Vereinshaftpflichtversicherung
Warum braucht ein Verein eine Haftpflichtversicherung?
- Die gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird sozusagen per Vertrag auf die Versicherung übertragen.
Was sind die Leistungen der Haftpflichtversicherung?
- Prüfung der Haftpflichtfrage
Der Versicherer prüft, ob die an den Verein gestellten Ansprüche zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. - Ablehnung unberechtigter Ansprüche
Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab, auch vor Gericht. - Zahlung gerechtfertigter Ansprüche
Was umfasst die Vereinshaftpflichtversicherung?
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
- Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten sowie Sternmärsche
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von bis zu dreitägigen, vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind
- Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder
Welche Versicherungssummen gibt es in der Haftpflichtversicherung?
| 5.000.000 EUR | für Personen- und/oder Sachschäden |
| 100.000 EUR | für Vermögensschäden |
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.