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Beitragsrechnung 2010 

Fragen und Antworten zur Beitragsrechnung für 2010

 

A. Allgemeine (produktübergreifende) Fragestellungen

1.  Fragen zur Zahlweise/Berechnung   2.  Weitere allgemeine Fragestellungen  

B. Spartenspezifische Fragen

3.  Gebäudeversicherung: Fragen zur Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors   4.  Gebäudeversicherung: Eigentumswechsel/Erbfall  5.  Hausratversicherung: Fragen zur Summenanpassung  6.  Glasversicherung: Fragen zur Beitragsanpassung 7.  Unfallversicherung: Frage zur Dynamisierung der Versicherungssummen 8.  Kfz-Versicherung

C. Produktspezifische Fragen

9.  SV EinfamilienhausPolice / SV MehrfamilienhausPolice: Beitragsanpassung 10.  SV WohnungsPolice / SV HaushaltsPolice: Fragen zu den Anpassungen


A. Allgemeine (produktübergreifende) Fragestellungen


1.  Fragen zur Zahlweise/Berechnung 


Kann ich meinen Beitrag zukünftig auch in Raten zahlen?

Ja, gegen einen Ratenzahlungszuschlag können Sie Ihre Beiträge zukünftig auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder bei Abbuchung - soweit für das konkrete Produkt zulässig - in monatlichen Raten bezahlen.

Die Ratenzahlungszuschläge betragen in der Regel:


  • bei monatlicher Zahlweise: 5%
  • bei vierteljährlicher Zahlweise: 5%
  • bei halbjährlicher Zahlweise: 3%
Ich habe mehrere Rechnungen mit einzelnen Zahlscheinen erhalten. Kann ich die Beiträge auf einmal überweisen?

Bitte überweisen Sie die Beiträge entsprechend den erstellten Zahlscheinen. Geben Sie bei der Überweisung unbedingt den auf den Zahlscheinen angedruckten Verwendungszweck an, damit wir die Zahlung dem jeweiligen Vertragskonto zuordnen können.

Wieso wird auf der Rechnung der Laufzeitrabatt nicht genannt? Wurde mein Laufzeitrabatt überhaupt eingerechnet?

Die Rabattbeträge werden nicht besonders aufgeführt. Selbstverständlich sind bei der Beitragsberechnung alle vereinbarten Rabatte berücksichtigt worden.

Wann ist der Beitrag fällig?

Der Beitrag ist zum auf der Rechnung genannten Termin fällig. Bitte überweisen Sie ihn unverzüglich. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben/erteilen, buchen wir den Beitrag Anfang Januar ab.

Auf der Rechnung wird eine falsche Bankverbindung für die Abbuchung genannt. Eine Abbuchung von dem alten Konto ist nicht mehr möglich. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung (gerne auch telefonisch) mit. Dann können wir die Abbuchung im Januar vom neuen Konto vornehmen.

Wann wird der Beitrag abgebucht?

Die Abbuchung des Beitrags erfolgt voraussichtlich in der ersten Januarwoche.

 

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2.  Weitere allgemeine Fragestellungen 


Warum habe ich meine Beitragsrechnung für 2010 noch nicht erhalten?

Bitte teilen Sie uns Ihre Versicherungsnummer mit. Wir werden dann kurzfristig prüfen, ob die Rechnung bereits bei Ihnen hätte eintreffen müssen. Wenn ja, schicken wir Ihnen gerne eine Ersatzrechnung.

Mein Name ist falsch geschrieben. / Vor- und Nachname sind vertauscht.

Bitte teilen Sie uns (gerne auch telefonisch) die korrekte Schreibweise mit; wir werden den Fehler dann schnellstmöglich korrigieren.

Ich habe Ihnen bereits meine neue Adresse / Bankverbindung mitgeteilt bzw. eine Werterhöhung beantragt, dennoch sind auf der Rechnung die alten Daten aufgeführt. Wie kann das sein?

