Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
Die URV bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an.
Kann ich bspw. Ferienwohnung, Hausboot oder Mietwagen mitversichern?
Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.
Bis wann muss meine Reiseversicherung abgeschlossen sein? (Abschlussfrist)?
Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens nach 7 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird.
Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.
Gibt es auch Fälle, in denen ich kostenloses Rücktrittsrecht habe?
In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.
Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.
Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.
Erfahren Sie mehr über den URV-Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.
Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.
Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden