Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Welche Versicherungsleistungen bietet der Rahmenvertrag?
- Dienstreise-Kaskoversicherung
- Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)
Wann besteht Versicherungsschutz?
- während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:
- Fahrten zu und von Proben
- Fahrten zu und von Versammlungen
- Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten
- Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
- weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein. Es sind z.B. auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.
Welche Deckungskonzepte werden angeboten?
- Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Kategorie ist die Art der Zulassung des Fahrzeugs
1) Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge
2) Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5t Nutzlast,
Wohnmobile und PKW- Anhänger, solange diese mit dem Zugfahrzeug verbunden
sind.
Welche Schäden sind versichert?
- Teilkasko
- Brand, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde
Personen
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Vollkasko
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Wie läuft die Schadenregulierung ab?
- Dienstreisekasko
- Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband an die
SparkassenVersicherung eingereicht werden.
- Der Geschädigte (Fahrzeughalter) sollte parallel dazu telefonisch Kontakt zur
SparkassenVersicherung aufnehmen.
- Die Entscheidung, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, liegt beim Versicherer
- Die Kosten für ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht ersetzt
- Kaskoschäden werden direkt von der SparkassenVersicherung reguliert, d.h. der
Kaskoschaden muss bei einer eventuell bestehenden eigenen Kaskoversicherung
nicht gemeldet werden
- KH-SFR-Versicherung
- Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband an die
SparkassenVersicherung eingereicht werden.
- Der Schaden muss der eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
Diese reguliert den Schaden mit dem Anspruchsteller!
- Im Anschluss an die Regulierung durch den eigenen Kfz- Haftpflicht-Versicherer muss
der Kfz-Halter eine Bescheinigung bei seinem Kfz- Haftpflichtversicherer anfordern,
die folgende Daten enthalten muss :
-> Höhe der Schadenaufwendungen
-> Höhe des Rückstufungsschadens (Hochrechnung)
- Diese Bescheinigung wird bei der SparkassenVersicherung eingereicht. Der
Kfz-Halter bekommt den Rückstufungsschaden ersetzt. Der Rückstufungsschaden
ist hochgerechnet der Betrag, welcher voraussichtlich mehr aufgewendet werden
muss, bis wieder die SFR-Stufe vor dem Unfall erreicht wird.
Was kostet die Dienstreise-Kaskoversicherung?
- Grundbeitrag je Verein
| Kombination | Jahresbeitrag inklusive Versicherungssteuer |
| 1) | 255,54 EUR |
| 2) | 409,27 EUR |
| Zusatzbeitrag je Mitglied | 2,48 EUR |
- Selbstbeteiligung je Schadenfall
| Vollkaskoschäden: | 300,00 EUR |
| Teilkaskoschäden: | 150,00 EUR |