Welche Impfungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?
Wenn die Auslandsreise nicht von einer Krankheit überschattet werden soll, sind Reiseschutzimpfungen Pflicht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt jedoch nur Schutzimpfungen, die von der deutschen Schutzimpfungsrichtlinie als medizinisch notwendig eingestuft werden. Dazu zählen nicht zwingend alle notwendigen Reiseschutzimpfungen – sowie die Malariaprophylaxe.
Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.
Gibt es Beschränkungen bei der Erstattung?
Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt. Sie verändern sich nach Kalenderjahren und variieren je nach Art der Vorsorge.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Wird der Tarif im Lauf der Zeit teurer?
Ja, mit steigendem Alter wird auch der Beitrag teurer. Dem Tarif liegen zwei Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die ab 20-Jährigen. In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag.