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Schadenmeldung
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Moped - Junger Fahrer auf Roller

Mopedversicherung

Mehr drin für Moped, E-Bike oder E-Scooter. Gleich online abschließen.

Soforthilfe im Schadenfall: Unkomplizierte Unterstützung rund um die Uhr. Attraktive Zusatzvorteile: Optionale Teilkasko für zusätzlichen Schutz. Faire Konditionen: Sondereinstufung in SF-Klasse 2 bei schadenfreiem Jahr und anschließender Kfz-Versicherung. Beitrag berechnen Zur Beratung

Unsere Mopedversicherung – verlässlich in jeder Situation

Ein Sturz auf nasser Straße. Ein Wildunfall auf dem Heimweg. Ein Kratzer beim Abstellen. Alles schnell passiert.

Die Mopedversicherung der SV schützt Sie zuverlässig – mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug. Optional auch mit Teilkaskoversicherung für zusätzlichen Schutz. Außerdem profitieren Sie von fairen Beiträgen und schneller Hilfe im Schadenfall.

Ein zusätzlicher Vorteil für alle unter 25: Wer mindestens ein Jahr schadenfrei bleibt und anschließend ein Auto oder Motorrad bei der SV versichert, wird in der Haftpflicht mit der Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft. Sonst wäre dies die Klasse ½. Das senkt Ihren Beitrag deutlich.

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Leistungen der Mopedversicherung

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Wann werden Kosten erstattet, wann nicht?

Hier werden Kosten erstattet:

  • Unfall mit Beschädigung an einem anderen Fahrzeug
  • Reparaturkosten durch Hagel bei Teilkasko 
  • Fußgänger verletzt und Arm gebrochen 
  • Zusammenprall mit einem Reh bei Teilkasko 

Hier werden keine Kosten erstattet:

  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Teilnahme an einem genehmigten Rennen
  • Vorsätzliche Beschädigung des Zweirads

Diese Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:

Zweiräder Leichtmofas – bis 20 km/h Mofas – bis 25 km/h Mopeds, Mokicks, Roller – bis 45, 50 oder 60 km/h E-Bikes – mit Tretunterstützung bis 45 km/h S-Pedelecs – bis 45 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder – bis 45 km/h Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge Microcars (geschlossen)
– bis 425 kg fahrbereite Masse, max. 6 kW Leistung, bis 45 km/h
Quads
– bis 425 kg fahrbereite Masse, max. 4 kW Leistung, bis 45 km/h
Motorisierte Krankenfahrstühle – bis 300 kg Leermasse, bis 15 km/h Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, Mini-Stehroller oder Selbstbalancierer
– max. Maße: 700 mm Breite, 1.400 mm Höhe, 2.000 mm Länge
– Antriebsleistung bis 500 W bzw. 1.400 W bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
 

Online abschließen und losfahren

Halten Sie dafür Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bereit Fahrzeugtyp und Tarif auswählen Persönliche Daten angeben Dokumente herunterladen Kennzeichen/ Plakette und Dokumente kommen in wenigen Tagen mit der Post zu Ihnen. Übrigens: Wenn Sie später in die Saison starten, müssen Sie auch nur den tatsächlichen Zeitraum bezahlen!
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Sie benötigen noch eine Vollkaskoversicherung für Ihr E-Bike?

Ob Unfall, Kurzschluss, Pannenhilfe, Bergungskosten, Diebstahl oder Vandalismus - Mit dem E-BikeSchutz hat die SV ein Rundum-Sorglos-Paket entwickelt, das die größten finanziellen Risiken für Ihr Zweirad absichert. Informieren Sie sich jetzt und schließen Sie die Vollkaskoversicherung für Ihr Zweirad ab!
Zur E-Bike Versicherung

