Zeltversicherung

Zeltversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?

  • Zelte aller Art
  • Mobiliar

    - Bühne
    - Tische, Bänke, Stühle
    - Fußboden
    - Zapfanlagen
    - Kühlschränke
    - Friteusen
    - Grillgeräte
    - Licht- und Beschallungsanlagen

 

 

Was versichern wir nicht?

  • Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.

 

 

Welche Schadenfälle sind versichert?

Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren:
 

  • Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
  • höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm

 

 

Wo gilt die Versicherung?

  • Geltungsbereich ist Deutschland

 

 

Was kostet die Versicherung?

  • Der Beitrag berechnet sich nach dem Wert des Zeltes.
     
bei einem Jahresvertrag
 
4,00 %

bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,36 %
sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird 0,27 %

Mindestbeitrag je Vertrag

75 EUR


jeweils zuzüglich 19% Versicherungssteuer
 

Rahmenverträge und Informationen

Hier stehen Ihnen die Anträge, Bedingungen, Schadenanzeigen sowie der Angebots-Rechner als Download zur Verfügung.