Der Grenzgänger hat folgende Wahlmöglichkeiten, sich zu versichern:
- Gesetzliche deutsche Krankenkasse
- Private deutsche Krankenversicherung
- Gesetzlich anerkannte Schweizer Krankenversicherung
- Grenzgänger Modell Mondial
a) Gesetzliche deutsche Krankenkasse
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Einkommensabhängige Beitragszahlung für Regelleistungen der gesetzlichen deutschen Krankenkassen. Der Höchstbetrag für Grenzgänger liegt seit dem 01.01.2011 bei 657,12 Euro monatlich.
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b) Private deutsche Krankenversicherung
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Einkommensunabhängige Beitragszahlung. Sie bestimmen selbst den Beitrag durch Ihre Wahl der Tarife bzw. Leistungen. Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Alter und Geschlecht. Der Abschluß der Pflegeversicherung ist Pflicht. |
c) Gesetzlich anerkannte Schweizer Krankenversicherung - EUROLINE
( nach KVG = Krankenversicherungsgesetz Schweiz )
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Prämienhöhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aber unterschiedlich je nach Schweizer Krankenkasse. Es ist keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich. Eine Grundversorgung bei Behandlung in der Schweiz nach Schweizer Sozialrecht und in Deutschland nach deutschem Recht. Nur geringe Leistungen im Pflegefall. Produktvergleich zwischen dem Grenzgänger-Modell Mondial und dem gesetzlichen Tarif EUROLINE: |
d) Grenzgänger Modell Mondial
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Das ist die Kombination zwischen der Schweizer Krankenkasse Sympany und einer privaten deutschen Krankenkasse. Mit dieser, speziell für den Grenzgänger und seine Familienangehörigen entwickelten Kombination, haben Sie folgende Vorteile :
Beiträge Tarif Mondial ohne Zusatzversicherung |
Grundsätzlich gilt :
Einen Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es nicht.
Krankenversicherung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Alle Mitglieder der Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, muß sich innerhalb von drei Monaten versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind einer Krankenversicherung anschließen müssen. Der Versicherte kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muß ihn unabhängig von seinem Alter und seinem Gesundheitszustand akzeptieren, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.
Die soziale Krankenversicherung gewährt Leistungen bei :
- Krankheit
Darunter wird die Beeinträchtigung der physischen oder geistigen Gesundheit verstanden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und die eine Untersuchung oder eine medizinische Behandlung verlangt oder eine Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt. - Mutterschaft
Dazu gehören die Schwangerschaftskontrolle und die Entbindung, wie auch die anschließende Erholungszeit für die Mutter. - Unfall
( wenn nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt ): Unter diesen Begriff fällt die plötzliche und ungewollt verursachte Schädigung, die dem Körper durch eine außergewöhnliches, äußeres Ereignis zugeführt wird, das die physische oder mentale Gesundheit beeinträchtigt. - Selbstbeteiligung ( Franchise )
Es sind verschiedene Franchise wählbar : 300,- sFr., 500,- sFr., 1000,- sFr., 1.500 sFr., und 2.000,- sFr. Dies ändert die Kostenbeteiligung des Versicherten, jedoch nicht die Deckung der Behandlungskosten. Je höher die Franchise ist, desto niedriger ist die Prämie, die verlangt wird. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, werden die Kosten zu 90% ersetzt, bis eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% max. 700 sFr. pro Kalenderjahr erreicht ist. - Kinder
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% bis max. 350 sFr. pro Kalenderjahr.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit Sie die für sich günstigste Lösung und die günstigste Krankenkasse finden können.
Kunzelmann & Behrens GbR
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Gerne auch nach Vereinbarung.


