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    GDV Verhaltenskodex

GDV Verhaltenskodex

Die Versicherungs­wirtschaft hat einen hohen Anspruch an eine gute und faire Beratung ihrer Kunden und an die Qualität ihrer Produkte. Dies will sie auch für die Öffentlichkeit nach­vollziehbar dokumentieren. Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) und seine Mitglieder haben daher 2010 erstmals einen Verhaltens­kodex für den Vertrieb von Versicherungen eingeführt und diesen 2012 um wesentliche Punkte erweitert. Der Verhaltens­kodex ist eine freiwillige Selbst­verpflichtung der Versicherungs­wirtschaft und umfasst elf Leitlinien.

Die SV SparkassenVersicherung ist dem Verhaltens­kodex 2014 beigetreten und hat sich verpflichtet, nach diesen Mindest­standards zu arbeiten. Dass die Anforderungen aus dem Verhaltens­kodex angemessen umgesetzt werden, wurde zum September 2015 sowie zum September 2017 durch Wirtschafts­prüfer bescheinigt.

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Die elf Leitlinien des Verhaltenskodex (Kurzfassung):

  • Klare und verständliche Versicherungs­produkte – die möglichen künftigen Leistungen sind auf Basis standardisierter Verfahren anzugeben.
  • Kunden­interesse steht bei Beratung und Vermittlung im Mittel­punkt – Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisions­interesse.
  • Versicherer geben sich und ihren Mitarbeitern Compliance-Vorschriften – Inhalte sind vor allem Daten­schutz, Wahrung des Wettbewerbs, Ächtung von Korruption und Bestechung.
  • Beratungs­dokumentation bei Abschluss – die Dokumentation wird dem Kunden ausgehändigt, Verzicht auf Dokumentation nur als Ausnahme.
  • Beratung nach Vertrags­schluss – ist Grund­lage für nach­haltige Kunden­beziehung und erfolgt bei konkreten Anlässen.
  • Abwerbung von Versicherungs­verträgen darf nur im Kunden­interesse erfolgen – der Kunde ist über eventuelle Nachteile aufzuklären.
  • Alle Vermittler müssen sich beim Erstkontakt gegenüber dem Kunden eindeutig legitimieren – und ihren Auftrag­geber benennen.
  • Qualifikation von Vermittlern hat hohen Stellen­wert – Versicherer stellen hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen.
  • Zusatz­vergütungen von Versicherungs­maklern – dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kunden­interesse nicht beeinträchtigen.
  • Versicherungs­ombudsmann – der Kunde ist in geeigneter Form auf die bestehende unabhängige Schlichtungs­stelle hinzuweisen.
  • Der Kodex ist verbindlich, seine Umsetzung wird regel­mäßig überprüft – die Prüfungs­berichte werden vom GDV veröffentlicht.

Gut zu wissen:

Ziel: Der Verhaltens­kodex für den Vertrieb schärft das Bewusstsein der Versicherungs­unternehmen und Vermittler für die Verbraucher­interessen weiter und unterbindet Vertriebs­praktiken, die den Belangen der Kunden widersprechen.

Funktion: Der Verhaltens­kodex für den Vertrieb richtet sich an die Versicherer. Unternehmen, die dem Kodex beitreten, setzen den Verhaltens­kodex in interne Regeln um. Sie arbeiten nur mit Vermittlern zusammen, die die Grundsätze des Kodex ihrerseits anerkennen.

Verbindlichkeit: Wirtschafts­prüfer prüfen im Abstand von zwei Jahren, ob die internen Regeln der Unternehmen für den Vertrieb von Versicherungs­produkten dem Verhaltens­kodex entsprechen.

© Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e. V. · Stand: Dezember 2017

 

Alle Informationen zum Verhaltens­kodex sowie die Prüfungs­berichte finden Sie auch unter:

www.gdv.de/verhaltenskodex

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