Der Druck und Versand von ca. 3 Millionen Rechnungen erfordert eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher konnten wir nur die Vertragsdaten ausweisen, die uns bis zum 2. November (Kfz-Versicherungen) bzw. 7. November (Haftpflicht- / Unfall- / Sach-Versicherungen) vorlagen und technisch erfasst waren.

 

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B. Spartenspezifische Fragen


3.  Gebäudeversicherung: Fragen zur Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors 


Bitte beachten Sie: Zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Produkte SV EinfamilienhausPolice und SV MehrfamilienhausPolice gelten die Hinweise in Abschnitt C.


Wieso hat sich mein Beitrag für 2010 erhöht?

Sie haben eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert abgeschlossen. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz jedes Jahr an die Lohn- und Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst wird. Hierzu dient der gleitende Neuwertfaktor. Für 2010 steigt der Neuwertfaktor für alle Versicherungsunternehmen von 15,0 auf 15,2. Entsprechend erhöht sich auch Ihr Beitrag (um ca. 1,4 %).

Könnten Sie mir bitte genau erklären, wie dieser Neuwertfaktor berechnet wird?

Der gleitende Neuwertfaktor wird anhand der Änderungen der Baupreise (Baupreisindex für nicht gewerbliche Gebäude für den Monat Mai) und der Tariflöhne im Baugewerbe (Tariflohnindex für das Baugewerbe für den Monat April) errechnet.


Bei dieser Berechnung werden die Änderung des Baupreisindex zu 80 % und die Änderung des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt einheitlich für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland.


Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.


Für das Jahr 2010 ergibt sich folgende Berechnung:

Veränderung Baupreisindex: + 0.99 %, davon 80 % =  + 0,79 %
Veränderung Tariflohnindex: + 1,65 %, davon 20 % =  + 0,33 %
________
Anpassung damit: + 1,12 %
Neuwertfaktor 2010 = Neuwertfaktor 2009 + 1,12 %
          15,0                               + 1,12 % = 15,17
Auf eine Nachkommastelle gerundet:         = 15,2

Was ist der Baupreisindex?

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider.

Detaillierte Informationen zur Berechnung des Index finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes .

Was ist der Tariflohnindex?

Der Tariflohnindex spiegelt die Entwicklung der Stundenlöhne und Monatsgehälter im Baugewerbe wider.

Detaillierte Informationen zur Berechnung des Index finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes .

Wo kann ich die vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Preisindizes nachlesen?

Gerne stellen wir Ihnen hierzu eine Übersicht des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darin finden Sie die verschiedenen Preisindizes für die Bauwirtschaft.

Ich bin mit der Erhöhung des Beitrags durch den gleitenden Neuwertfaktor nicht einverstanden und möchte den Vertrag kündigen.

Die Anpassung des Versicherungsschutzes anhand des gleitenden Neuwertfaktors ist vertraglich vereinbart und berechtigt Sie nicht zur außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages.

Wenn ich den Vertrag nicht kündigen kann, dann möchte ich aber in jedem Fall die Erhöhung rückgängig machen.

Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung des Neuwertfaktors zu widersprechen. In diesem Fall wird der Vertrag mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im Schadenfall nicht an die Preisentwicklung angepasst wird und es somit zu einer Unterversicherung kommen wird.


Was bedeutet das konkret?


Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schadensbetrag verhält, wie der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zum Jahresbeitrag, der bei einer Anpassung des Neuwertfaktors zu zahlen gewesen wäre.


 

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4.  Gebäudeversicherung: Eigentumswechsel/Erbfall


Ich habe eine Rechnung erhalten, obwohl ich das Gebäude verkauft habe. Muss ich etwa für das neue Jahr noch zahlen?

Nein, sofern der Eigentumswechsel noch im Jahr 2009 abschließend vollzogen (Eintragung im Grundbuch) und uns gemeldet wurde/wird.


