Fragen und Antworten |
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Die Fragen und Antworten rund um den Energieausweis:
Welche Ziele verfolgt der Energieausweis?
- In Zeiten, in denen die Energiepreise immer weiter in die Höhe klettern, spielen die Energiekosten für einen Haushalt eine bedeutende Rolle. Immerhin machen die Heizkosten den größten Teil der Betriebskosten eines Privathaushaltes aus.
- Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wird der bundesweit einheitliche Energieausweis für Bestandsgebäude eingeführt. Er soll zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen. Da er objektive Informationen über die zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes liefert, schafft er Vergleichsmöglichkeiten für Kauf- oder Mietinteressenten und mehr Markttransparenz.
- Der Energieausweis soll aber auch einen Anreiz zur energetischen Sanierung von Gebäuden bieten. Denn Immobilien, die einen niedrigen Energiebedarf ausweisen, sind besser zu vermarkten.
Welche Varianten des Ausweises gibt es?
Es gibt zwei Varianten: Den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis.
Worin unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
- Der Bedarfsausweis zeigt den rechnerischen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes auf. Er wird vom Sachverständigen aufgrund der Gebäudeeigenschaften und technischen Ausstattung ermittelt.
- Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre erfasst. Er bildet damit das Energieverbrauchsverhalten der Bewohner ab.
- Der bedarfsorientierte Ausweis ist wesentlich aufwändiger zu erstellen als die verbrauchsorientierte Variante und daher genauer, aber auch kostspieliger.
Wie sieht der Energieausweis aus, und welche Informationen liefert er?
- Aufbau und Inhalt des Energieausweises sind unabhängig von der gewählten Variante durch die EnEV 2007 vorgegeben: Muster Energieausweis für Wohngebäude (Quelle: dena/BMVBS)
- Der Energieausweis liefert Informationen darüber, wie viel Energie für Heizung und Warmwasserbereitung benötigt wird. Er bezieht sich auf das gesamte Gebäude und gibt keinen Rückschluss auf den Verbrauch einzelner Wohnungen.
- Der Ausweis enthält die Identifizierung des Gebäudes, den berechneten Energiebedarf
(CO2-Emissionen, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh, Vergleichswerte) oder den
gemessenen Energieverbrauch (Energieverbrauchskennwert, Verbrauchserfassung, Vergleichswerte) oder
auch beides und – sofern möglich – Modernisierungsmöglichkeiten.
Wie lange gilt der Ausweis?
Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
Wann benötige ich den Bedarfsausweis?
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist in folgenden Fällen zu erstellen:
- Grundsätzlich für alle Neubauten. Dasselbe gilt für umfangreiche Modernisierungen, Um- und Anbauten.
- Ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die zudem die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.
- Wenn Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen (z.B. für eine energetische Sanierung).
Wann kann ich selbst entscheiden, welche Ausweisvariante ich mir ausstellen lasse?
Mit Ausnahme der Regelungen für den Bedarfsausweis (s. vorherige Frage) haben die Eigentümer freie Wahl bei der Variante des Energieausweises – insbesondere während der Übergangsfrist bis zum 30. September 2008.
Das Schaubild verdeutlicht die Regelungen.
Ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen?
- Die EnEV schreibt nicht für jedes bestehende Wohngebäude die Erstellung eines Ausweises vor. Erst in den Fällen des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder bei Modernisierungsmaßnahmen wird der Energieausweis für Eigentümer relevant.
- Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, für seine bereits vermietete Immobilie einen Energieausweis erstellen zu lassen. Er wird erst bei einem "Nutzerwechsel", also z.B. bei Neuvermietung, benötigt.
- Kleine Gebäude (nicht mehr als 50 qm Nutzfläche) und Baudenkmäler sind grundsätzlich von der Ausweispflicht ausgenommen.
Ab wann brauche ich den Energieausweis?
Die Ausweispflicht beginnt je nach Art und Alter des Gebäudes an folgenden Stichtagen:
- 1. Juli 2008 Wohngebäude bis Baujahr 1965
- 1. Januar 2009 Wohngebäude ab Baujahr 1966
- 1. Juli 2009 Nichtwohngebäude
Welche Pflichten sind mit der Energieausweispflicht verbunden?
- Ab den genannten Stichtagen – spätestens aber auf Verlangen – ist jeder Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, den Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung den Interessenten vorzulegen.
- Mit Interessenten sind Personen gemeint, die als künftige Mieter oder Käufer tatsächlich in Frage kommen.
- Der Ausweis braucht aber nur auf Verlangen vorgelegt zu werden.
- Eine Verpflichtung zur Aushändigung oder Erstellung einer Kopie gibt es nicht.
Ich habe bereits einen Energieausweis/Energiepass. Brauche ich jetzt einen neuen?
Nein. Wurde bereits ein Energiebedarfsausweis nach der seit 2002 gültigen Energieeinsparverordnung oder ein Wärmebedarfsausweis nach der davor gültigen Wärmeschutzverordnung von 1994 erstellt, gelten diese gleichberechtigt weiter – und zwar bis zehn Jahre nach Ausstellungsdatum.
Was geschieht, wenn ich mich nicht an die Ausweispflicht halte?
Achtung: Wer einem Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis zu 15.000 EUR rechnen!
Was kostet der Energieausweis?
- Die Energiesparverordnung enthält keinerlei Vorgaben bezüglich der Kosten. Der Preis für einen Energieausweis ist demnach im Grunde vom Aussteller frei gestaltbar.
- Für einen bedarfsorientierten Ausweis werden schätzungsweise bis zu 500 EUR fällig. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine Begehung und umfangreiche technische Analyse des Gebäudes. Der Energieausweis ist wesentlich günstiger und bereits ab ca. 30 EUR zu haben.
Woher bekomme ich den Energieausweis?
- Als Eigentümer müssen Sie einfach einen zugelassenen Aussteller mit der Erstellung eines Energieausweises beauftragen. Aussteller in Ihrer Nähe finden Sie z.B. über die Datenbanken auf den folgenden Internetseiten:
www.dena-energieausweis.de (Dena Deutsche Energie-Agentur GmbH)
www.energieberater-datenbank.de (GIH Bundesverband e.V. Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker)
www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/beratersuche/index.jsp (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Für unsere Kunden haben wir ein exklusives Angebot: Bestellen Sie sich hier den kostenlosen Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude.
Ich habe keine Verbrauchsdaten. Wie bekomme ich dennoch den Verbrauchsausweis?
Laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom Februar 2009 (Az. 9 S 523/08) muss der Mieter seinem Vermieter die Daten über den Heizenergieverbrauch überlassen, wenn dieser einen Verbrauchsausweis für das Haus erstellen lassen möchte. Die Auskunft darf vom Mieter unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz nicht verweigert werden.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden? Dann schreiben Sie uns eine Mail: energieausweis@sparkassenversicherung.de
- Tipp: Neben vielen Informationen rund um die Themen Energieausweis und Sanieren bietet die Dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) auf ihrer Internetseite www.dena-energieausweis.de einen einfachen Energieausweis-Check an, der zeigt, ob und ab wann man einen Energieausweis benötigt.

