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Erläuterung zur Einwilligungserklärung

 

Begriffserläuterung zur Einwilligungserklärung

 

Erforderlichen Umfang

Es werden nur die Daten weitergegeben, die für den Empfänger zur Erfüllung des konkreten Zwecks erforderlich sind.

Antragsunterlagen

Das ist der Antrag nebst eventueller Anlagen (wie z.B. Ärztliche Gutachten).

Vertragsdurchführung

Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen

Rückversicherer

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

Andere Versicherer

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, bei jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer für alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmißbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie den Verband öffentlicher Versicherer

Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiele:

- Kfz-Versicherer:

  • Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

- Lebensversicherer:

Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag

  • aus versicherungsmedizinischen Gründen,
  • aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
  • wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge

Zweck: Risikoprüfung

- Rechtsschutzversicherer:

  • vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten
  • Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten
  • vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung

Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung

- Sachversicherer:

  • Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs

- Transportversicherer:

  • Aufnahme von auffälligen Schadenfällen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs), insbesondere in der Reisegepäckversicherung.

Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

- Unfallversicherer:

  • Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen
  • außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

- Haftpflichtversicherer:

  • Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

- Krankenversicherer:

  • Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht

Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällen.

 

Unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages

Die Einwilligung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf.

Anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen

In diesen Fällen kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden müssen. künftigen Anträgen Auch hier kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden müssen.

Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) müssen zum Teil aus Rechtsgründen durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben werden. Um den Kunden dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz in allen Bereichen anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie beispielsweise das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So kann z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert werden, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, können in einer zentralen Datensammlung geführt werden. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Versicherungsgruppe, die von der SV SparkassenVersicherung Holding AG geführt wird, gehören neben der vorgenannten Holding zurzeit folgende Gesellschaften an:

  • SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG,
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG,
  • Vers IT GmbH.

An der GaVI, Gesellschaft für angewandte Versicherungsinformatik mbH, die Dienstleistungen im IT-Bereich insbesondere im Betrieb der IT-Infrastruktur für Versicherungsunternehmen erbringt, sind wir beteiligt.

Daneben sind wir als Landesdirektion für die

  • ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG in Düsseldorf und die
  • UKV - Union Krankenversicherung / Bayerische Beamtenkrankenkassen AG, sowie Union Reiseversicherung AG - URV- tätig.

Darüber hinaus sind wir an der

  • Badische Allgemeine Versicherung AG

beteiligt, mit der wir einen Generalagenturvertrag abgeschlossen haben.

In dem Bereich der Arbeitslosigkeit- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung kooperieren wir mit der GE Financial Insurance Deutschland.

Allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten

Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch die Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).

Betreuung durch Versicherungsvermittler

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Verbundpartner werden Sie durch Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler können neben Einzelpersonen und Vermittlungsgesellschaften auch Kreditinstitute (die Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, die Landesbausparkassen Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz und die Landesbanken Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz) sein, soweit ein Agenturvertragsverhältnis mit ihnen besteht. Um ihre Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten diese Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Beitrage, Art des Versciherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Die Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderung der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet die Tätigkeit für unser Unterenhmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternhemen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert werden.

Personen- und Rückversicherer

Das sind Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer.

Datenverarbeitung bei unseren Verbundpartnern

Als Versicherungsgruppe der Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz möchten wir unseren Kunden neben unseren Versicherungsprodukten auch eine breite Palette von Finanzdienstleistungsprodukten unserer Verbundpartner (z. B. Bank- und Bausparprodukte, Immobilien) anbieten. Hierfür ist es erforderlich, dass mit Ihrer Zustimmung auch unsere Verbundpartner und deren Außendienstmitarbeiter in einem begrenzten Umfang Daten aus Ihren Versicherungsverträgen erhalten. Zur Zeit arbeiten wir mit folgenden Unternehmen zusammen:

  • Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz
  • Landesbank Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz sowie
  • Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz.
 

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