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    Sparkassen-Kommunalrente

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Sparkassen-Kommunalrente - ein besonderes Angebot für den kommunalen öffentlichen Dienst

Sparkassen-Kommunalrente Mann im Büro

So punkten Sie als attraktiver Arbeitgeber

Viele der rund 2,4 Millionen Beschäftigten im kommunalen öf­fent­li­chen Dienst haben trotz Absicherung durch die Zu­satz­ver­sorgungskasse (ZVK) eine Versorgungslücke. Mit der Spar­kas­sen-Kommunalrente haben Sie als Arbeitgeber im kom­mu­nalen öffentlichen Dienst jetzt die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten bei der Schließung dieser Lücke ganz einfach zur Seite zu stehen: Mit wenig Aufwand können Sie die ta­rif­ver­trag­lichen Anforderungen erfüllen – und darüber hinaus gegebenenfalls Sozialabgaben sparen.

  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente
  • Bindung und Gewinnung von Beschäftigten
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch digitales Tool SV bAV Manager
Sparkassen-Kommunalrente Arbeitgeberin

So punkten Sie als attraktiver Arbeitgeber

Viele der rund 2,4 Millionen Angestellten im kommunalen öf­fent­li­chen Dienst haben trotz Absicherung durch die Zu­satz­ver­sorgungskasse (ZVK) eine Versorgungslücke. Mit der Spar­kas­sen-Kommunalrente haben Sie als Arbeitgeber im kom­mu­nalen öffentlichen Dienst jetzt die Möglichkeit, ihren An­ge­stell­ten bei der Schließung dieser Lücke ganz einfach zur Seite zu stehen: Mit wenig Aufwand können Sie die ta­rif­vertraglichen Anforderungen erfüllen – und darüber hinaus gegebenenfalls Sozialabgaben sparen.

  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente
  • Bindung und Gewinnung von Arbeitnehmern
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch digitales Tool SV bAV Manager

Die Sparkassen-Kommunalrente im Überblick

  • Sie können freiwillig den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen, solange der Tarifvertrag noch keine Regelung vorsieht
  • Die Sparkassen-Kommunalrente ist die betriebliche Altersvorsorge für den kommunalen öffentlichen Dienst – und damit eine genauso notwendige wie sinnvolle Er­gän­zung der bestehenden Zusatzversorgungskasse.
  • Sie als Arbeitgeber haben mit der Sparkassen-Kom­mu­nal­rente die Möglichkeit, Ihre Beschäftigten mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu belohnen und so zu einem wichtigen Bestandteil der Alterssicherung für Ihre Beschäftigten beizutragen.
  • Das Beste: Mit wenig Aufwand können Sie die tarifvertraglichen An­for­derungen erfüllen, gegebenenfalls Sozialabgaben sparen und sich bestehenden und potenziellen Beschäftigten gegenüber als attraktiver Arbeit­geber präsentieren.

Vorteile der Sparkassen-Kommunalrente

  • Erfüllung tarifvertraglicher Anforderungen
  • Anreize für die Entgeltumwandlung der Beschäftigten
  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente
  • Verringerung der Versorgungslücke
  • Bindung und Gewinnung von Beschäftigten
  • Sonderkonditionen ab der 1. Person
  • In der Regel einfache Antragsabwicklung
  • Gegebenenfalls Einsparung von Sozialabgaben
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch digitales Tool SV bAV Manager

So rechnet sich die Sparkassen-Kommunalrente

Unverbindliches vereinfachtes Beispiel, das veranschaulicht, wie man mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgelt­um­wand­lung profitiert:
Beschäftigter im öffentlichen Dienst, 30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 Euro. Es werden 100 Euro monatlich in die Sparkassen-Kommunalrente eingezahlt.
Bitte wischen
Ohne Entgeltumwandlung
Mit Entgeltumwandlung
Gesamt-Bruttogehalt
2.891,18 Euro
2.791,18 Euro
Abzüglich Steuer*
- 294,92 Euro
- 271,43 Euro
Abzüglich Sozialabgaben**
- 607,16 Euro
- 586,16 Euro
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig)
- 15,40 Euro
- 15,40 Euro
Monatlicher Nettolohn
1.882,52 Euro
1.827,01 Euro
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag
-
55,51 Euro
Der Beschäftigte verzichtet auf 55,51 Euro und spart damit 100 Euro monatlich! Dafür erhält er 83,91 Euro garantiert (bzw. 188,25 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.631,00 Euro garantiert (bzw. 84.423,00 Euro mit Überschüssen).***
Sparkassen-Kommunalrente - Wertentwicklung
Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg.
*   Steuertarif 2024, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
**   Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,1 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,30 %.
***   Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.

