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Unfallversicherung

Private Unfallversicherung - Skifahrer

Highlights der Unfallversicherung

Wussten Sie, dass über 70 % der Unfälle in der Freizeit und im Haushalt passieren? Die gesetzliche Unfallversicherung bietet uns allerdings gerade hier keinen Schutz. Denn sie leistet nur bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück. Mit der privaten Unfallversicherung der SV sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert.

  • Um­fassender Unfall­­schutz in allen Lebens­­lagen
  • Pro­fessionelles Reha-Management
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für 12 Monate im Top-Tarif

Wichtig: Verunfallt ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen, die während eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise bei der Entgegennahme einer privaten Paketsendung geschehen, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Zu den Versicherungsbedingungen

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Highlights der Unfallversicherung

Bei Einkommens­­einbußen, finanziellen Eng­­pässen und wichtigen An­schaffungen. Zudem schließen Sie die Ver­sorgungs­lücke der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung, die Sie nur bei der Arbeit oder dem direkten Hin- und Rück­weg ab­sichert.

  • Um­fassender Unfall­­schutz in allen Lebens­­lagen
  • Welt­­weit, rund um die Uhr ver­sichert
  • Pro­fessionelles Reha-Management

Wichtig: Verunfallt ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette, in die Küche etc. besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Zu den Versicherungsbedingungen

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Ihr Vertrauen in die SV lohnt sich.

Sichern Sie sich bis zu 30 % Rabatt auf den PrivatSchutz-Beitrag, wenn Sie mehrere Verträge clever kombinieren. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie haben offene Fragen oder benötigen mehr Informationen? Ihr persönlicher Versicherungsexperte in Ihrer Nähe berät Sie gerne.

Leistungen der Unfallversicherung

  • Kapitalleistung: bereits ab einer Invalidität von 1 %
  • Unfallrente: bereits ab einer Invalidität von 30 Prozent (sofern vereinbart)
  • Todesfallleistung bei Unfalltod für die Hinterbliebenen - Versicherungssumme individuell wählbar
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld: Vereinbarter Tagessatz für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus, sowie für die Zeit nach der Entlassung
  • Kosmetische Operationen: Versicherungssumme individuell wählbar
  • Schutz bei Folgen eines Zeckenbisses (FSME & Borreliose)
  • Sofortzahlungen bei bestimmten Knochenbrüchen, Schwerverletzungen und Koma/ Langzeitnarkose
  • Beitragsfreie Familienvorsorge: automatische Mitversicherung von neuen Familienmitgliedern für drei bzw. maximal sechs Monate
  • Bergungskosten: Übernahme der Kosten für einen Hubschrauber-Transport z. B. aus dem Skigebiet ins nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik bis zu einer Summe von 50.000 Euro
  • Psychologische Unfall-Nachbetreuung
Focus fairste Kundenberatung

Tarifvarianten der Unfallversicherung

Bitte wischen
Empfehlung
TOP
KOMFORT
BASIS
Kapitalleistung wahlweise ab 1 %, 30 % oder 50 % Invalidität
individuell wählbar
individuell wählbar
individuell wählbar
Unfallrente wahlweise ab Invaliditätsgrad von 30 % oder 50 %
individuell wählbar
individuell wählbar
individuell wählbar
Erhöhte Invaliditäts­leistung bei Tragen eines Helms
10 Prozent
10 Prozent
10 Prozent
Todes­fall­leistung (auch bei Verschollen­heit)
individuell wählbar
individuell wählbar
individuell wählbar
Kosmetische Operationen
bis 15.000 Euro
bis 10.000 Euro
bis 5.000 Euro
Bergungs­kosten (bei Tauch­unfällen, inkl. Kosten für Dekompressions­kammer)
bis 50.000 Euro
bis 25.000 Euro
bis 10.000 Euro
Sofort­leistung Schwer­verletzungen
bis 10.000 Euro
bis 5.000 Euro
Sofort­leistung bei Koma/Langzeit­narkose
200 Euro/Woche
100 Euro/Woche
Kosten für medizinisch-therapeutische Hilfs­mittel
bis 5.000 Euro
bis 2.500 Euro
Zecken­stich/Zeckenbiss
FSME und Borreliose
FSME
FSME
Schlag­anfall und Herz­infarkt
Invalidität durch Vergiftung
Unfälle durch Bewusstseins­störungen wegen Trunken­heit
Psychologische Unfall­nachbetreuung
bis 3.000 Euro
TOP
KOMFORT
BASIS

