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Die erste Rente für Selbstständige, die der Staat satt fördert. Die SV BasisRente.

 
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Wenn es um die Frage einer gesicherten Altersversorgung geht, haben Selbstständige und Freiberufler einen besonderen Kapitalbedarf. Schließlich müssen sie für ihr Alter finanziell selbst vorsorgen. Die staatlich unterstützte Rentenbildung mit der Riester-Förderung bzw. der betrieblichen Altersversorgung steht Selbstständigen und Freiberuflern nicht zur Verfügung.

Aber auch Selbstständige und Freiberufler werden bei ihrer privaten Rentenbildung mit einem ausgesprochen interessanten Modell – vom Staat gefördert – unterstützt: der SV BasisRente.

Ledige Selbstständige und Freiberufler können mit der SV BasisRente pro Jahr bis zu 20.000 Euro steuerbegünstigt in ihre private Altersversorgung einzahlen. Verheiratete können sogar bis zu 40.000 Euro pro Jahr steuerbegünstigt absetzen (jeweils abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum jeweiligen Versorgungswerk).



Der besondere Vorteil:

Der Staat erkennt jeden eingezahlten Euro als abzugsfähige Sonderausgaben an. Und das in einer ausgesprochen attraktiven Größenordnung. Für das Jahr 2007 werden 64% als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt.

Und es kommt noch besser, denn in jedem weiteren Jahr kommen 2% dazu. Das heißt konkret: Alle im Jahr 2008 eingezahlten Beiträge werden mit 66% steuerlich begünstigt. Die Beiträge in 2009 mit 68%. 2010 sind es 70% und so weiter – bis ins Jahr 2025, ab dann können Sie 100% Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen. Die Höhe der Ersparnis ist immer abhängig vom individuellen Steuersatz.

Ein weiteres Plus:

Im Falle einer möglichen Insolvenz bleibt ihr gesamtes – in der SV BasisRente angespartes Vermögen – unangetastet.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die einzige staatliche Förderung für Selbstständige und Freiberufler
  • Ledige können bis zu 20.000 Euro pro Jahr geltend machen, Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr
  • 64% (in 2007) bis 100% (ab 2025) der Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar
  • Flexible Beitragszahlung möglich
  • Wahl zwischen verschiedenen Produktvarianten – je nach Risikoneigung
  • Sonstige Sonderausgaben bleiben in vollem Umfang erhalten
  • Auszahlung einer monatlichen Rente auf Lebenszeit
  • Rentenhöhe steigt durch Überschussbeteiligung
  • Geschütztes Vermögen im Falle einer Insolvenz
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