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur Mopedversicherung

Ab wann gilt der Ver­sicherungs­schutz?
Wir starten Ihren Versicherungsschutz automatisch – je nachdem, wann Sie Ihren Antrag stellen. Bitte beachten Sie:
Wir brauchen 2–3 Werktage, um Ihren Antrag zu bearbeiten und Ihnen den Versicherungsschein sowie das Kennzeichen oder die Plakette zu schicken.
Wenn Sie Ihre Unterlagen früher bekommen als im Versicherungsschein steht, gilt: Verträge ab dem 1. März (neues Verkehrsjahr):
Der Versicherungsschutz beginnt trotzdem erst am 1. März – auch wenn Sie Ihr Kennzeichen früher erhalten.
Verträge während des laufenden Jahres (zwischen 1. März und 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres):
Sie sind ab dem Moment versichert, in dem Sie Ihre Unterlagen erhalten. Ab dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist? Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Eine Kündigungsfrist gibt es nicht – der Vertrag endet automatisch. Der Versicherungsschutz gilt immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten, schließen Sie ab dem 1. März einfach einen neuen Versicherungsvertrag ab.
Können Jugendliche eine Mopedversicherung abschließen?
Ja, auch Minderjährige können eine Mopedversicherung abschließen. Rechtsgrundlage dafür ist der so genannte Taschengeldparagraph.
Welche Unterlagen sind für die Versicherung erforderlich?
Benötigt wird nur die Betriebserlaubnis (Datenbestätigung für Elektro-Kleinstfahrzeuge) Ihres Fahrzeugs.  Dieses wird bei Kauf in Papierform ausgehändigt oder kann bei vielen Herstellern auch online heruntergeladen werden.
Kann ich mein Kennzeichen oder meine Plakette für ein neues Fahrzeug weiterverwenden?
Versicherungskennzeichen:
Nein. Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie ein neues Kennzeichen (Kosten: 12,50 €). Bitte senden Sie das alte Kennzeichen an uns zurück.
Versicherungsplakette:
Nein. Auch bei der Plakette ist ein Neukauf nötig (Kosten: 33,33 € pro Jahr).
Für kürzere Zeiträume zahlen Sie einen anteiligen Beitrag – mindestens jedoch 30,00 €.  Bitte schicken Sie auch die alte Plakette zurück.
Gilt der Versicherungs­schutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU. Beachten Sie für Elektrokleinstfahrzeuge: Die Regeln können im Ausland anders sein als in Deutschland. Erkundigen Sie sich vorab, ob und wie Ihr Fahrzeug dort genutzt werden darf.
Wer darf mit dem Moped, Roller, Krankenfahrstuhl, E-Bike oder Elektro­kleinst­fahrzeug fahren?
Sie dürfen anderen das Fahren erlauben – etwa Kindern, Freunden oder Familienmitgliedern – sofern diese fahrtüchtig und fahrberechtigt sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor. Der Motor hilft nur beim Treten und unterstützt Sie bis 25 km/h. Es gilt rechtlich als Fahrrad – kein Führerschein und keine Versicherung nötig. Ein S-Pedelec ist schneller: Es unterstützt Sie bis 45 km/h. Dafür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und müssen einen Helm tragen. Es gilt rechtlich als Kleinkraftrad – nicht mehr als Fahrrad. Wichtig: Der E-BikeSchutz gilt nur für Pedelecs – nicht für S-Pedelecs.
Was muss ich tun, wenn ich die Versicherungskarte oder den Versicherungsschein verloren habe?
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Bescheinigung verloren haben oder wenn diese unleserlich ist. Wir stellen Ihnen innerhalb weniger Tage eine Ersatzbescheinigung aus.
Was muss ich tun, wenn ich mein Versicherungskennzeichen oder meine Versicherungsplakette verloren habe oder sie gestohlen wurden?
Wichtig bei Diebstahl: Bitte erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei und halten Sie die Diebstahlmeldung bereit – sie wird für den Ersatz benötigt. Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner: Wenden Sie sich an die Ausgabestelle, bei der Sie das Kennzeichen oder die Plakette erhalten haben. Für den Ersatz fällt eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 € an. Online-Vertragsabschluss: Bestellen Sie das neue Kennzeichen oder die neue Plakette direkt online. Der anteilige Beitrag bis zum Ende des Verkehrsjahres wird berechnet, mindestens 30,00 €.  

Wichtigste Versicherungen

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