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    Sparkassen-Kommunalrente

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Sparkassen-Kommunalrente - wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente

Frau im Büro S-Kommunalrente

Highlights der S-Kommunalrente

Die S-Kommunalrente ist als betriebliche Altersvorsorge speziell für die Angestellten im kommunalen öffentlichen Dienst eine ebenso notwendige wie sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse. Denn sie ermöglicht es, den Ruhestand einfach und attraktiv abzusichern und drohende Versorgungslücken auszugleichen oder zumindest abzufedern.

  • Attraktive Steuervorteile
  • Einbindung der vermögenswirksamen Leistungen als Entgeltbestandteil möglich
  • Verringerung der Versorgungslücke
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
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Highlights der Sparkassen-Kommunalrente

Die Sparkassen-Kommunalrente ist als betriebliche Alters­vor­sorge speziell für die Beschäftigten im kommunalen öffent­lichen Dienst eine ebenso notwendige wie sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse.
Denn sie ermöglicht es, den Ruhestand einfach und attraktiv abzusichern und drohende Versorgungslücken auszugleichen oder zumindest abzufedern.

  • Attraktive Steuervorteile
  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente
  • Berufsunfähigkeitsschutz innerhalb der Sparkassen-Kommunalrente möglich 
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter

Starker Beruf - stärkere Rente

Sparkassen-Kommunalrente
Rund 2,4 Millionen der Beschäftigte arbeiten im kommunalen öffentlichen Dienst und leisten einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft und die Lebensqualität in Deutschland. 
Viele von ihnen wissen allerdings nicht, dass auch sie eine Versorgungslücke haben – trotz Absicherung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK). Dabei hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einige Anreize geschaffen, mit einer Betriebsrente zusätzlich für das Alter vorzusorgen. So können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst ihre Rentenlücke besser ausgleichen. Und je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge können Steuern und ggf. Sozialabgaben eingespart werden. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt.

Vorteile der Sparkassen-Kommunalrente

  • Geringerer Nettoaufwand bei höherem Sparanteil 
  • Attraktive Steuervorteile
  • Gegebenenfalls Ersparnis bei Sozialabgaben
  • Einbindung der vermögenswirksamen Leistungen als Entgeltbestandteil möglich
  • Sicherung der Ertragsanteilsbesteuerung der umlagefinanzierten ZVK-Rente bei Ent­gelt­um­wand­lung in Form der Direkt­ver­sich­erung möglich, d.h. ein großer Teil der ZVK-Rente könnte steuerfrei bleiben
  • Steuerfreie Ent­gelt­um­wandlung in quasi un­be­grenzter Höhe ist über die Un­ter­stützungs­kasse ohne Einfluss auf die ZVK-Rente möglich
  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente 
  • Verringerung der Versorgungslücke
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz möglich 
  • Starke Partner: Sparkassen, SV Sparkassen­versicherung und SV bAV Consulting GmbH 

So funktioniert die Sparkassen-Kommunalrente

Unverbindliches vereinfachtes Beispiel, das veranschaulicht, wie man mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgelt­um­wand­lung profitiert:
Beschäftigter im öffentlichen Dienst, 30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 Euro. Es werden 100 Euro monatlich in die Sparkassen-Kommunalrente eingezahlt.
Bitte wischen
Ohne Entgeltumwandlung
Mit Entgeltumwandlung
Gesamt-Bruttogehalt
2.891,18 Euro
2.791,18 Euro
Abzüglich Steuer*
- 294,92 Euro
- 271,43 Euro
Abzüglich Sozialabgaben**
- 607,16 Euro
- 586,16 Euro
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig)
- 15,40 Euro
- 15,40 Euro
Monatlicher Nettolohn
1.882,52 Euro
1.827,01 Euro
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag
-
55,51 Euro
Der Beschäftigte verzichtet auf 55,51 Euro und spart damit 100 Euro monatlich! Dafür erhält er 83,91 Euro garantiert (bzw. 188,25 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.631,00 Euro garantiert (bzw. 84.423,00 Euro mit Überschüssen).***
Sparkassen-Kommunalrente - Wertentwicklung
Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg.
*   Steuertarif 2024, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
**   Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,1 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,30 %.
***   Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.

Durchführungswege der Sparkassen-Kommunalrente

Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.
Alle zwei bieten Ihnen je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben.
 Welche Variante sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.
sparkasssen-kommunalrente-durchfuehrungswege
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der Sparkassen-Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungskasse/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) aus?

  • Eine Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer ZVK Rente. Sie kann aber - je nach gewählten Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung - Einfluss auf die Besteuerung der Beiträge an die ZVK oder die Besteuerung der späteren Leistungen bei Ihnen haben. Diesen Effekt zeigen wir Ihnen gerne auf.

    Eine Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer ZVK Rente. Sie kann aber - je nach gewählten Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung - Einfluss auf die Besteuerung der Beiträge an die ZVK oder die Besteuerung der späteren Leistungen bei Ihnen haben. Diesen Effekt zeigen wir Ihnen gerne auf.

Lohnt sich eine Sparkassen-Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?

