Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen, dass alle Versicherungsunternehmen ab dem 21.12.2012 nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen.
Was bedeutet das für Sie persönlich?
Zukünftig wird das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen. D.h. gleiche Beiträge für Männer und Frauen bei gleichen Leistungen. Ab 2013 können mit der neuen Kalkulation die Beiträge bei einigen Tarifen aber auch steigen. Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch die private Krankenversicherung.
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Was bedeutet "Unisex"?
Unisex bedeutet, dass bei Versicherungen künftig nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterschieden wird. Bisher haben Versicherer viele Tarife nach den tatsächlichen Risiken kalkuliert. Da Frauen statistisch eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Männer sind derzeit beispielsweise die Private Rentenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Private Pflegeversicherung für Männer günstiger. Frauen zahlen hingegen für die Risikolebensversicherung weniger. Nach Einführung der Unisex-Tarife sinken oder steigen die Beiträge je nach Geschlecht beim Abschluss einer neuen Versicherung. Betroffen sind Lebens-, Kranken-, Unfall- und Kfz-Versicherungen.
Was ändert sich?
Männer und Frauen werden künftig bei der Kalkulation gleichgestellt. Beide Geschlechter zahlen gleiche Beiträge bei gleichen Leistungen, wenn sie nach dem 21.12.2012 neue Versicherungen abschließen. Das bedeutet für Männer: Die Rentenversicherung wird tendenziell teurer, obwohl Frauen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben und sie Rentenleistungen im Durchschnitt fünf Jahre länger beziehen als Männer. Das gleiche gilt für die betriebliche Altersversorgung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung werden hingegen für Frauen tendenziell teurer und für die Männer günstiger, obwohl deren Sterberisiko deutlich höher ist als das der Frauen.

Wie kalkulieren Versicherer?
Entscheidend für die Höhe der Prämien ist das Mischungsverhältnis im Vertragsbestand. Durch die Unisex-Tarife lassen sich die Anteile der Geschlechter am Neugeschäft für die Zukunft nicht planen. Daher müssen die Versicherungsunternehmen zusätzliche Sicherheiten einkalkulieren, um alle versprochenen Leistungen in jedem Fall erfüllen zu können. Wenn sich herausstellt, dass diese Sicherheiten nicht in dem Umfang benötigt werden, fließt das Geld an die Versicherten zurück in Form einer höheren Ausschüttung.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Auf bestehende Verträge hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Auswirkungen. Auch vertraglich vereinbarte Anpassungen sind von dem neuen Urteil nicht betroffen. Allerdings sollten Kunden folgende Punkte beachten: Falls sie Verträge nach dem 21.12.2012 anpassen wollen, kann es dazu kommen, dass automatisch auf den neuen Unisextarif umgestellt wird. Dies ist der Fall bei zusätzlichen Einschlüssen oder Beitragserhöhungen, die über die vertraglich bestehenden Vereinbarungen oder Zuzahlungsrechten hinausgehen.
Wie hat sich die SV vorbereitet?
Die SV führt zum 21.12.2012 in der privaten und der betrieblichen Altersversorgung neue Unisex-Tarife ein. Frauen, die in diesem Jahr eine aufgeschobene Rentenversicherung (ohne Zusatzversicherungen) abschließen, profitieren 2013 von der rückwirkenden automatischen Umstellung auf den Unisex-Tarif. In der Kfz-Versicherung hat die SV die Unisex-Vorgaben mit dem Tarif bereits 2011 umgesetzt. In der Unfallversicherung bietet die SV in ihren neuen PrivatSchutz-Produkten schon Unisex-Tarife an. Wir raten dazu, sich in diesem Jahr schon frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge und Versicherungen zu beschäftigen.