| Allgemeines | ||
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Bereits seit dem 01. Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch ist begrenzt auf maximal 4 %
der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2009:
2.592 EUR im Jahr bzw. 216 EUR monatlich). Dabei sind alle Wege der betrieblichen Altersversorgung
möglich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf jeden Durchführungsweg einigen, sofern es
keine Einschränkung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarung gibt.
Die Durchführungswege
Für die betriebliche Altersversorgung stehen dem Arbeitgeber fünf verschiedene Durchführungswege
zur Verfügung:
Im Rahmen der Entgeltumwandlung eignen sich insbesondere die Durchführungswege
Unser Service für Sie
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Michael Schneider
Neckarstraße 8
64625 Bensheim
Tel: 06251 854880
Fax: 06251 8548822
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