Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

Welche Versicherungsleistungen bietet der Rahmenvertrag?

  • Dienstreise-Kaskoversicherung
  • Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)

 

 

Wann besteht Versicherungsschutz?

  • während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:

    - Fahrten zu und von Proben
    - Fahrten zu und von Versammlungen
    - Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten
    - Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
     
  • weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein. Es sind z.B. auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.

 

 

Welche Deckungskonzepte werden angeboten?

  • Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Kategorie ist die Art der Zulassung des Fahrzeugs

 

   1) Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge

   2) Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5t Nutzlast,
       Wohnmobile und PKW- Anhänger, solange diese mit dem Zugfahrzeug verbunden
       sind.

 

 

Welche Schäden sind versichert?

  • Teilkasko

    - Brand, Explosion
    - Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde
      Personen
    - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    - Zusammenstoß mit Haarwild
     
  • Vollkasko

    - Unfall
    - Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

 

 

Wie läuft die Schadenregulierung ab?

  • Dienstreisekasko

    - Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband an die
      SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    - Der Geschädigte (Fahrzeughalter) sollte parallel dazu telefonisch Kontakt zur
      SparkassenVersicherung aufnehmen.
    - Die Entscheidung, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, liegt beim Versicherer
    - Die Kosten für ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht ersetzt
    - Kaskoschäden werden direkt von der SparkassenVersicherung reguliert, d.h. der
      Kaskoschaden muss bei einer eventuell bestehenden eigenen Kaskoversicherung
      nicht gemeldet werden
     
  • KH-SFR-Versicherung

    - Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband an die
      SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    - Der Schaden muss der eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
      Diese reguliert den Schaden mit dem Anspruchsteller!

    - Im Anschluss an die Regulierung durch den eigenen Kfz- Haftpflicht-Versicherer muss
      der Kfz-Halter eine Bescheinigung bei seinem Kfz- Haftpflichtversicherer anfordern,
      die folgende Daten enthalten muss :

      -> Höhe der Schadenaufwendungen
      -> Höhe des Rückstufungsschadens (Hochrechnung)


    - Diese Bescheinigung wird bei der SparkassenVersicherung eingereicht. Der
      Kfz-Halter bekommt den Rückstufungsschaden ersetzt. Der Rückstufungsschaden
      ist hochgerechnet der Betrag, welcher voraussichtlich mehr aufgewendet werden
      muss, bis wieder die SFR-Stufe vor dem Unfall erreicht wird.

 

 

Was kostet die Dienstreise-Kaskoversicherung?

  • Grundbeitrag je Verein
     
  • Kombination Jahresbeitrag inklusive Versicherungssteuer
              1) 255,54 EUR
              2) 409,27 EUR
    Zusatzbeitrag je Mitglied 2,48 EUR

 

  • Selbstbeteiligung je Schadenfall

  • Vollkaskoschäden: 300,00 EUR
    Teilkaskoschäden: 150,00 EUR

 

 

Rahmenverträge und Informationen

Hier stehen Ihnen die Anträge, Bedingungen, Schadenanzeigen sowie der Angebots-Rechner als Download zur Verfügung.