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Energiepolitik

 

Die aktuelle Energiepolitik

 

EU-weite Klimapolitik

Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wesentliche Ziele der Europäischen Gemeinschaft: Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und Rates verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, nationale Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden zu ergreifen. Denn etwa ein Drittel des Energieverbrauchs in der EU entfallen auf den Gebäude- und Wohnbereich. Die Bundesregierung hat darauf mit der Ausarbeitung einer neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) reagiert.

Die Politik der Bundesregierung

Mit der neuen EnEV (Energieeinsparverordnung bzw. Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Ausstoß von CO2 bis 2020 um 40% zu verringern.


EnEV - Energieeinsparverordnung

Die EnEV ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Sie stellt genaue Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten, enthält aber auch Bedingungen, die sich an den Wohnungsbestand richten. Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst.


  • Regelungen beim Neubau

Beim Neubau muss der Bauherr genau darauf achten, dass mit der Bauweise der von der Bundesregierung festgelegte Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser eingehalten wird. (Dies wird mit einem erhöhten baulichen Wärmeschutz und einer effizienten Anlagentechnik erfüllt.)

  • Regelungen für den Gebäudebestand

Die EnEV bezieht sich auch auf den Gebäudebestand: Es gelten besondere Anforderungen und Nachrüstpflichten. Wenn ein Gebäude (bzw. Teile dessen) modernisiert wird, dürfen die neuen Bauteile die energetische Qualität des Hauses nicht verschlechtern. Dabei muss jedoch nicht jedes Bauteil auf seine Energieeffizienz hin überprüft werden; eine gewisse Energieeffizienz ist sichergestellt, wenn das Gebäude den Jahresprimärenergiebedarf eines damit zu vergleichenden Neubaus bis maximal 40 Prozent überschreitet.

  • Nachrüstpflichten

Die Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude betreffen besonders die Heizanlagen. So müssen Heizkessel, bei denen flüssige oder gasförmige Brennstoffe zum Einsatz kommen und / oder die vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut bzw. aufgestellt worden sind, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb genommen werden.

  • Modernisierung empfohlen

Die EnEV verpflichtet keinen Hausbesitzer zu grundlegenden Modernisierungen, doch vor allem bei älteren Gebäuden sind Modernisierungsmaßnahmen oft zu empfehlen. Die Investitionen wirken sich sowohl positiv auf den Energieverbrauch als auch auf die Energiekosten aus.

  • Energieausweis

Die schrittweise Einführung eines so genannten Energieausweises ist ein wichtiger Bestandteil der EnEV. In diesem Ausweis werden alle Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die energetische Qualität eines Hauses zulassen.

  • Der Energieausweis ist einerseits eine Bestandsaufnahme, wodurch interessierte Mieter und Käufer schon vor der ersten Jahresabrechnung erfahren, ob eher mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen ist.
  • Andererseits werden Modernisierungsempfehlungen notiert - wichtige Informationen für Immobilienbesitzer, um die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.


Die komplette Energieeinsparverordnung kann man beim Bundesministerium der Justiz nachlesen.


     

 

 

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