Als Grenzgänger bauen Sie in der Säule 2 (Berufliche Vorsorge) ein hohes Guthaben bei der Schweizer Pensionskasse auf.
Bei Erreichen der Altersgrenze werden diese Guthaben dann als lebenslange Rente oder Einmalkapitalauszahlung ausbezahlt und müssen im Jahr des Zugangs als Einnahme versteuert werden.
Flyer zum Download
Steuerliche Behandlung von Einzahlungen und Leistungen aus der Schweizer Pensionskassen nach dem Alterseinkünftegesetz