Krankenversicherung für Grenzgänger
Sie haben die Wahl - wir unterstützen Sie dabei.
Das sollten Sie wissen:
Nach dem Erwerbsortsprinzip sind Grenzgänger grundsätzlich zunächst in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.
Grenzgänger aus Deutschland haben jedoch eine dreimonatige Wahlfrist (Optionsrecht). Innerhalb dieser Zeit können sie sich von der Schweizer Versicherungspflicht nach KVG befreien lassen, um sich für eine Krankenversicherung im Wohnstaat zu entscheiden.
Wählen Sie die für Sie passende Grenzgänger-Krankenversicherung.
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