Durchführungswege

Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege, die Sie für Ihre Beschäftigten wählen können: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.
Egal für welche Lösung Sie sich als Arbeitgeber entscheiden: Alle zwei bieten Ihren Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben.
 Welche Variante sich am besten für Sie und Ihre Beschäftigten eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.
sparkasssen-kommunalrente-durchfuehrungswege

Ein Rundum-Betreuungspaket für Sie und Ihre Beschäftigten

illustration-9-beratung
  • Einfache Einrichtung der notwendigen Durch­füh­rungs­we­ge
  • Einfachste Online-Vertragsverwaltung für Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung
  • Einheitliche Kommunikation an Ihre Beschäftigten
  • Individuelles Beratungsgespräch für jeden Ihrer Beschäftigten

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Wer berät meine Beschäftigten zur Sparkassen-Kommunalrente?
  • Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei wird den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augenmerk geschenkt.

    Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei wird den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augenmerk geschenkt.

Wie funktioniert die Beantragung und Verwaltung der Sparkassen-Kommunalrente?
  • Die Beantragung erfolgt mit Unterstützung der Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge. Sämtliche Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und auch unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten festgelegt, damit der bürokratische Aufwand sich auf das absolute Minimum beschränkt.

    Die Beantragung erfolgt mit Unterstützung der Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge. Sämtliche Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und auch unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten festgelegt, damit der bürokratische Aufwand sich auf das absolute Minimum beschränkt.

Wirkt sich die Sparkassen-Kommunalrente in der Unternehmensbilanz aus?
  • Die Sparkassen-Kommunalrente hat keinerlei Berührungspunkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

    Die Sparkassen-Kommunalrente hat keinerlei Berührungspunkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wie wirkt sich die Sparkassen-Kommunalrente auf die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers beziehungsweise der Beschäftigten für die Zusatzversorgung über die Zusatzversorgungskasse (ZVK)/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus?
  • Die Pflichtbeiträge bleiben in unveränderter Höhe bestehen.

    Die Pflichtbeiträge bleiben in unveränderter Höhe bestehen.

Werden zusätzliche Beiträge zur Absicherung der Insolvenz fällig?
  • Bei einer Direktversicherung fallen generell keine PSVaG-Sicherungsgebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht insolvenzfähig sind (zum Beispiel als Körperschaft des öffentlichen Rechts), fallen auch bei der Unterstützungskasse keine Sicherungsgebühren an.

    Bei einer Direktversicherung fallen generell keine PSVaG-Sicherungsgebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht insolvenzfähig sind (zum Beispiel als Körperschaft des öffentlichen Rechts), fallen auch bei der Unterstützungskasse keine Sicherungsgebühren an.

Was passiert, wenn der Versorgungsträger ausfällt?
  • Die Versicherer sind als Träger der Sparkassen-Kommunalrente mehrfach gegen Ausfall abgesichert: Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, sind Mitglied eines der größten Finanzverbunde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ausschließlich durch Abschluss deckungsgleicher Rückdeckungsversicherungen finanziert, gelten diese Schutzmechanismen mittelbar auch für die Unterstützungskasse.

    Die Versicherer sind als Träger der Sparkassen-Kommunalrente mehrfach gegen Ausfall abgesichert: Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, sind Mitglied eines der größten Finanzverbunde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ausschließlich durch Abschluss deckungsgleicher Rückdeckungsversicherungen finanziert, gelten diese Schutzmechanismen mittelbar auch für die Unterstützungskasse.

Wie ist es mit der Rentnerverwaltung für mich als Arbeitgeber?
  • In der Direktversicherung haben Sie keine Aufwände; die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihres Beschäftigten auf Grundlage einer von uns vorgenommenen Rentenbezugsmitteilung. In der Unterstützungskasse kommt dagegen das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Auszahlung der Renten selbst vornehmen oder die Leistungsauszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozialversicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungskasse übertragen möchten.

    In der Direktversicherung haben Sie keine Aufwände; die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihres Beschäftigten auf Grundlage einer von uns vorgenommenen Rentenbezugsmitteilung. In der Unterstützungskasse kommt dagegen das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Auszahlung der Renten selbst vornehmen oder die Leistungsauszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozialversicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungskasse übertragen möchten.

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