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Betriebshaftpflicht

 

Betriebshaftpflicht

 

Bitte wählen Sie aus:

Baubetrieb Handwerks- und Handelsbetriebe Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe
 

Betriebshaftpflicht für Baubetriebe

Wann ist diese Versicherung für mich interessant?

  • Als Inhaber eines Baubetriebes. Zum Beispiel: Hoch- und Tiefbaubetriebe, Straßenbau- und Asphaltierungsbetriebe, Betriebe für Baumaschinenvermietung.
  • Als Inhaber eines Betriebes sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Betriebsangehörigen andere zu Schaden kommen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen schützen.

Welche Vorteile bietet mir diese Versicherung?

Sie erhalten eine umfassende Haftungsfreistellung für Ihren Betrieb. Dabei übernehmen wir für Sie die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Zahlung der Entschädigung. Sie schützen sich vor Vermögensverlusten, die nicht kalkulierbar sind, und die die Existenz Ihres Betriebes bedrohen können.

Den Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Darüberhinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Dadurch entfallen Rückstellungen für Schadenersatzansprüche.

Was ist versichert?

Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Sie als Betriebsinhaber, das Unternehmen oder die Betriebsangehörigen wegen Schäden, die anderen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten zugefügt werden.

Versichert sind beispielsweise Haftpflichtansprüche aufgrund von:

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle
  • Schäden durch mangelhafte Betriebseinrichtungen und Maschinen (z.B. unsachgemäß befestigtes Gerüst)
  • Schäden, die dritten Personen oder Passanten durch Ihr Betriebspersonal zugefügt werden
  • Arbeitsunfällen, bei denen der Sozialversicherungsträger Regreßansprüche gegen den Betrieb erheben kann (beispielsweise wegen Nichtbeachten der Unfallverhütungsvorschriften)

Eingeschlossen bzw. mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus:

  • Ihrer Tätigkeit als Generalunternehmer
  • Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen
  • dem Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • der Beauftragung von Subunternehmern
  • Sachschäden an einem Grundstück bzw. Gebäude, die verursacht wurden durch Senkungen eines Grundstücks, Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschungen. Dabei darf es sich nicht um das Baugrundstück selbst handeln
  • nicht versicherungspflichtige Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Was erhalte ich im Schadenfall?

Im Schadenfall stellen wir Ihren Betrieb von Schadenersatzansprüchen frei.

Dazu gehört, dass wir für Sie:

  • die Haftungsfrage prüfen
  • berechtigte Ansprüche der Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen befriedigen
  • unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abwehren (auch im Falle eines Rechtsstreites)

Wie kann ich die Betriebshaftpflicht für Baubetriebe sinnvoll ergänzen?

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Gebäudeversicherung

Gebündelte Geschäftsversicherung (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm)

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Rund um den Betrieb)

Maschinen-Versicherung

Transportversicherung

Unsere Fachberater erstellen eine individuelle Risikoanalyse für Ihren Betrieb und arbeiten Ihnen gerne ein umfassendes Sicherheitskonzept aus.

 

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Betriebshaftpflicht für Handwerks- und Handelsbetriebe

Wann ist diese Versicherung für mich interessant?

Als Inhaber eines Handwerks- oder Handelsbetriebes. Zum Beispiel: Installateure, Dachdecker, Boden- und Fliesenleger, Zimmereibetriebe, Maler, Speditionsbetriebe, Schlossereien, Klempnereien, Betriebe der Holzbearbeitung, Raumausstatter, Betriebe der Textilherstellung und Betriebe des Nahrungs- und Genußmittelhandwerks.

Als Inhaber eines Betriebes sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Betriebsangehörigen andere zu Schaden kommen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen schützen.

Welche Vorteile bietet mir diese Versicherung?

Sie erhalten eine umfassende Haftungsfreistellung für Ihren Betrieb. Dabei übernehmen wir für Sie die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Zahlung der Entschädigung.

Sie schützen sich vor Vermögensverlusten, die nicht kalkulierbar sind, und die die Existenz Ihres Betriebes bedrohen können. Den Beitrag zur Betriebs-Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Darüberhinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Dadurch entfallen Rückstellungen für Schadenersatzansprüche.

Was ist versichert?

Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Sie als Betriebsinhaber, das Unternehmen oder die Betriebsangehörigen wegen Schäden, die anderen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten zugefügt werden. Beispielsweise Haftpflichtansprüche wegen:

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für betriebliche Grundstücke und Gebäude
  • Schäden durch mangelhafte Betriebseinrichtungen (z.B. Vitrinen, Regale, Displays)
  • Schäden, die Kunden, Lieferanten oder anderen Personen durch Ihr Betriebspersonal zugefügt werden
  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Waren und Produkte
  • Arbeitsunfällen, bei denen der Sozialversicherungsträger Regreßansprüche gegen den Betrieb erheben kann

Eingeschlossen bzw. mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus:

  • Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, sowie die Kosten für die Schadenbeseitigung (Mängelbeseitigungsnebenkosten)

  • Tätigkeitsschäden einschließlich Be- und Entladeschäden und Leitungsschäden
  • Schweiß- und Lötschäden
  • selbstfahrende und stationäre Arbeitsmaschinen
  • Allmählichkeits- und Abwässerschäden
  • Haftpflichtansprüche, wenn durch Ihren Betrieb ein Brand oder eine Explosion verursacht wird, bei der fremde Sachen beschädigt werden. Beispiel: Ein Brand in Ihrem Betrieb greift auf die Geschäftsräume einer benachbarten Firma über. Dabei können auch Sachschäden an Gebäuden oder Räumen, die Sie selbst gemietet, gepachtet oder geliehen haben, mitversichert werden.

  • Umweltschaden-Regreßrisiko, sofern Sie Anlagen zur Lagerung umweltgefährlicher Stoffe herstellen, liefern, montieren oder warten.

Was erhalte ich im Schadenfall?

Im Schadenfall stellen wir Ihren Betrieb von Schadenersatzansprüchen frei. Dazu gehört, daß wir für Sie:

  • die Haftungsfrage prüfen
  • berechtigte Ansprüche der Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen befriedigen
  • unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abwehren (auch im Falle eines Rechtsstreites)

Wie kann ich diese Versicherung sinnvoll ergänzen?

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Gebäudeversicherung

Gebündelte Geschäftsversicherung (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm)

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Rund um den Betrieb)

Maschinen-Versicherung

Transportversicherung

Unsere Fachberater erstellen eine individuelle Risikoanalyse für Ihren Betrieb und arbeiten Ihnen gerne ein umfassendes Sicherheitskonzept aus.

 

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Betriebshaftpflicht für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe

Wann ist diese Versicherung für mich interessant?

Als Gastronom und Hotelier. Zum Beispiel auch für: Eisdielen, Bars, Cafés, Teestuben, Fremdenheime und -pensionen, Automatenrestaurants und Kantinen als gewerbliche Unternehmen. Als Gastronom und Hotelier sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihres Personals andere zu Schaden kommen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich daher vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen schützen.

Welche Vorteile bietet mir diese Versicherung?

Sie erhalten eine umfassende Haftungsfreistellung. Dabei übernehmen wir für Sie die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Zahlung der Entschädigung. Sie schützen sich vor Vermögensverlusten, die nicht kalkulierbar sind, und die Ihre Existenz bedrohen können. Den Beitrag zur Betriebs-Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.

Was ist versichert?

Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Sie als Gastronom und Hotelier und Ihr Personal wegen Schäden, die anderen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten zugefügt werden. Beispielsweise Haftpflichtansprüche wegen:

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für Ihr betriebliches Grundstück und Gebäude, insbesondere der Gasträume und Fremdenzimmer
  • Schäden durch mangelhafte Betriebseinrichtungen, z.B. auch im Sport- und Vergnügungsbereich
  • Schäden, die Gästen oder anderen Personen durch Ihr Personal zugefügt werden, oder durch den Genuß von Speisen und Getränken
  • Verwahrungsrisiko für die mitgebrachten Sachen und die Garderobenstücke Ihrer Gäste
  • Schäden an Kraftfahrzeugen (auch Reisegepäck) der Gäste, die in Ihren Gastgaragen oder Einstellplätzen stehen

Was erhalte ich im Schadenfall?

Im Schadenfall stellen wir Sie, Ihre mittätigen Angehörigen sowie Ihr Service-, Reinigungs-, Küchen- und sonstiges Personal von Schadenersatzansprüchen frei. Dazu gehört, daß wir für Sie:

  • die Haftungsfrage prüfen
  • berechtigte Ansprüche der Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen befriedigen
  • unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abwehren (auch im Falle eines Rechtsstreites)

Was kann ich zusätzlich absichern?

  • Haftpflichtrisiken bei der Vermietung von Fremdenzimmer
  • Haftpflichtrisiken bei der Vermietung von Kegel- und Bowlingbahnen
  • Haftpflichtrisiken bei der Vermietung von Veranstaltungssälen, Tanz- und Restaurationszelten
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Räumen an Betriebsfremde
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde (auch mit Vermietung)

Wie kann ich die Betriebshaftpflichtversicherung für Gaststätten- und Beherbungsbetriebe ergänzen?

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Gebäudeversicherung

Gebündelte Geschäftsversicherung (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm)

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Rund um den Betrieb)

Maschinen-Versicherung

Transportversicherung

Unsere Fachberater erstellen eine individuelle Risikoanalyse für Ihren Betrieb und arbeiten Ihnen gerne ein umfassendes Sicherheitskonzept aus.

 

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