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    Travel-Paket

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Alle wichtigen Reise-Versicherungen unter einem Hut

Sie müssen die Fahrt in den Urlaub verschieben, die Reise komplett stornieren oder werden vor Ort krank? Mit unserem Travel-Paket sind Sie geschützt, egal was passiert. Denn unser Komplett-Schutz kombiniert Auslandsreisekranken- und Reiserücktrittsversicherung und begleitet Sie mit dem 24-Stunden-Notfall-Service für einen rundum sorgenfreien Urlaub.

Leistungsumfang:
Das sichert das Reiseversicherungspaket für eine Reise ab

Auslandskranken­versicherung

  • Behandlung in der Arztpraxis und im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Krankenrücktransport

Reiserücktritts­versicherung

  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger und verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen

Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfall-Service
  • Reisepartner-Services

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Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Tarifleistungen
Selbstbehalt
i
20% (mind. 25 EUR)
Reiserücktrittversicherung
Rückreise Schutz
Auslandsreisekrankenschutz
Notfall-Service
i
Reiseabbruch
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Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 06.2024).

Das fragen unsere Kunden zum Reiseversicherungspaket

Ist das Travel-Paket der passende Versicherungsschutz für mich?

Für wen lohnt sich ein Versicherungspaket?
  • Ganz einfach: Statt sich um diverse Einzelversicherungen zu kümmern, erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand. So sparen Sie Zeit und Mühe und können sich auf Wichtigeres konzentrieren: Ihren Urlaub.

    Ganz einfach: Statt sich um diverse Einzelversicherungen zu kümmern, erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand. So sparen Sie Zeit und Mühe und können sich auf Wichtigeres konzentrieren: Ihren Urlaub.

Wann lohnt sich ein Versicherungspaket gegenüber einer einzelnen Versicherung?
  • Der Abschluss eines Versicherungspakets lohnt sich genau dann, wenn Sie alles aus einer Hand und nicht verschiedene Verträge abschließen wollen. Sparen Sie sich also die Zeit und Mühe verschiedene Einzelversicherungen abzuschließen und miteinander zu kombinieren und sichern Sie Ihren Urlaub umfassend mit einem Travel-Paket ab.

    Der Abschluss eines Versicherungspakets lohnt sich genau dann, wenn Sie alles aus einer Hand und nicht verschiedene Verträge abschließen wollen. Sparen Sie sich also die Zeit und Mühe verschiedene Einzelversicherungen abzuschließen und miteinander zu kombinieren und sichern Sie Ihren Urlaub umfassend mit einem Travel-Paket ab.

Für welchen Zeitraum bin ich abgesichert?
  • In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: Vom Tag des Versicherungsabschlusses bis zur geplanten Rückkehr.

    In der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Grenzüberschreitung ins Ausland bis zur Rückkehr (maximal aber 56 Tage).

    In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: Vom Tag des Versicherungsabschlusses bis zur geplanten Rückkehr.

    In der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Grenzüberschreitung ins Ausland bis zur Rückkehr (maximal aber 56 Tage).

Kann ich das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen nutzen?
  • Versicherungsschutz besteht auf privaten und dienstlichen Reisen.

    Versicherungsschutz besteht auf privaten und dienstlichen Reisen.

Ich möchte im Süden überwintern – wie sichere ich mich am besten ab?
  • Wenn Sie im Süden überwintern möchten, gibt es passendere Absicherungen als mit einem Travel-Paket. Im Travel-Paket sind Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert.

    Wenn Sie im Süden überwintern möchten, gibt es passendere Absicherungen als mit einem Travel-Paket. Im Travel-Paket sind Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert.

Wie funktioniert die Versicherung?

Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja. Wird die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.

    Ja. Wird die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.

Ich bin im Ostasien-Urlaub, in Deutschland ist es mitten in der Nacht. Wie kann ich meinen Versicherer erreichen?
  • Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24 Stunden Notruf-Service hilfreich zur Seite. An 365 Tagen im Jahr ist unser Servicetelefon für Sie unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 zu erreichen.

    Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24 Stunden Notruf-Service hilfreich zur Seite. An 365 Tagen im Jahr ist unser Servicetelefon für Sie unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 zu erreichen.

Wie schnell muss ich Rechnungen zu Hause einreichen? Wann kann ich mit der Erstattung der Beiträge rechnen?
  • Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.

    Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie ca. zehn Werktage nach Posteingang Ihre Erstattung.

    Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.

    Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie ca. zehn Werktage nach Posteingang Ihre Erstattung.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

Was steht im Kleingedruckten?

Bis wann muss ich das Travel-Paket abschließen?
  • Das Reiseversicherungspaket können Sie vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt abschließen. Haben Sie die Reise später - also innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn - gebucht? Kein Problem. Sie müssten den Versicherungsschutz dann allerdings am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage nach Buchung Ihrer Reise abschließen.

    Das Reiseversicherungspaket können Sie vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt abschließen. Haben Sie die Reise später - also innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn - gebucht? Kein Problem. Sie müssten den Versicherungsschutz dann allerdings am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage nach Buchung Ihrer Reise abschließen.

Verlängert sich die Versicherung automatisch?
  • Das Travel-Paket wird lediglich für eine Reise abgeschlossen, eine Kündigung ist daher nicht notwendig.

    Das Travel-Paket wird lediglich für eine Reise abgeschlossen, eine Kündigung ist daher nicht notwendig.

Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
  • Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.

    Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.

Was ist nicht abgesichert?
  • Keine Leistungen erhalten Sie z. B. bei Schäden durch einen Streik, innere Unruhen, Kriegs- und kriegsähnliche Ereignisse, Unfälle durch Kernenergie sowie Eingriffe durch höhere Gewalt. In der Reiserücktrittskosten-Versicherung sind zudem Schäden durch Pandemien (länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit) ausgeschlossen.

    Keine Leistungen erhalten Sie z. B. bei Schäden durch einen Streik, innere Unruhen, Kriegs- und kriegsähnliche Ereignisse, Unfälle durch Kernenergie sowie Eingriffe durch höhere Gewalt. In der Reiserücktrittskosten-Versicherung sind zudem Schäden durch Pandemien (länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit) ausgeschlossen.

Tarifbedingungen zum Download
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

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