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Nutzen Sie die Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes!

 
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Seit Januar 2010 können Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzen. Das kann eine deutliche Steuerersparnis bringen.

Rund 85 % aller steuerzahlenden Arbeitnehmer, 44 % der Beamten und 54 % der Selbstständigen profitieren von der Neuregelung. Das beschert den Bürgern eine Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Milliarden Euro jährlich.

 

 

1. Was hat sich geändert?

  • Zuvor waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur sehr eingeschränkt bis zu den Höchstbeträgen als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
  • Ab 2010 haben sich diese Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro bei Selbstständigen (bei Verheirateten das Doppelte) erhöht.
  • In voller Höhe abzugsfähig sind alle Aufwendungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, die ein sogenanntes Basisniveau (Versorgung entsprechend der gesetzlichen Versicherung) absichern – auch wenn die Beiträge über den genannten Höchstgrenzen liegen.
  • Nicht abzugsfähig sind Mehrleistungen, die nicht zur Basisabsicherung gehören wie z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer.

Die steuerliche Entlastung erhalten Sie schon mit dem Januar-Gehalt, wenn Sie Arbeitnehmer sind. Denn der Arbeitgeber berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug einen pauschalen Ansatz für abzugsfähige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

 

Weitere Infos zum Bürgerentlastungsgesetz

 

 

2. Wieviel können Sie sparen?

Zusätzlich zum Bürgerentlastungsgesetz haben Sie seit 2010 noch weitere Steuervorteile:

  • Konjunkturpaket II
    Sie profitieren von der Senkung des Eingangssteuersatzes und der Erhöhung des Grundfreibetrages.
  • Alterseinkünftegesetz
    Weiterhin stieg im Jahr 2010 die Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellten Versorgungen (von 68% auf 70%).

Rechnen Sie sich Ihre Steuerersparnis ganz einfach mit unserem Rechner selbst aus.

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