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    Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV

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Der SV Arbeitnehmer BerufsunfähigkeitsSchutz - Damit Sie das Risiko Berufsunfähigkeit nicht allein tragen müssen.

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Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV

Aus gesundheitlichen Gründen scheiden immer mehr Menschen aus dem aktiven Erwerbsleben aus. Das Risiko, den Job aufgeben zu müssen, ist erheblich, weshalb die private Absicherung unabdingbar ist. Am besten entscheiden Sie sich hier für den SV Arbeitnehmer BerufsunfähigkeitsSchutz über Ihren Arbeitgeber.

  • Mit Bestnoten bewertet und flexibel
  • Intelligente Absicherung Ihrer Arbeitskraft
  • Unterstützung durch den Staat und Ihren Arbeitgeber
  • Aufbau fast der Hälfte der Absicherung durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
Mann telefoniert im Büro

Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung
in der bAV

Aus gesundheitlichen Gründen scheiden immer mehr Menschen aus dem aktiven Erwerbsleben aus. Das Risiko, den Job aufgeben zu müssen, ist erheblich, weshalb die private Absicherung unabdingbar ist. Am besten entscheiden Sie sich hier für den SV Arbeitnehmer BerufsunfähigkeitsSchutz über Ihren Arbeitgeber.

  • Mit Bestnoten bewertet und flexibel
  • Intelligente Absicherung Ihrer Arbeitskraft
  • Unterstützung durch den Staat und Ihren Arbeitgeber
  • Aufbau fast der Hälfte der Absicherung durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Arbeitskraft und Einkommen mit Top-Leistungen zum halben Preis abgesichert
  • Hohe staatliche Förderung über Steuer- und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnisse
  • Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen möglich
  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Verweisung auf einen anderen theoretisch noch ausübbaren Beruf
  • „Vollkasko“ für die Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!

Von einer Berufsunfähigkeit ist jeder vierte Arbeitnehmer  betroffen. Und meist sind nicht Unfälle oder chronische Krankheiten der Grund für das „Aus“. Psychische Krankheiten stehen hier bereits seit einigen Jahren an erster Stelle und das kann jeden treffen. 
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Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.


Wie clever die Absicherung des BerufsunfähigkeitsSchutzes über Ihren Arbeitgeber ist, zeigt sich in einem direkten Vergleich auf einer beispielhaft dargestellten Gehaltsabrechnung:

Arbeitnehmer, 32 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerkl. III), 1 Kind (2 Jahre), jährliches Bruttoeinkommen derzeit 30.000 Euro (2.500 Euro monatlich) und monatlich 40 Euro VL. Der Beitrag für den BerufsunfähigkeitsSchutz beträgt monatlich 225,06 Euro. Sein tatsächlicher Eigenbeitrag dafür lediglich 137,20 Euro!

Bitte wischen

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Ohne BU-Schutz
Mit BU-Schutz
Bruttogehalt
2.500,00 Euro
2.500,00 Euro
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
+ 40,00 Euro
+ 40,00 Euro
VL-Beitrag zur bAV (statt klassischer VL-Vertrag)
- 40,00 Euro
Zusätzlicher arbeitnehmerfinanzierter BU-Beitrag bAV
- 185,06 Euro
Steuerpflichtiges Gesamteinkommen
2.540 Euro
2.314,94 Euro
Steuern* gesamt
- 1,83 Euro
- 00,00 Euro
Sozialabgaben ** gesamt
- 519,43 Euro
- 473,40 Euro
Abzug VL
- 40,00 Euro
Monatlicher Nettolohn
= 1.978,74 Euro
= 1.841,54 Euro
Eigenbeitrag für den BU-Schutz
137,20 Euro
* Steuertarif 2024, Lohnsteuer wurde berücksichtigt – ohne Kirchensteuer
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 8,1 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,7 %), Pflege 1,7 %
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Ihr Vorteil dabei:


Über die Hälfte der Beiträge zum SV Arbeitnehmer BerufsunfähigkeitsSchutz werden vom Staat und über die VL finanziert:

Statt 225 Euro für den BU-Schutz zahlt der Arbeit­nehmer über den Betrieb 39 % weniger
– nur ca. 137 Euro! 

So schaffen Sie sich über Ihren Arbeitgeber ein sicheres Einkommen.

Profitieren Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihren BerufsunfähigkeitsSchutz. Diese sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen.

So funktioniert´s:

Sie vereinbaren die sogenannte Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet: Sie legen gemeinsam mit ihm fest, dass ein Teil Ihres Bruttogehalts als Beitrag – d.h. ohne vorherige Abzüge – für Ihren BerufsunfähigkeitsSchutz verwendet wird. Die Höhe des Beitrags bzw. die Höhe des BerufsunfähigkeitsSchutzes bestimmen Sie.
Ihr Arbeitgeber schließt dann für Sie einen SV Arbeitnehmer BerufsunfähigkeitsSchutz bei der SV SparkassenVersicherung ab.
Er zahlt für Sie die vereinbarten Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt an uns. Werden Sie während der Vertragsdauer berufsunfähig, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Nutzen Sie diese Chance und profitieren Sie von den vielen Vorteilen. Reden Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber und sichern Sie sich frühzeitig ab.
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