• Kind mit Helm in Knackfolie

    Kinderunfallversicherung

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Kinderunfallversicherung

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Kinder wollen die Welt entdecken, sich selbst und ihre Umgebung mit allen Sinnen erfahren und erleben. Dabei können ab und zu Unfälle passieren - auch, wenn Sie noch so gut auf Ihr Kind aufpassen.

Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keine umfassende Absicherung. Zwar sind Ihre Kinder z. B. im Kindergarten und auf dem Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert. Doch dieser Schutz greift nicht in der Freizeit oder zu Hause.

Was schützt hier im Fall der Fälle? Die Kinderunfallversicherung mit Kinder-Paket der SV! Eine Grundabsicherung in dem Top-Tarif ist schon für weniger als 10 Euro im Monat möglich.

In einem persönlichen Gespräch informiert die SV Sie gern über die Möglichkeiten der Absicherung für Sie und Ihr Kind.

Leistungen der Kinderunfallversicherung

Bitte wischen
Empfehlung
TOP
KOMFORT
BASIS
24 Stunden weltweiter Versicherungsschutz
Unfall­rente ab 30% Invalidität, wahl­weise ab 50 %
individuell wählbar
individuell wählbar
individuell wählbar
Kapital­leistung ab 1 % Invalidität, wahl­weise ab 30 % oder 50 %
individuell wählbar
individuell wählbar
individuell wählbar
Kosmetische Operationen
15.000 Euro
10.000 Euro
5.000 Euro
Sofort­leistung Schwer­verletzungen
10.000 Euro
5.000 Euro
Zecken­stich/Zeckenbiss
FSME und Borreliose
FSME
FSME
Bergungskosten
50.000 Euro
25.000 Euro
10.000 Euro
Vergiftungen
bis Vollendung 10. Lebensjahr
bis Vollendung 10. Lebensjahr
Finanzierung von behindertengerechten Umbaumaßnahmen
Sofortleistung bei Knochenbrüchen
300 Euro
150 Euro
10 % erhöhte Invaliditätsleistung bei Tragen eines Helms
TOP
KOMFORT
BASIS

KinderPaket – die flexible Zusatzleistung der Kinderunfallversicherung

Mit dem KinderPaket bietet die SV Ihnen speziell zugeschnittene Leistungen:

  • Schul­ausfall­geld - 50 Euro je Fehltag in der Schule, maximal 20 Tage
  • Kinder­betreuung - bei einer ­stationären Kranken­haus­heil­behandlung des beaufsichtigenden Eltern­teils
  • Vergiftungen, Gesundheits­schäden, die durch Schutz­impfungen verursacht wurden (Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr)
  • Sonnenbrand ab Grad 3 als Unfall anerkannt
  • Kostenersatz für Zahnspangen, die bei einem Unfall zu Bruch gingen
  • 20 % erhöhte Invaliditätsleistung bei Tragen eines Helms
  • Waisenrente bei Unfall der Eltern
  • Rooming-in - Übernachtungs­kosten eines Eltern­teils für bis zu 30 Übernachtungen beim verunfallten Kind im Kranken­haus
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kinderunfallversicherung
Bis zu welchem Alter ist die Kinderunfallversicherung abschließbar?
  • Die Kinderunfallversicherung ist bis zum 16. Lebensjahr abschließbar, der Versicherungsschutz besteht dann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es ist ratsam, die Unfallversicherung zum Erwachsenen-Tarif fortzusetzen.
Was ist ein Invaliditätsgrad?
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    Wenn Sie durch einen Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, besteht eine Invalidität. Die SV ermittelt den sogenannten Invaliditätsgrad nach der vereinbarten Gliedertaxe (siehe Grafik).
Wie wird die Leistung der Unfallversicherung berechnet?
  • Aus dem ermittelten Invaliditätsgrad wird die Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung berechnet. Bei anderen versicherten Leistungen leisten wir Zahlungen in fixer Höhe (Bsp.: Unfall-Rente, Sofortleistung bei bestimmten Knochenbrüchen). Bei manchen Leistungen, wie z. B. Bergungskosten oder kosmetische Operationen, sind Obergrenzen festgelegt.
Welche Vergiftungen sind versichert?
  • Bis zum 10. Lebensjahr sind Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (inkl. Lebensmittel) versichert. Im Kinder-Paket verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Welche kosmetische Operationen sind mitversichert?
  • Es sind diejenigen kosmetischen Operationen mitversichert, die nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild wiederherstellen (Bsp.: Gesicht, Haut, Zähne).
Wie muss ich vorgehen, wenn mein Kind einen Unfall hatte?
  • Suchen Sie sofort einen Arzt auf. Nachdem das Kind medizinisch versorgt ist, informieren Sie unverzüglich den Schadenservice der SV. Diesen können Sie täglich 24 Stunden unter der Telefonnummer 0711 808-100 erreichen.