Betriebsunterbrechung |
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Wann ist diese Versicherung für mich interessant?
Als Inhaber oder Geschäftsführer eines Handelsbetriebes oder eines gewerblichen Betriebes. Die
Absicherung Ihrer Sachsubstanzen, wie beispielsweise der Einrichtung, Waren und Vorräte, ist für
Sie selbstverständlich.
Aber wie sieht es mit den finanziellen Folgeschäden aus, wenn eine Betriebsunterbrechung oder
eine längere Betriebsstillegung hinzukommen?
Gerade diese Schäden stellen eine existenzbedrohende Gefährdung Ihres Betriebes dar. Es ist
daher für Sie unerläßlich, die finanziellen Folgen eines Betriebsstillstandes nach einem
Sachschaden abzusichern. Die Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung als Zusatz zur Gebündelten
Geschäftsversicherung (bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR für Betriebseinrichtung und
Vorräte).
Welche Vorteile bietet mir diese Versicherung?
Sie sind vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch einen Feuer-,
Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- oder Sturmschaden umfassend geschützt. Neben dem entgangenen
Gewinn ersetzen wir Ihnen auch die fortlaufenden Kosten, insbesondere Personalkosten und
Provisionen, Aufwendungen für Betriebs- und Hilfsstoffe zur Betriebserhaltung, Mieten und Pachten,
Grundgebühren für Strom und die notwendige Energieversorgung, Zinsen, Verbindlichkeiten und
Steuern.
Die Liquidität Ihres Betriebes bleibt erhalten und es ist sichergestellt, daß Ihre
Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten erfüllt werden können. Die Zeit bis zur
Wiederherstellung der vollen Betriebs- und Umsatzleistung kann überbrückt werden, ohne daß Sie die
eigene Substanz (Eigenkapital) angreifen müssen. Den Beitrag zur
Betriebsunterbrechungs-Versicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
Darüberhinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Dadurch
entfallen Rückstellungen für die Folgekosten eines Betriebsstillstandes.
Was ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind die finanziellen Folgeschäden einer Betriebsunterbrechung versichert,
die verursacht wurden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall und Absturz von Flugkörpern
- Einbruchdiebstahl einschließlich Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm
Was erhalte ich im Schadenfall?
Bei einem Betriebsstillstand infolge eines versicherten Schadens leisten wir insbesondere Ersatz für:
- Den entgangenen Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten bzw. gehandelten Waren und Dienstleistungen und die fortlaufenden Kosten Ihres Betriebes
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Aufwendungen zur Schadenminderung, um die Unterbrechungszeit möglichst kurz zu halten. Beispiele: Zusatzschichten, Einrichtung eines behelfsmäßigen Notbetriebes
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Ersetzt wird der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten innerhalb einer Zeitspanne von 12 Monaten ab dem Eintritt des Sachschadens. Eine Verlängerung dieser Haftzeit auf 18 oder 24 Monate ist nach Bedarf möglich
Wie kann ich die Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll ergänzen?
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflicht-Versicherung
Unsere Fachberater erstellen eine individuelle Risikoanalyse für Ihren Betrieb und arbeiten Ihnen gerne ein umfassendes Sicherheitskonzept aus.