Welche Unfallrisiken gibt es?

Haben Sie sich schon mal gefragt, welche Unfallrisiken um Sie herum lauern? Ob zu Hause, unterwegs oder im Urlaub - 70% der Unfälle passieren in der Freizeit - und das ganz ohne gesetzlichen Unfallschutz. Erfahren Sie hier mehr über die Unfallrisiken in Ihrem Umfeld:

So wird die Leistung der Unfallversicherung anhand der Gliedertaxe berechnet:

Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe des GDV, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Je nach Körperteil können die Werte dabei unterschiedlich hoch sein. Wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder Verletzung einzelner Körperteile ist, erfahren Sie hier.

Gliedertaxe - Leistungen der Unfallversicherung

Kosten, die für den Umbau für barrierefreies Wohnen und behindertengerechte Mobilität nach einem schweren Unfall anfallen

Je nachdem wie umfangreich die erforderlichen Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen sind, können die Kosten schnell in den fünfstelligen Zahlenbereich schnellen. Dabei hängt die Höhe der Kosten meist von den vorhandenen Wohngegebenheiten ab: Während bei heutigen Neubauten ein möglichst barrierefreies Bauen bereits zum Standard gehört, wurde beim Bau von älteren Gebäuden keine Rücksicht auf die Barrierefreiheit genommen. Dadurch entstehen höhere Umbaukosten.

Auch der Wunsch mobil zu bleiben führt zu erheblichen Kosten nach einem Unfall. In den meisten Fällen muss entweder ein neues Fahrzeug angeschafft oder das bestehende Fahrzeug umgebaut werden.

Damit Sie sich nach einem Unfall nicht noch finanzielle Sorgen machen müssen, schließen Sie jetzt eine Unfallversicherung nach Ihren individuellen Wünschen ab.
Behindertengerechte Umbau Maßnahmen
Flexible Zusatzleistungen zur Unfallversicherung aus dem SV PrivatSchutz – Die SV berät Sie gerne

Kinder-Paket

Mit dem KinderPaket bietet die SV Ihnen speziell zugeschnittene Leistungen:

  • Schul­ausfall­geld - 50 Euro je Fehltag in der Schule, maximal 20 Tage
  • Kinder­betreuung - bei voll­stationären Kranken­haus­heil­behandlung des beaufsichtigenden Eltern­teils
  • Rooming-in - Übernachtungs­kosten eines Eltern­teils für bis zu 30 Übernachtungen beim verunfallten Kind im Kranken­haus
  • Vergiftungen, Gesundheits­schäden durch Schutz­impfungen
  • Sonnenbrand ab Grad 3 als Unfall anerkannt

Weitere Informationen

Reha-Management - Frau beim Physiotherapeuten

Reha-Management

Nach einem schweren Unfall steht Ihnen je nach Invaliditäts­grad bis zu zwei Jahre ein Rehabilitations­manager zur Seite. Er berät Sie mit dem Ziel, Sie schnellst­möglich wieder in Ihr privates und berufliches Umfeld einzugliedern:

  • Erst­beratung inkl. Konzept­erstellung zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Verlegung in eine geeignete Fach­klinik), 
  • medizinische Reha-Beratung,
  • Hilfs­mittel­versorgung,
  • Mobilitäts­sicherung,

Für Kosten­übernahmen steht ein ausreichendes Budget bis 100.000 Euro zur Verfügung.

