschen gewidmet.
Übersicht über die verschiedenen Regelungen - Vor allem zwei Versicherungen sind wichtig:
- Unfallversicherung: Sie schützt gegen finanzielle Folgen von Unfällen, die dem Ehrenamtlichen selbst zustoßen.
- Haftpflichtversicherung: Sie schützt gegen finanzielle Folgen von Schäden, die Ehrenamtliche anderen zufügen.
Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung
- kraft Gesetzes: Ehrenamtliche beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, in Rettungsorganisationen, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, in landwirtschaftsfördernden Einrichtungen und in Berufsverbänden der Landwirtschaft, in öffentlichen Einrichtungen und in Vereinen, die im Auftrag von Kommunen tätig sind sowie Personen, die an Freiwilligendiensten teilnehmen, müssen nicht individuell angemeldet werden.
- kraft Satzung: Die Unfallkassen der Länder können durch Regelung in ihren Satzungen den Versicherungsschutz auf weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte ausdehnen.
- freiwillig versichert: Auf Antrag haben gemeinnützige Organisationen und Vereine die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie Vorstandsmitglieder, Kassen- und Sportwarte und auch beauftragte Ehrenamtsträger freiwillig zu versichern. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung von Vereinen zuständig wie etwa die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Sport- und Musikvereine.
Schutz über die Landessammelverträge der Bundesländer
Schutz über die private Unfallversicherung
Checkliste Unfallversicherung:
Haftpflichtversicherung für den Ehrenamtlichen
Haftpflichtversicherung für Vereine oder Organisationen
- Betriebs- bzw. Vereinshaftpflichtversicherung: Sie schützt gegen Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter direkt von dem Verein, dessen Vereinsmitgliedern aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins oder der Organisation einfordert.
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: reine finanzielle Schäden sind in der Regel nicht durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dafür gibt es die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese sichert Vereinsvorstände gegen finanzielle Schäden, die sie verursachen, beispielsweise wenn es der Kassenwart versäumt, pünktlich Rechnungen zu bezahlen und deswegen Mahngebühren anfallen.
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung: Die Durchführung von Veranstaltungen ist immer mit einem besonderen Schadenrisiko verbunden. Denn hier kommen viele Personen in geselliger Stimmung zusammen. Oftmals werden besondere sportliche oder spielerische Aktivitäten, gerade auch für Kinder, angeboten. Hier kann es leicht zu Unfällen kommen.
Checkliste Haftpflichtversicherung
Quellen / Links:
https://www.voev.de/ehrenamt/
https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a329-zu-ihrer-sicherheit-unfallversichert-im-ehrenamt.html
Thüringen: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/Versicherungsschutz.123.0.html
Hessen: https://www.gemeinsam-aktiv.de/dynasite.cfm?dsmid=5262

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