Da wir bisher noch keine Kenntnis von den geänderten Eigentumsverhältnissen hatten bzw. der Eigentumswechsel erst nach dem Datenabzug gemeldet/erfasst wurde, schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Damit wir den neuen Eigentümer über den bestehenden Vertrag informieren können, benötigen wir zudem seinen Namen und Anschrift. Die Rechnung geben Sie bitte nicht weiter. Der/die neuen Eigentümer erhält von uns eine neue Rechnung.

Ich habe das versicherte Gebäude verkauft und möchte den Vertrag kündigen.

Als bisheriger Gebäudeeigentümer können Sie den Vertrag nicht kündigen. Der Vertrag ging mit der Veräußerung kraft Gesetz auf den Erwerber über. Bitte geben Sie uns den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers. Wir werden den Vertrag auf diesen umschreiben.

Ich werde Anfang nächsten Jahres das Gebäude verkaufen. Muss ich den Beitrag dennoch bezahlen? Bekomme ich dann einen Teil wieder zurück?

Sofern Sie am 01.01.2010 noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie zur Zahlung des vollen Jahresbeitrags für 2010 verpflichtet. Sie können aber direkt mit dem neuen Eigentümer eine anteilige Verrechnung vornehmen. Unabhängig davon bitten wir Sie, uns schriftlich zu informieren, sobald der Eigentumswechsel vollzogen ist (bitte Name und Anschrift des Käufers angeben).

Der bisherige Eigentümer ist verstorben. Ich habe das Haus geerbt. Was muss ich tun?

Sofern Ihnen unsere Beitragsrechnung 2010 vorliegt, schicken Sie uns bitte eine kurze schriftliche Nachricht und geben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Wir werden dann unsere Vertragsdaten entsprechend ändern. Bitte überweisen Sie den Beitrag 2010 mit dem beiliegenden Zahlschein. Lag bisher eine Einzugsermächtigung vor, teilen Sie uns bitte - sofern notwendig - die neue Bankverbindung mit. Der bisherige Versicherungsschein sowie die Versicherungsbedingungen behalten ihre Gültigkeit.

Sollte Ihnen unsere Beitragsrechnung nicht vorliegen, informieren Sie uns bitte ebenfalls schriftlich über die Erbschaft. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, sofern bekannt die Kunden- und Versicherungsnummer bzw. das versicherte Anwesen und gegebenenfalls die neue Bankverbindung an. Erwähnen Sie bitte, dass Ihnen die Rechnung nicht vorliegt. Sie erhalten dann von uns eine Zweitschrift der Rechnung.

Kann ich als Erbe die Versicherung aufgrund des Erbfalls kündigen?

Nein, das Versicherungsverhältnis besteht zunächst mit Ihnen als Versicherungsnehmer fort. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit können Sie den Vertrag kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG steht nur dem Käufer, nicht aber dem Erben eines Anwesens zu. Letzterer übernimmt nach §§ 1922 und 1967 BGB alle Rechte und Pflichten aus der bestehenden Versicherung.

 

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5.  Hausratversicherung: Fragen zur Summenanpassung


Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür?

Die Versicherungssumme für Ihre Hausratversicherung passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöht sich auch Ihr Beitrag.


Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index (Zahlen für den Monat September) hat sich von 101,5 (2008) auf 104 (2009) erhöht.


Abgerundet auf volle Prozent entspricht diese Veränderung einer Erhöhung um 2 %.


Die neue Versicherungssumme finden Sie auf der Anlage zu Ihrer Beitragsrechnung.

Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen.

Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben Versicherungssumme und Beitrag unverändert.

Bedenken Sie dabei aber, dass die Versicherungssumme dann nicht mehr der Preisentwicklung angepasst wird und es so zu einer Unterversicherung kommen kann. Im Schadenfall würde das bedeuten, dass Sie den eingetretenen Schaden nicht in voller Höhe ersetzt bekämen.

 

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6.  Glasversicherung: Fragen zur Beitragsanpassung


Bitte beachten Sie: Für die Glasversicherung im Rahmen der Produkte SV EinfamilienhausPolice / SV MehrfamilienhausPolice und SV WohnungsPolice / SV HaushaltsPolice gelten die Hinweise in Abschnitt C.

Wieso erhöhen sich die Beiträge zur Glasversicherung für 2010?

Der Beitragssatz zur Glasversicherung erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Preisindex für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.

Für 2010 erfolgt folgende Erhöhungen:
- Verträge nach AGlB 94: + 2,7 %
(Der zugrundeliegende Index hat sich von 122,5 auf 125,8 erhöht.)
- Verträge nach Klausel 751 bzw. 752: + 5,4 %
(Der zugrundeliegende Index hat sich von 119,3 auf 125,8 erhöht.)

Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen.

Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall wird der Vertrag mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im Schadenfall nicht an die Preisentwicklung angepasst wird und es so zu einer Unterversicherung kommt.

Was bedeutet das konkret? Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schadensbetrag verhält, wie der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zum Jahresbeitrag, der bei einer Anpassung zu zahlen gewesen wäre.

 

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7.  Unfallversicherung: Frage zur Dynamisierung der Versicherungssummen


Ich bin mit der Anpassung der Versicherungssumme nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich?

Es gibt die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben die bisherigen Versicherungssummen und der Beitrag unverändert.

Bitte teilen Sie uns ggf. mit, ob Ihr Widerspruch nur für die aktuelle Summenanpassung oder dauerhaft, also auch für künftige Erhöhungen gelten soll.

 

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8.  Kfz-Versicherung


Auf meiner Rechnung werden verschiedene Vergleichsbeiträge angedruckt. Wie sind diese Angaben zu verstehen?

Auf Ihrer Rechnung finden Sie neben dem neuen Beitrag auch Ihren Beitrag des Vorjahres.

Zusätzlich teilen wir Ihnen den sog. Vergleichsbeitrag mit. Hierzu haben wir den Beitrag des Vorjahres (2009) mit dem neuen Beitragssatz für 2010 berechnet.

Ich bin mit der Erhöhung der Beiträge nicht einverstanden. Kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?

Sofern sich Ihr Tarifbeitrag erhöht hat, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.

Sie können die Kündigung wahlweise auf alle für das Fahrzeug bestehenden Versicherungen aussprechen oder auf die von der Erhöhung betroffene Versicherungsart beschränken. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Versicherungsarten Voll- und Teilkasko sowie Insassenunfall nicht ohne die Kraftfahrthaftpflichtversicherung weitergeführt werden können.

Kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dagegen, wenn eine Rückstufung in den Schadensfreiheitsklassen zu einer Erhöhung des Beitragssatzes führt.

Warum teilen Sie mir eine Jahresfahrleistung mit?

In Ihrem Vertrag ist eine bestimmte maximale jährliche Fahrleistung vereinbart. Bitte teilen Sie uns mit, falls sich diese zwischenzeitlich geändert hat.

Warum ändert sich die Typklasse für mein Fahrzeug?

Die Typklassenberechnung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat nun ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller Fahrzeuge des von Ihnen versicherten Typs verändert hat. Somit ändert sich die Typklasse für Ihr Fahrzeug. Deshalb haben wir Ihrer Beitragsrechnung die neue Typklasse zugrunde gelegt.

Warum ändert sich bei meinem Vertrag für mein Fahrzeug die Regionalklasse?

Die Regionalklasseneinstufung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat nun ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge geändert hat. In Ihrem Vertrag wurde festgelegt, dass bei einer Änderung, die eine bestimmte Grenze überschreitet, die Regionalklasse anzupassen ist. Der Zulassungsbezirk, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, ist von dieser Änderung betroffen. Die neue Regionalklasse haben wir deshalb Ihrer Beitragsrechnung zugrunde gelegt.