ExistenzSchutz & Unfallversicherung - Mann hält seine Kinder im Arm

ExistenzSchutz

Der ExistenzSchutz vereint Elemente aus der Berufs­unfähigkeits-, Kranken-/Pflege- und Unfall­versicherung. Die Haupt­leistung besteht in der Zahlung einer lebens­langen Unfallrente.

  • günstiger berufsunabhängiger Schutz Ihrer Lebensqualität
  • finanzielle Absicherung durch monatliche Rentenzahlung nach Unfällen (lebenslang), bei Organschäden (lebenslang), nach dem Verlust von Grundfähigkeiten (lebenslang), bei Krebserkrankungen (bis zu 5 Jahre), bei mind. Pflegegrad 2 (solange festgestellt)
  • Einmalzahlung einer Invaliditätssumme im Falle eines Unfalls
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

Welche Unfälle sind versichert oder gibt es auch Aus­nahmen?

  • Als Un­fälle gelten auch Zerrungen und Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken, Sehnen, Menisken oder an der Leiste, die durch er­höhte Kraft­anstrengungen ver­ursacht wurden (Topdeckung: auch Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche). Hier gilt der vereinbarte Unfallschutz. 

    Nicht ver­sichert sind Band­scheiben­vorfälle ohne Unfall­ursache.
    Ebenso als Unfall zählen:

    • Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
    • Tauch­unfälle, tauch­typische Gesund­heits­schäden
    • Gesund­heits­schäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe
    • Gesund­heits­schäden infolge der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen

    Als Un­fälle gelten auch Zerrungen und Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken, Sehnen, Menisken oder an der Leiste, die durch er­höhte Kraft­anstrengungen ver­ursacht wurden (Topdeckung: auch Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche). Hier gilt der vereinbarte Unfallschutz. 

    Nicht ver­sichert sind Band­scheiben­vorfälle ohne Unfall­ursache.
    Ebenso als Unfall zählen:

    • Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
    • Tauch­unfälle, tauch­typische Gesund­heits­schäden
    • Gesund­heits­schäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe
    • Gesund­heits­schäden infolge der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen

Was ist eine Risiko­sport­art? Bin ich dabei auch versichert?

  • Sofern Sie die Sport­art nur als Hobby ausüben, sind Sie grund­sätzlich versichert.
    Bei Berufs­sportlern erhebt die SV Beitrags­zuschläge, z. B. 50 % für Profi-Fuß­baller.
    Wenn Sie - unabhängig vom Sport - besonders hohe Versicherungs­summen verein­baren wollen, ist eine aus­führliche Zusatz­erklärung mit erweiterten persön­lichen Angaben erforder­lich, bevor Sie die Unfallversicherung abschließen können. 

    Sofern Sie die Sport­art nur als Hobby ausüben, sind Sie grund­sätzlich versichert.
    Bei Berufs­sportlern erhebt die SV Beitrags­zuschläge, z. B. 50 % für Profi-Fuß­baller.
    Wenn Sie - unabhängig vom Sport - besonders hohe Versicherungs­summen verein­baren wollen, ist eine aus­führliche Zusatz­erklärung mit erweiterten persön­lichen Angaben erforder­lich, bevor Sie die Unfallversicherung abschließen können. 

Wie bin ich im Homeoffice unfallversichert?

  • Verunfallt ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette, in die Küche etc. besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

    Verunfallt ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette, in die Küche etc. besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Wann wird die Invaliditäts-Kapital­leistung gezahlt?

