Zeltversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden?
- Zelte aller Art
- Mobiliar
- Bühne
- Tische, Bänke, Stühle
- Fußboden
- Zapfanlagen
- Kühlschränke
- Friteusen
- Grillgeräte
- Licht- und Beschallungsanlagen
Was versichern wir nicht?
- Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren:
- Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
- mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
- höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm
Wo gilt die Versicherung?
- Geltungsbereich ist Deutschland
Was kostet die Versicherung?
- Der Beitrag berechnet sich nach dem Wert des Zeltes.
| bei einem Jahresvertrag |
4,00 % |
| bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen | 0,36 % |
| sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird | 0,27 % |
Mindestbeitrag je Vertrag |
75 EUR |
jeweils zuzüglich 19% Versicherungssteuer