| Scheidung - Strukturreform des Versorgungsausgleiches | ||
Scheidung - Strukturreform des Versorgungsausgleiches
Zum 01.09.2009 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit.
Zum 01.09.2009 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, mit dem alle Regelungen zum Versorgungsausgleich in einem Gesetz, dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) zusammengefasst wurden.
Was ändert sich zu heute?
Die Reform soll eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleisten, indem die Anrechte künftig grundsätzlich systemintern (nicht mehr über die Gesetzliche Rentenversicherung) und bereits zum Zeitpunkt der Scheidung (nicht mehr erst zum Rentenbeginn) geteilt werden.
Im Scheidungsfall wird jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung über den Versorgungsausgleich geteilt. Eine Versicherung wird somit immer beim Versicherer geteilt.
Damit soll die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht im Versorgungssystem der ausgleichspflichtigen Person erwerben und gleichberechtigt an dessen Chancen und Risiken teilnehmen.
In der betrieblichen Altersversorgung erhält der Ausgleichsberechtigte die versorgungsrechtliche Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers.
Nähere Informationen der SV SparkassenVersicherung:
SV Info zur Teilungsordnung bei Lebensversicherungen (.pdf 55KB)

