Ausschlusskriterien sollen Nachhaltigkeitsrisiken reduzieren und potenzielle finanzielle Verluste begrenzen. Durch sie wird sichergestellt, dass keine nicht-nachhaltigen Unternehmen in unserem Portfolio enthalten sind.
Für die Umsetzung unserer Ausschlussstrategie kooperieren wir mit ISS ESG. Verstoßen Unternehmen gegen unsere Ausschlusskriterien, werden diese kurzfristig veräußert.
Ethische Ausschlusskriterien:
Keine Investitionen in Unternehmen mit Beteiligung an kontroversen Waffen(-systemen). Dazu zählen unter anderem Landminen, ABC-Waffen, Phosphorbomben, Streumunition und Uran-Munition.
Keine Investitionen in Unternehmen, die gegen die Prinzipien des United Nations Global Compact verstoßen. Dazu zählen unter anderem Menschenrechtsverletzungen, Verletzung von Arbeitsrechten (zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Verletzung von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), kontroverses Umweltverhalten und Korruption.
Keine Investitionen in Agrarrohstoffe. Wir spekulieren nicht mit Nahrungsmitteln.
Klimabezogene Ausschlusskriterien:
Sektor "Kohlebergbau"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 20 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen
Keine Investitionen in Unternehmen, die an dem Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind
Sektor "Versorger"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 20 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen und die sich bisher zu keiner beziehungsweise keiner ausreichenden Treibhausgasreduktion verpflichtet haben
Keine Investitionen in Unternehmen, die an dem Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und die sich bisher zu keiner beziehungsweise keiner ausreichenden Treibhausgasreduktion verpflichtet haben
Sektor "Öl und Gas"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 5 Prozent aus der Ausbeutung von Ölsanden stammen
Keine Investitionen in Unternehmen, die Umsätze aus der Öl-/Gas-Förderung in der Arktis generieren
Langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen
Die Umsatzschwellen für Unternehmen aus der Kohleindustrie werden in den kommenden Jahren planmäßig gesenkt. In den entwickelten Volkswirtschaften soll zur Erreichung der Klimaziele ab 2030 weder thermische Kohle gefördert noch verbrannt werden. Unter Berücksichtigung von Aspekten eines gerechten Übergangs ("Just transition") wird für Unternehmen im Rest der Welt ein Ausstieg bis zum Jahr 2040 vorgesehen.
Auch die Investitionen in Ölsande werden in den nächsten Jahren planmäßig abgebaut. Der Ausstieg soll hier bis zu den Jahren 2026 (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 2030 (weltweit) erfolgen.
Neuzeichnungen von Fonds
Über Fonds investiert die SV in fremdgemanagte Anlagen in den Bereichen Infrastruktur und Private Equity. Es erfolgt keine Neuzeichnung von Fonds, die direkt in neue Öl-/Gas-Förderprojekte (Upstream) investieren. Investitionen in die Verteilinfrastruktur von Öl und Gas (Midstream) sowie die Nutzung (Downstream) sind nur unter Auflagen möglich. Auch werden Fonds von einer Neuzeichnung ausgeschlossen, die in neue Projekte im Bereich der thermischen Kohle sowie die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis investieren.