Quellensteuer (Schweiz)
Die Erhebung der schweizer Quellensteuer findet im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ihre Grundlage. Ihr schweizer Arbeitgeber wird direkt von Ihrem Arbeitslohn 4,5 % Quellensteuer einbehalten. Das zuständige deutsche Finanzamt stellt Ihnen dafür eine Ansässigkeitsbescheingung aus. Liegt diese nicht vor, greift die reguläre schweizer Besteuerung.
Die Quellensteuer wird mit der deutschen Steuerlast verrechnet.