  • Sie er­halten die Kapital­leistung im Falle der Invalidität, wenn eine unfall­bedingte Be­einträchtigung Ihrer körper­lichen oder geistigen Leistungs­fähigkeit voraus­sichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird.
    Diese Be­einträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 24 Monate nach dem Unfall einge­treten und inner­halb 24 Monate nach dem Unfall von einem Arzt fest­gestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
    Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem fest­gestellten Invaliditäts­grad und der Glieder­taxe in unseren Unfall­versicherungs-Bedingungen.
    Schon ab 1 % Invalidität erhalten Sie Ihre verein­barte Invaliditätsleistung.

    Sie er­halten die Kapital­leistung im Falle der Invalidität, wenn eine unfall­bedingte Be­einträchtigung Ihrer körper­lichen oder geistigen Leistungs­fähigkeit voraus­sichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird.
    Diese Be­einträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 24 Monate nach dem Unfall einge­treten und inner­halb 24 Monate nach dem Unfall von einem Arzt fest­gestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
    Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem fest­gestellten Invaliditäts­grad und der Glieder­taxe in unseren Unfall­versicherungs-Bedingungen.
    Schon ab 1 % Invalidität erhalten Sie Ihre verein­barte Invaliditätsleistung.

Werden nach einem Unfall Vor­erkrankungen und Ge­brechen bei der Leistungs­prüfung berück­sichtigt?

  • Ja,  je­doch erst, wenn eine Vor­erkrankung mehr als 25 % (Basis), 30 % (Komfort) oder 40 % (Top) zu der dauer­haften Be­einträchtigung bei­trägt.

    Ja,  je­doch erst, wenn eine Vor­erkrankung mehr als 25 % (Basis), 30 % (Komfort) oder 40 % (Top) zu der dauer­haften Be­einträchtigung bei­trägt.

Sind die Geld­zahlungen aus der Unfall­versicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?

  • Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie eine Versicherungs­leistung aus der Unfall­versicherung ver­wenden.

    Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie eine Versicherungs­leistung aus der Unfall­versicherung ver­wenden.

Bleibt der Versicherungs­schutz auch beim Umzug ins Ausland erhalten?

  • Ja. Der Auslands­aufenthalt unter­liegt keiner zeitlichen oder geo­grafischen Be­schränkung. Der Versicherungs­schutz bleibt nach dem Umzug also bestehen.
    Sie sollten aber weiterhin eine deutsche Bank­verbindung nutzen.
    Im Fall einer "end­gültigen" Aus­wanderung empfiehlt die SV aus Service- und Leistungs-Gründen, den Versicherer zu wechseln.

    Ja. Der Auslands­aufenthalt unter­liegt keiner zeitlichen oder geo­grafischen Be­schränkung. Der Versicherungs­schutz bleibt nach dem Umzug also bestehen.
    Sie sollten aber weiterhin eine deutsche Bank­verbindung nutzen.
    Im Fall einer "end­gültigen" Aus­wanderung empfiehlt die SV aus Service- und Leistungs-Gründen, den Versicherer zu wechseln.

Gibt es einen Kinder­tarif?

  • Ja. Bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jahres kann die Unfall­versicherung zum Kinder­tarif ab­geschlossen werden. Nach Ablauf des Versicherungs­jahres, in dem das Kind das 18. Lebens­jahr voll­endet hat, zahlen Sie den Erwachsenen­tarif.

    Ja. Bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jahres kann die Unfall­versicherung zum Kinder­tarif ab­geschlossen werden. Nach Ablauf des Versicherungs­jahres, in dem das Kind das 18. Lebens­jahr voll­endet hat, zahlen Sie den Erwachsenen­tarif.

Gibt es besondere Leistungen für ältere Jahr­gänge?

  • Ja. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 3.000 Euro - auch wenn Sie keinen Unfall hatten.
    Ihr Berater vor Ort stellt mit Ihnen gern Ihren individuell passenden Unfall­schutz zu­sammen.

    Ja. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 3.000 Euro - auch wenn Sie keinen Unfall hatten.
    Ihr Berater vor Ort stellt mit Ihnen gern Ihren individuell passenden Unfall­schutz zu­sammen.