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Als Tierhalter unterliegen Sie der so genannten Gefährdungshaftung. Das heißt, dass Sie verschuldensunabhängig in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden, falls Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt - sei es ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko. |
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie zu jeder Zeit an jedem Ort.
Einige Risiken im Zusammenhang mit Haustieren sind bereits über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Beispiel: Wenn Sie den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.
Darüber hinaus fallen Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen oder Katzen unter den Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung.