| Beitragsrechnung 2010 | ||
Fragen und Antworten zur Beitragsrechnung für 2010
A. Allgemeine (produktübergreifende) Fragestellungen
B. Spartenspezifische Fragen
C. Produktspezifische Fragen
A. Allgemeine (produktübergreifende) Fragestellungen
1. Fragen zur Zahlweise/Berechnung
| Kann ich meinen Beitrag zukünftig auch in Raten zahlen? |
Ja, gegen einen Ratenzahlungszuschlag können Sie Ihre Beiträge zukünftig auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder bei Abbuchung - soweit für das konkrete Produkt zulässig - in monatlichen Raten bezahlen. Die Ratenzahlungszuschläge betragen in der Regel:
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| Ich habe mehrere Rechnungen mit einzelnen Zahlscheinen erhalten. Kann ich die Beiträge auf einmal überweisen? |
Bitte überweisen Sie die Beiträge entsprechend den erstellten Zahlscheinen. Geben Sie bei der Überweisung unbedingt den auf den Zahlscheinen angedruckten Verwendungszweck an, damit wir die Zahlung dem jeweiligen Vertragskonto zuordnen können. |
| Wieso wird auf der Rechnung der Laufzeitrabatt nicht genannt? Wurde mein Laufzeitrabatt überhaupt eingerechnet? |
Die Rabattbeträge werden nicht besonders aufgeführt. Selbstverständlich sind bei der Beitragsberechnung alle vereinbarten Rabatte berücksichtigt worden. |
| Wann ist der Beitrag fällig? |
Der Beitrag ist zum auf der Rechnung genannten Termin fällig. Bitte überweisen Sie ihn unverzüglich. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben/erteilen, buchen wir den Beitrag Anfang Januar ab. |
| Auf der Rechnung wird eine falsche Bankverbindung für die Abbuchung genannt. Eine Abbuchung von dem alten Konto ist nicht mehr möglich. Was ist zu tun? |
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung (gerne auch telefonisch) mit. Dann können wir die Abbuchung im Januar vom neuen Konto vornehmen. |
| Wann wird der Beitrag abgebucht? |
Die Abbuchung des Beitrags erfolgt voraussichtlich in der ersten Januarwoche. |
2. Weitere allgemeine Fragestellungen
| Warum habe ich meine Beitragsrechnung für 2010 noch nicht erhalten? |
Bitte teilen Sie uns Ihre Versicherungsnummer mit. Wir werden dann kurzfristig prüfen, ob die Rechnung bereits bei Ihnen hätte eintreffen müssen. Wenn ja, schicken wir Ihnen gerne eine Ersatzrechnung. |
| Mein Name ist falsch geschrieben. / Vor- und Nachname sind vertauscht. |
Bitte teilen Sie uns (gerne auch telefonisch) die korrekte Schreibweise mit; wir werden den Fehler dann schnellstmöglich korrigieren. |
| Ich habe Ihnen bereits meine neue Adresse / Bankverbindung mitgeteilt bzw. eine Werterhöhung beantragt, dennoch sind auf der Rechnung die alten Daten aufgeführt. Wie kann das sein? |
Der Druck und Versand von ca. 3 Millionen Rechnungen erfordert eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher konnten wir nur die Vertragsdaten ausweisen, die uns bis zum 2. November (Kfz-Versicherungen) bzw. 7. November (Haftpflicht- / Unfall- / Sach-Versicherungen) vorlagen und technisch erfasst waren. |
B. Spartenspezifische Fragen
3. Gebäudeversicherung: Fragen zur Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors
Bitte beachten Sie: Zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Produkte SV EinfamilienhausPolice und SV MehrfamilienhausPolice gelten die Hinweise in Abschnitt C.
| Wieso hat sich mein Beitrag für 2010 erhöht? |
Sie haben eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert abgeschlossen. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz jedes Jahr an die Lohn- und Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst wird. Hierzu dient der gleitende Neuwertfaktor. Für 2010 steigt der Neuwertfaktor für alle Versicherungsunternehmen von 15,0 auf 15,2. Entsprechend erhöht sich auch Ihr Beitrag (um ca. 1,4 %). |
| Könnten Sie mir bitte genau erklären, wie dieser Neuwertfaktor berechnet wird? |
Der gleitende Neuwertfaktor wird anhand der Änderungen der Baupreise (Baupreisindex für nicht gewerbliche Gebäude für den Monat Mai) und der Tariflöhne im Baugewerbe (Tariflohnindex für das Baugewerbe für den Monat April) errechnet. Bei dieser Berechnung werden die Änderung des Baupreisindex zu 80 % und die Änderung des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und gilt einheitlich für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss. Für das Jahr 2010 ergibt sich folgende Berechnung:
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| Was ist der Baupreisindex? |
Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von
Bauwerken wider.
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| Was ist der Tariflohnindex? |
Der Tariflohnindex spiegelt die Entwicklung der Stundenlöhne und Monatsgehälter im Baugewerbe
wider.
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| Wo kann ich die vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Preisindizes nachlesen? |
Gerne stellen wir Ihnen hierzu eine Übersicht des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darin finden Sie die verschiedenen Preisindizes für die Bauwirtschaft. |
| Ich bin mit der Erhöhung des Beitrags durch den gleitenden Neuwertfaktor nicht einverstanden und möchte den Vertrag kündigen. |
Die Anpassung des Versicherungsschutzes anhand des gleitenden Neuwertfaktors ist vertraglich vereinbart und berechtigt Sie nicht zur außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages. |
| Wenn ich den Vertrag nicht kündigen kann, dann möchte ich aber in jedem Fall die Erhöhung rückgängig machen. |
Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung des Neuwertfaktors zu widersprechen. In diesem Fall wird der Vertrag mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im Schadenfall nicht an die Preisentwicklung angepasst wird und es somit zu einer Unterversicherung kommen wird. Was bedeutet das konkret? Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schadensbetrag verhält, wie der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zum Jahresbeitrag, der bei einer Anpassung des Neuwertfaktors zu zahlen gewesen wäre. |
4. Gebäudeversicherung: Eigentumswechsel/Erbfall
| Ich habe eine Rechnung erhalten, obwohl ich das Gebäude verkauft habe. Muss ich etwa für das neue Jahr noch zahlen? |
Nein, sofern der Eigentumswechsel noch im Jahr 2009 abschließend vollzogen (Eintragung im Grundbuch) und uns gemeldet wurde/wird. Da wir bisher noch keine Kenntnis von den geänderten Eigentumsverhältnissen hatten bzw. der Eigentumswechsel erst nach dem Datenabzug gemeldet/erfasst wurde, schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Damit wir den neuen Eigentümer über den bestehenden Vertrag informieren können, benötigen wir zudem seinen Namen und Anschrift. Die Rechnung geben Sie bitte nicht weiter. Der/die neuen Eigentümer erhält von uns eine neue Rechnung. |
| Ich habe das versicherte Gebäude verkauft und möchte den Vertrag kündigen. |
Als bisheriger Gebäudeeigentümer können Sie den Vertrag nicht kündigen. Der Vertrag ging mit der Veräußerung kraft Gesetz auf den Erwerber über. Bitte geben Sie uns den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers. Wir werden den Vertrag auf diesen umschreiben. |
| Ich werde Anfang nächsten Jahres das Gebäude verkaufen. Muss ich den Beitrag dennoch bezahlen? Bekomme ich dann einen Teil wieder zurück? |
Sofern Sie am 01.01.2010 noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie zur Zahlung des vollen Jahresbeitrags für 2010 verpflichtet. Sie können aber direkt mit dem neuen Eigentümer eine anteilige Verrechnung vornehmen. Unabhängig davon bitten wir Sie, uns schriftlich zu informieren, sobald der Eigentumswechsel vollzogen ist (bitte Name und Anschrift des Käufers angeben). |
| Der bisherige Eigentümer ist verstorben. Ich habe das Haus geerbt. Was muss ich tun? |
Sofern Ihnen unsere Beitragsrechnung 2010 vorliegt, schicken Sie uns bitte eine kurze
schriftliche Nachricht und geben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Wir werden dann unsere
Vertragsdaten entsprechend ändern. Bitte überweisen Sie den Beitrag 2010 mit dem beiliegenden
Zahlschein. Lag bisher eine Einzugsermächtigung vor, teilen Sie uns bitte - sofern notwendig - die
neue Bankverbindung mit. Der bisherige Versicherungsschein sowie die Versicherungsbedingungen
behalten ihre Gültigkeit.
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| Kann ich als Erbe die Versicherung aufgrund des Erbfalls kündigen? |
Nein, das Versicherungsverhältnis besteht zunächst mit Ihnen als Versicherungsnehmer fort. Unter
Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit können Sie den
Vertrag kündigen.
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5. Hausratversicherung: Fragen zur Summenanpassung
| Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür? |
Die Versicherungssumme für Ihre Hausratversicherung passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöht sich auch Ihr Beitrag. Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index (Zahlen für den Monat September) hat sich von 101,5 (2008) auf 104 (2009) erhöht. Abgerundet auf volle Prozent entspricht diese Veränderung einer Erhöhung um 2 %. Die neue Versicherungssumme finden Sie auf der Anlage zu Ihrer Beitragsrechnung. |
| Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. |
Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben
Versicherungssumme und Beitrag unverändert.
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6. Glasversicherung: Fragen zur Beitragsanpassung
Bitte beachten Sie: Für die Glasversicherung im Rahmen der Produkte SV EinfamilienhausPolice / SV MehrfamilienhausPolice und SV WohnungsPolice / SV HaushaltsPolice gelten die Hinweise in Abschnitt C.
| Wieso erhöhen sich die Beiträge zur Glasversicherung für 2010? |
Der Beitragssatz zur Glasversicherung erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich
Preisindex für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen
Bundesamt vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die
Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.
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| Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. |
Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall wird der Vertrag mit
unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im
Schadenfall nicht an die Preisentwicklung angepasst wird und es so zu einer Unterversicherung
kommt.
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7. Unfallversicherung: Frage zur Dynamisierung der Versicherungssummen
| Ich bin mit der Anpassung der Versicherungssumme nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich? |
Es gibt die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben die bisherigen
Versicherungssummen und der Beitrag unverändert.
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8. Kfz-Versicherung
| Auf meiner Rechnung werden verschiedene Vergleichsbeiträge angedruckt. Wie sind diese Angaben zu verstehen? |
Auf Ihrer Rechnung finden Sie neben dem neuen Beitrag auch Ihren Beitrag des Vorjahres.
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| Ich bin mit der Erhöhung der Beiträge nicht einverstanden. Kann ich den Versicherungsvertrag kündigen? |
Sofern sich Ihr Tarifbeitrag erhöht hat, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie
können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt
kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
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| Warum teilen Sie mir eine Jahresfahrleistung mit? |
In Ihrem Vertrag ist eine bestimmte maximale jährliche Fahrleistung vereinbart. Bitte teilen Sie uns mit, falls sich diese zwischenzeitlich geändert hat. |
| Warum ändert sich die Typklasse für mein Fahrzeug? |
Die Typklassenberechnung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat nun ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller Fahrzeuge des von Ihnen versicherten Typs verändert hat. Somit ändert sich die Typklasse für Ihr Fahrzeug. Deshalb haben wir Ihrer Beitragsrechnung die neue Typklasse zugrunde gelegt. |
| Warum ändert sich bei meinem Vertrag für mein Fahrzeug die Regionalklasse? |
Die Regionalklasseneinstufung wird von einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Dieser hat nun
ermittelt, dass sich der Schadenbedarf aller in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge
geändert hat. In Ihrem Vertrag wurde festgelegt, dass bei einer Änderung, die eine bestimmte Grenze
überschreitet, die Regionalklasse anzupassen ist. Der Zulassungsbezirk, in dem Ihr Fahrzeug
zugelassen ist, ist von dieser Änderung betroffen. Die neue Regionalklasse haben wir deshalb Ihrer
Beitragsrechnung zugrunde gelegt.
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C. Produktspezifische Fragen
9. SV EinfamilienhausPolice / SV MehrfamilienhausPolice: Fragen zur Beitragsanpassung
| Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür? |
Ihr Versicherungsschutz passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöhen sich auch die
Beiträge.
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| Wie wurde die Beitragserhöhung zum Gebäudeteil konkret berechnet? |
Die Leistung des Versicherers passt sich der Entwicklung der Preise an, die im Schadenfall zu
zahlen sind. Entsprechend kann sich Ihr Beitrag erhöhen oder vermindern.
Für das Jahr 2010 ergibt sich folgende Berechnung:
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| Wie wurde die Beitragserhöhung für den Glasteil ermittelt? |
Der Beitragssatz zum Glasteil erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Preisindex
für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt
vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die
Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.
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| Woraus ergibt sich die Beitragserhöhung zum Hausratteil? |
Ihr Versicherungsschutz passt sich für den Hausratteil der Preisentwicklung an. Entsprechend
erhöht sich dann auch die Höchstentschädigungsgrenze.
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| Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich? |
Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. Der Vertrag würde dann mit
unverändertem Beitrag fortgeführt. Bedenken Sie dabei aber, dass dann auch unsere Haftung im
Schadenfall nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wird und es so auf Dauer zu einer
Unterversicherung kommt.
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10. SV WohnungsPolice / SV HaushaltsPolice: Fragen zu den Anpassungen
| Mein Beitrag für 2010 hat sich erhöht. Was ist der Grund dafür? |
Ihr Versicherungsschutz passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend erhöhen sich auch die
Beiträge.
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| Woraus ergibt sich die Beitragserhöhung zum Glasteil? |
Der Beitragssatz zum Glasteil erhöht sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Preisindex
für Verglasungsarbeiten verändert hat. Die Ermittlung der Werte wird vom Statistischen Bundesamt
vorgenommen und gilt für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die
Versicherungsunternehmen haben hierauf keinen Einfluss.
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| Wie wurde die Beitragserhöhung zum Hausratteil ermittelt? |
Die Versicherungssumme für den Hausratteil passt sich der Preisentwicklung an. Entsprechend
erhöht sich dann auch Ihr Beitrag.
|
| Ich bin mit der Anpassung nicht einverstanden und möchte diese rückgängig machen. Ist das möglich? |
Sie haben die Möglichkeit, der Anpassung zu widersprechen. In diesem Fall bleiben
Versicherungssumme und Beitrag zum Hausratteil unverändert.
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