Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Als Unfälle gelten auch Zerrungen und Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken, Sehnen oder Menisken sowie Leisten-, Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, die durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.
Ebenso als Unfall zählen:
Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase und Dämpfe
Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
Im Anschluss an einen Unfall eintretende psychische Erkrankungen
Bewusstseinsstörungen, wie bspw. Herzinfarkt oder Schlaganfall, die einen Unfall auslösen
Tauchtypische Krankheiten, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
Gesundheitsschäden infolge der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Was ist ein Invaliditätsgrad?
Wenn Sie durch einen Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, besteht eine Invalidität. Die SV ermittelt den sogenannten Invaliditätsgrad nach der vereinbarten Gliedertaxe (siehe Grafik).
Wann wird die Invaliditäts-Kapitalleistung gezahlt?
Grundsätzlich: Sie erhalten die Kapitalleistung, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall voraussichtlich länger als 3 Jahre beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 24 Monate nach dem Unfall eingetreten und innerhalb 36 Monate nach dem Unfall von einem Arzt festgestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
Erkennen wir Ihren Anspruch an, leisten wir innerhalb zwei Wochen.
Sind die Geldzahlungen aus der Unfallversicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?
Nein, Sie bestimmen selbst, wie Sie eine Versicherungsleistung aus der Unfallversicherung verwenden.
Werden nach einem Unfall Vorerkrankungen und Gebrechen bei der Leistungsprüfung berücksichtigt?
Ja, jedoch erst, wenn eine Vorerkrankung mehr als 75% zu der dauerhaften Beeinträchtigung beiträgt.
Gibt es einen Rabatt, wenn mehrere Personen in der Unfallversicherung versichert sind?
Ja, es gibt einen Mehrpersonen-Nachlass in der Unfallversicherung: Dieser liegt bei 10% bei 2 versicherten Personen und bei 20% bei 3 oder mehr versicherten Personen.
Welche Vergiftungen sind versichert?
Unabhängig Ihres Alters sind unfreiwillige Vergiftungen durch Lebensmittel versichert, ebenso Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Nicht versichert sind Vergiftungen durch Alkoholika und andere Suchtmittel.
Welche kosmetische Operationen sind mitversichert?
Es sind diejenigen kosmetischen Operationen mitversichert, die nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild wiederherstellen (Bsp.: Gesicht, Haut, Zähne).
Gibt es auch Leistungen, wenn ich wegen Krankheit dauerhaft beeinträchtigt bin?
Ja, es gibt die Möglichkeit, den Existenzschutz als flexible Zusatzleistung zur Unfallversicherung zu wählen. Der Existenzschutz erweitert den Unfallschutz auch auf Krankheiten und Pflegebedürftigkeit.
Er umfasst folgende Leistungen:
Finanzielle Absicherung durch monatliche Rentenzahlung bei Organschäden (lebenslang), nach dem Verlust von Grundfähigkeiten (lebenslang), bei Krebserkrankungen (bis zu 5 Jahre), bei mind. Pflegegrad 2 (solange festgestellt) und bei Vorliegen einer Demenz, Morbus Parkinson oder Multiplen Sklerose (bis zum 67. Lebensjahr)
Zusätzliche Kapitalleistung (drei Monatsrenten), sobald der Leistungsfall eingetreten ist
Wie bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Verunfallt ein Arbeitnehmer im Homeoffice, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette, in die Küche etc. besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. In diesen Fällen greift die private Unfallversicherung.
Was ist eine Risikosportart? Bin ich dabei auch versichert?
Sportarten, die nur als Hobby ausgeübt werden, zählen grundsätzlich nicht als Risikosportarten.
Beruflich ausgeübte Sportarten, die als Risikosportarten zählen, sind bspw.:
Fußball
Radsport/Mountainbiking
Kampfsport
Fallschirmspringen
Reitsport
Eishockey
Motorsport
In diesen Fällen prüft die SV individuell die Möglichkeit einer Versicherung und erhebt ggf. einen Beitragszuschlag.
Bleibt der Versicherungsschutz auch beim Umzug ins Ausland erhalten?
Ja. Der Auslandsaufenthalt unterliegt keiner zeitlichen oder geografischen Beschränkung. Der Versicherungsschutz bleibt nach dem Umzug also bestehen. Sie sollten aber weiterhin eine deutsche Bankverbindung nutzen.
Im Fall einer "endgültigen" Auswanderung empfiehlt die SV aus Service- und Leistungsgründen den Versicherer zu wechseln.
Erhalte ich auch eine Unterstützungsleistung, wenn ich nach dem Unfall vorübergehend nicht mehr für mich allein sorgen kann?
Ja, es gibt das Angebot, den SV Alltagsmanager als Zusatzbaustein zur Unfallversicherung zu wählen. Der SV Alltagsmanager bietet diverse alltägliche Services und Dienstleistungen, wie z. B. Haushalts-, Einkaufs- oder Wäscheservice sowie Fahrdienste, Kurzzeitpflegedienst und mehr. Falls Sie sich für den Zusatzbaustein Alltagsmanager interessieren, können Sie hier weitere Informationen einsehen.
Zum SV Alltagsmanager