Musikinstrumentenversicherung

Musikinstrumentenversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?

  • Musikinstrumente aller Art
  • Futterale, Etuis, Kästen etc.
  • Noten, Notenständer
  • Beschallungs- und Verstärkeranlagen

 

 

Was versichern wir nicht?

  • Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
  • Plattenspieler
  • sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte

 

 

Welche Schadenfälle sind versichert?

ALLGEFAHREN - Deckung

d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch

  • Transport, Transportmittelunfall
  • Diebstahl, Abhandenkommen
  • Veruntreuung, Unterschlagung
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Vertauschen, Liegenlassen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser und elementare Ereignisse

 

 

Für welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein?

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und den von ihm beauftragten Personen
  • Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
  • Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
  • mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
  • gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
  • Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden

 

 

Wo gilt die Versicherung?

  • weltweit

 

 

Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert?

  • Für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen „Nachtzeitklausel“ Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist.

 

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Die Versicherungssumme muss mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments entsprechen (siehe Entwertungstabelle).
  • Ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht

    -> Unterversicherung!!

 

 

Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen?

Wir ersetzen:

  • bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
  • bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme


Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt.
 

Dies gilt nicht bei Schäden durch

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • höhere Gewalt

 

 

Was kostet die Versicherung?

Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag

  •    bis 15.000 EUR
= 0,9%, mindestens  15,00 EUR
  • über 15.000 EUR
= 0,7%, mindestens 135,00 EUR


zuzüglich 19% Versicherungssteuer


Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen!

Rahmenverträge und Informationen

Hier stehen Ihnen die Anträge, Bedingungen, Schadenanzeigen sowie der Angebots-Rechner als Download zur Verfügung.