Geschäftsführer tragen viel Verantwortung. Auch und vor allem für die eigene
Altersversorgung.
Sie als Unternehmer und Selbstständiger erhalten in der Regel vom Staat keinerlei
Altersversorgung, da Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel von der
Sozialversicherungspflicht befreit sind.
Eventuell bestehende Ansprüche an der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Verhältnis zu Ihren Bezügen gering. Denn die Leistungen basieren lediglich aus Gehaltsteilen, die auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt sind. Ihre notwendige Versorgung für das Alter sowie bei Berufsunfähigkeit und die Absicherung Ihrer Familie müssten Sie somit aus dem versteuerten Einkommen abdecken.
Fazit: Egal, ob Sie weiter in die gesetzliche Rente einzahlen oder die Chance nutzen, Ihre Rente
komplett in die eigenen Hände zu nehmen, Sie müssen sich um Ihre Altersversorgung selbst kümmern.
Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung der SV SparkassenVersicherung ist für Sie die
optimale Lösung.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie ein besonderes Privileg: Ihr Unternehmen kann per Gesellschafterbeschluss Ihre Altersversorgung übernehmen; inklusive Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz. Dadurch können Sie sich in einem angemessenen Rahmen eine maßgeschneiderte Versorgung sichern. Die Zauberformel dafür heißt Kombination aus
Funktionsweise
Ihre GmbH schließt zu Ihren Gunsten eine SV Direktversicherung ab. Als
Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH gelten Sie dabei ebenfalls als Arbeitnehmer und können
deshalb die Steuervorteile des Staates für Ihre eigene Altersversorgung nutzen. Und das geht so:
Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlicher Arbeitslohn und damit Betriebsausgaben.
Sie mindern den Gewinn und führen somit zu Ersparnissen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Die Beiträge zur SV Direktversicherung sind aus Sicht des Arbeitnehmers bis zu einem Betrag von 4 %
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Zusätzlich können noch
1.800 EUR steuerfrei gezahlt werden, wenn keine pauschalbesteuerte bAV gem. §40b EStG vorliegt.
In der Regel reicht eine SV Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung jedoch
nicht aus. Ihre GmbH kann Ihnen daher zusätzlich eine SV Direktzusage geben. Ihre GmbH
verpflichtet sich dabei schriftlich, an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen genau festgelegte Leistungen
zu erbringen. Und nachdem es im Unterschied zur SV Direktversicherung bei der SV Direktzusage keine
direkte Beitragsbegrenzung gibt, können Sie Ihre Versorgung flexibel gestalten, eben als
optimale Lösung. Für diese Zusage können gewinnmindernde Rückstellungen gebildet werden.
Liquiditätssteigerung
Bei einer GmbH sind das ca. 30% Steuerersparnis auf die gebildeten Rückstellungen. Und Steuern,
die nicht gezahlt werden müssen, bedeuten gewonnene Liquidität.
Insolvenzschutz
Was bei der SV Direktversicherung über das unwiderrufliche Bezugsrecht gestaltet werden
kann, findet bei der Rückdeckungsversicherung über die Verpfändung der Leistung statt. Im Ergebnis
bedeutet das für Sie, dass Sie im Falle der Insolvenz der GmbH auf jeden Fall auf der sicheren
Seite stehen.
So bekommen Sie die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
Die wirklich passenden Lösungen liegen im Detail. Steuerliche Fragen sind dabei genauso zu
berücksichtigen wie vertragliche und juristische Notwendigkeiten. Die SV SparkassenVersicherung ist
in all diesen Fragen für Sie ein kompetenter Ansprechpartner. Von der Beratung über die
Ausarbeitung des besten Angebotes bis hin zur Vertragsgestaltung.
Ganz in Ihrer Nähe finden Sie den Berater der SV SparkassenVersicherung.
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