Hinweis zu Verträgen mit hinterlegter Rechtseinräumung:
Kennen Sie schon unsere Vollmacht zum Fondswechsel? Diese ermöglicht Ihnen nach einer einmaligen schriftlichen Zustimmung des aktuell im Vertrag hinterlegten Rechtsinhabers, zukünftig jederzeit ohne dessen erneute Einwilligung einen Fondswechsel vorzunehmen. Klicken Sie dafür auf folgendes Dokument und senden Sie uns dieses im Anschluss eingescannt per Mail (an service@sparkassenversicherung.de) oder postalisch an uns zurück.
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