Wer berät meine Beschäftigten zur Sparkassen-Kommunalrente?
Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei wird den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augenmerk geschenkt.
Wie funktioniert die Beantragung und Verwaltung der Sparkassen-Kommunalrente?
Die Beantragung erfolgt mit Unterstützung der Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge. Sämtliche Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und auch unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten festgelegt, damit der bürokratische Aufwand sich auf das absolute Minimum beschränkt.
Wirkt sich die Sparkassen-Kommunalrente in der Unternehmensbilanz aus?
Die Sparkassen-Kommunalrente hat keinerlei Berührungspunkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Wie wirkt sich die Sparkassen-Kommunalrente auf die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers beziehungsweise der Beschäftigten für die Zusatzversorgung über die Zusatzversorgungskasse (ZVK)/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus?
Die Pflichtbeiträge bleiben in unveränderter Höhe bestehen.
Werden zusätzliche Beiträge zur Absicherung der Insolvenz fällig?
Bei einer Direktversicherung fallen generell keine PSVaG-Sicherungsgebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht insolvenzfähig sind (zum Beispiel als Körperschaft des öffentlichen Rechts), fallen auch bei der Unterstützungskasse keine Sicherungsgebühren an.
Was passiert, wenn der Versorgungsträger ausfällt?
Die Versicherer sind als Träger der Sparkassen-Kommunalrente mehrfach gegen Ausfall abgesichert: Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, sind Mitglied eines der größten Finanzverbunde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ausschließlich durch Abschluss deckungsgleicher Rückdeckungsversicherungen finanziert, gelten diese Schutzmechanismen mittelbar auch für die Unterstützungskasse.
Wie ist es mit der Rentnerverwaltung für mich als Arbeitgeber?
In der Direktversicherung haben Sie keine Aufwände; die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihres Beschäftigten auf Grundlage einer von uns vorgenommenen Rentenbezugsmitteilung. In der Unterstützungskasse kommt dagegen das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Auszahlung der Renten selbst vornehmen oder die Leistungsauszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozialversicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungskasse übertragen möchten.