  • Ja, die Versicherer legen unter staatlicher Aufsicht das Kapital in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen an. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, können durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielt werden.

    Ja, die Versicherer legen unter staatlicher Aufsicht das Kapital in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen an. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, können durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielt werden.

Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern, zu unterbrechen oder die Zahlungen ganz auszusetzen – z.B. Erziehungsurlaub, Sabbatical oder langer Krankheit?

  • Ja, Sie können die Beiträge an Ihre Lebensumstände anpassen.

    Ja, Sie können die Beiträge an Ihre Lebensumstände anpassen.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge deckt die Sparkassen-Kommunalrente ab – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage?

  • Die Sparkassen-Kommunalrente ist die bundesweite Marke zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Je nach Region können Sie über Ihren Arbeitgeber eine Versorgung über eine Unterstützungskasse oder Direktversicherung erhalten.

    Die Sparkassen-Kommunalrente ist die bundesweite Marke zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Je nach Region können Sie über Ihren Arbeitgeber eine Versorgung über eine Unterstützungskasse oder Direktversicherung erhalten.

Kann der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?

  • Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsabsicherung wünschen, sind natürlich Gesundheitsfragen erforderlich - für Fairness im Kollektiv.

    Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsabsicherung wünschen, sind natürlich Gesundheitsfragen erforderlich - für Fairness im Kollektiv.

Kann ich die Sparkassen-Kommunalrente zu meinem neuen Arbeitgeber (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?

  • Grundsätzlich ja, Ihre Ansprüche gehen in diesem Fall nicht verloren. Im Einzelfall werden diese lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Eine Unter­stützungs­kassen­versorgung kann zu einem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden, wenn dieser Mitglied der Unterstützungs­kasse wird. Falls die Versorgung nicht übertragen wird, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

    Grundsätzlich ja, Ihre Ansprüche gehen in diesem Fall nicht verloren. Im Einzelfall werden diese lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Eine Unter­stützungs­kassen­versorgung kann zu einem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden, wenn dieser Mitglied der Unterstützungs­kasse wird. Falls die Versorgung nicht übertragen wird, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Was geschieht mit meiner Sparkassen-Kommunalrente, wenn ich sterbe?

  • Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder) erhalten die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Diese ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.

    Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder) erhalten die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Diese ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.

Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?

  • Ihre Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten und Sie haben die Möglichkeit, diese auf einen anderen Arbeitgeber – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes –zu übertragen. Im Falle der Unterstützungskassenzusage setzt dies voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn der Arbeitgeber die Versorgungs­zusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direkt­versicherung können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortführen.

    Ihre Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten und Sie haben die Möglichkeit, diese auf einen anderen Arbeitgeber – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes –zu übertragen. Im Falle der Unterstützungskassenzusage setzt dies voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn der Arbeitgeber die Versorgungs­zusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direkt­versicherung können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortführen.

Welche Auszahlungsoptionen habe ich und wie muss ich die Auszahlung versteuern?

  • Die Auszahlungsoptionen ergeben sich aus der Versorgungszusage. Im Regelfall können Sie zum Rentenbeginn wählen, ob die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Diese Leistungen sind voll zu versteuern. Auf Grund des im Regelfall niedrigeren Steuersatzes im Rentenbezug sparen Sie aber dennoch. Generell gilt: Bei den Krankenkassenbeiträgen gibt es nun einen echten Freibetrag für die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 170 Euro monatlich. Erst bei einer Rente, die über diesem Betrag liegt, ist der darüber hinaus gehende Betrag beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze – Betriebsrenten, die über dem aktuellen Freibetrag liegen, sind dann voll beitragspflichtig.

    Die Auszahlungsoptionen ergeben sich aus der Versorgungszusage. Im Regelfall können Sie zum Rentenbeginn wählen, ob die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Diese Leistungen sind voll zu versteuern. Auf Grund des im Regelfall niedrigeren Steuersatzes im Rentenbezug sparen Sie aber dennoch. Generell gilt: Bei den Krankenkassenbeiträgen gibt es nun einen echten Freibetrag für die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 170 Euro monatlich. Erst bei einer Rente, die über diesem Betrag liegt, ist der darüber hinaus gehende Betrag beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze – Betriebsrenten, die über dem aktuellen Freibetrag liegen, sind dann voll beitragspflichtig.

Ist meine Sparkassen-Kommunalrente gegen Insolvenz des Anbieters abgesichert?

  • Ja, die Anbieter der Sparkassen-Finanzgruppe sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs AG, dem staatlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungsunternehmen.

    Ja, die Anbieter der Sparkassen-Finanzgruppe sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs AG, dem staatlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungsunternehmen.

Wo kann ich mich über die Sparkassen-Kommunalrente informieren und beraten lassen?

  • Wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse oder an den öffentlichen Versicherer vor Ort. Dort können Sie sich entweder direkt beraten lassen oder man kann Ihnen einen Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Nähe Ihres Wohnorts nennen.

    Wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse oder an den öffentlichen Versicherer vor Ort. Dort können Sie sich entweder direkt beraten lassen oder man kann Ihnen einen Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Nähe Ihres Wohnorts nennen.

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