 

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C. Produktspezifische Fragen


9.  SV EinfamilienhausPolice / SV MehrfamilienhausPolice: Fragen zur Beitragsanpassung


Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür?

Ihr Versicherungsschutz passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöhen sich auch die Beiträge.
Für 2010 erfolgen folgende Anpassungen:

  • für den Gebäudeteil: + 1,12 %
  • für den Glasteil: + 2,7 %
  • für den Hausratteil: + 2 %

 

Wie wurde die Beitragserhöhung zum Gebäudeteil konkret berechnet?

Die Leistung des Versicherers passt sich der Entwicklung der Preise an, die im Schadenfall zu zahlen sind. Entsprechend kann sich Ihr Beitrag erhöhen oder vermindern.

Nach den Bedingungen sind für den Gebäudeteil die Änderungen der Baupreise (Baupreisindex für nicht gewerbliche Gebäude für den Monat Mai) und der Tariflöhne im Baugewerbe (Tariflohnindex für das Baugewerbe für den Monat April) maßgeblich. Bei dieser Berechnung werden die Änderung des Baupreisindex zu 80 % und die Änderung des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.


Für das Jahr 2010 ergibt sich folgende Berechnung:
Veränderung Baupreisindex: + 0.99 %, davon 80 % =  + 0,79 %
Veränderung Tariflohnindex: + 1,65 %, davon 20 % =  + 0,33 %
________
Anpassung damit: + 1,12 %

Wie wurde die Beitragserhöhung für den Glasteil ermittelt?

Der Beitragssatz zum Glasteil erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Preisindex für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.

Der maßgebliche Index für Einfamilienhaus- und Mehrfamiliengebäude hat sich von 122,5 auf 125,8, also um 2,7 % erhöht.

Woraus ergibt sich die Beitragserhöhung zum Hausratteil?

Ihr Versicherungsschutz passt sich für den Hausratteil der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöht sich dann auch die Höchstentschädigungsgrenze.

Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index (Zahlen für den Monat September) hat sich von 101,5 (2008) auf 104 (2009) erhöht.

Abgerundet auf volle Prozent entspricht diese Veränderung einer Erhöhung um 2 %.

Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich?

Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. Der Vertrag würde dann mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im Schadenfall nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wird und es so auf Dauer zu einer Unterversicherung kommt.

Es wird dann nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schadensbetrag verhält, wie der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zum Jahresbeitrag, der nach einer Anpassung zu zahlen gewesen wäre.

 

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10.  SV WohnungsPolice / SV HaushaltsPolice: Fragen zu den Anpassungen


Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür?

Ihr Versicherungsschutz passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöhen sich auch die Beiträge.

Für 2010 erfolgen folgende Anpassungen:


  • für den Glasteil: + 2,7 %
  • für den Hausratteil: + 2 %

 

Woraus ergibt sich die Beitragserhöhung zum Glasteil?

Der Beitragssatz zum Glasteil erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Preisindex für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.

Der maßgebliche Index für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude hat sich von 122,5 auf 125,8, also um 2,7 % erhöht.

Wie wurde die Beitragserhöhung zum Hausratteil ermittelt?

Die Versicherungssumme für den Hausratteil passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöht sich dann auch Ihr Beitrag.

Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index (Zahlen für den Monat September) hat sich von 101,5 (2008) auf 104 (2009) erhöht.

Abgerundet auf volle Prozent entspricht diese Veränderung einer Erhöhung um 2 %.

Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich?

Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben Versicherungssumme und Beitrag zum Hausratteil unverändert.

Bedenken Sie dabei aber, dass die Versicherungssumme dann nicht mehr der Preisentwicklung angepasst wird und es so zu einer Unterversicherung kommen kann. Im Schadenfall würde das bedeuten, dass Sie den eingetretenen Schaden nicht in voller Höhe ersetzt bekämen.

 

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